Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-03-02

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Kurz vor den Wahlen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2003, entgegen den Empfehlungen seiner Kommission, mit 96 zu 89 Stimmen Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen. Die Aussage des Nationalrates war klar: Der Nationalrat will den Status quo beibehalten; das heisst im Klartext, dass das geltende Recht zufrieden stellend ist.

Besonders inakzeptabel an der politischen Diskussion ist meines Erachtens, dass in diesem, zugegebenermassen nicht ganz einfachen Terrain immer noch in grobfahrlässiger Weise mit den Begrifflichkeiten gefochten wird. Ich möchte hier unmissverständlich festhalten: Bei der Revision geht es weder um die Legalisierung des Cannabiskonsums, noch geht es darum, Cannabis als ein erstrebenswertes Genussmittel gesellschaftsfähig zu machen. Weder in diesem Rat noch in der Kommission wurden solche Aussagen gemacht. Aber ich habe unzählige Mails und Briefe erhalten, die mir das unterstellen, und ich verwahre mich ausdrücklich gegen diese Unterstellungen. Denn uns ist es nicht gleichgültig, wenn Jugendliche kiffen, und uns ist es auch nicht gleichgültig, wenn Jugendliche Probleme haben.

Mit der Straffreiheit des privaten Konsums und des Besitzes von Cannabis geht es nur und ausschliesslich darum, den jugendlichen Kiffern nicht mit einer Strafnorm zu drohen, die sie letztlich kriminalisiert. Mit dieser Gesetzesrevision soll die Vier-Säulen-Konzeption des Bundesrates im Gesetz festgeschrieben werden. Dagegen laufen die Vertreter einer konsequenten und totalen Repression seit Jahren Sturm. Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, mit allen Risiken, die das mit sich bringt. Prävention im Sinne von Aufklärung, aber auch im Sinne einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, warum denn zwei Drittel der Jugendlichen kiffen, ist als Erstes angesagt. Repression ist angesichts dieser Tatsache unrealistisch und untauglich. Anzumerken bleibt noch, dass zwar zwei Drittel der Jugendlichen schon einmal gekifft haben, die überwiegende Mehrheit der 16- bis 24-Jährigen sind indessen Gelegenheitskonsumenten oder -konsumentinnen und gehören nicht zu denen, die über längere Zeit kiffen.

Zur Prävention gesellen sich in einer modernen Drogenpolitik Therapie und Wiedereingliederung, Schadensverminderung und Überlebenshilfe und nicht zuletzt scharfe Kontrollen und gezielte Repression. Das wahre und grösste Problem sind die Dealer. Ihnen müssen wir den Markt entziehen. Die vorgesehenen Anbau- und Abgabekontrollen werden diesen Markt bestimmt massiv eindämmen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt schreibt uns zu Recht, dass es insbesondere darum gehe, die Märkte für harte und weiche Drogen zu trennen, eine möglichst optimale Kontrolle des Cannabismarktes zu garantieren und den Jugendschutz konsequent umzusetzen. Dazu gehört das komplette Verbot von Haschischkonsum auf dem Schulareal, aber auch die frühzeitige Erfassung der erkannten Risikogruppen.

Die Vorwirkung der geplanten Revision ist einerseits bei der kantonalen Präventions- und Jugendarbeit festzustellen, [PAGE 21] aber auch im polizeilichen Alltag. Ich kann nachvollziehen, dass es für den einzelnen Polizisten äusserst frustrierend ist, wenn er nur wenige Tage nach einer Festnahme die gleiche Person erneut ertappt.

Wenig erfreulich ist auch, dass die kleinen Dealer gefasst werden, die grossen Fische aber kaum ins Netz gehen. Selbst Aufsehen erregende Cannabisfunde an den Zollstationen führen nur in den seltensten Fällen zur Festnahme von Schlüsselpersonen der internationalen Drogenkartelle. Wenn die polizeilichen Kräfte mit der Verfolgung von Bagatellkonsumenten absorbiert werden, so ist dies eine Verschleuderung von Arbeitskräften, Zeit und Geld, die in keinem Verhältnis zur wirklichen Problematik steht.

Sicherlich wird die Dealerszene nicht darum verlegen sein, neue Tricks auszudenken. Eine konsequente Kontrolle und ein legaler Zugang mit einer Vollzugskontrolle, wie sie in der Verordnung vorgesehen sind, wird aber die grosse Mehrheit der auch über längere Zeit kiffenden Jugendlichen nachhaltig aus den Fängen der Dealer befreien. Und nicht zu unterschätzen ist die Tatsache - die Präsidentin unserer Kommission hat darauf hingewiesen -, dass die Kontrollen auch die Qualität und Reinheit des Stoffes garantieren.

Im Nationalrat wurde unter anderem geltend gemacht, man wolle zuerst die Verordnung kennen, bevor man Eintreten beschliessen könne. Jetzt liegt sie vor, jetzt kann darüber debattiert werden. Es liegt nun an uns, dem Nationalrat eine Brücke zu bauen, um nochmals auf seinen Entscheid zurückzukommen, indem wir eintreten und das Gesetz wieder an den Nationalrat zurückschicken.