Frick Bruno · Ständerat · 2004-03-02
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Die Diskussion hat sich auf die Frage der Straffreiheit des Cannabiskonsums konzentriert, doch ich möchte Sie daran erinnern, dass diese Vorlage daneben zwei weitere Teile enthält:
1. Wir wollen das Vier-Säulen-Prinzip verankern, das jetzt bereits - Frau Heberlein hat darauf hingewiesen - Erfolg gezeitigt hat. Es soll ins ordentliche Recht überführt werden.
2. Wir wollen eine konsequente und härtere Haltung gegenüber den harten Drogen einnehmen. Auch das ist ein Teil des Gesetzes, über dessen Weiterbearbeitung wir nun heute entscheiden.
Gesetzt den Fall, Sie wollen nun die Frage allein auf das Cannabis reduzieren und darüber entscheiden, müssen wir dann eintreten oder nicht? Was heisst Eintreten? Eintreten heisst, wir anerkennen gesetzlichen Handlungsbedarf. Alle, die gesprochen haben - ich erinnere an Herrn David, ich erinnere auch an Herrn Hofmann -, anerkennen, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Also müssen wir die Arbeit weiterführen und nicht abbrechen. Wer auf ein Gesetz nicht eintritt, erklärt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wer aber den Handlungsbedarf anerkennt, muss eintreten und muss in der Bearbeitung des Gesetzes die richtige Lösung finden.
Wenn uns die Vorlage, die wir verabschiedet haben, nicht mehr gefällt, können wir sie später an die Kommission zurückweisen oder sogar an den Bundesrat. Das ist der Weg, den der Nationalrat gehen muss. Handlungsbedarf besteht, also müssen wir eintreten. Wenn die Lösung nicht befriedigt, soll die Kommission oder der Bundesrat noch einmal über die Bücher. Das ist der Weg, den auch das Parlamentsgesetz vorschreibt. Der Nationalrat soll also entscheiden, wie er in der materiellen Beratung vorgehen will. Wenn die Vorlage zu uns zurückkommt und uns nicht zufrieden stellt, sind auch wir nach Artikel 75 des Parlamentsgesetzes jederzeit frei, die Vorlage noch einmal an den Bundesrat zurückzuweisen.
Aber Nichteintreten ist als politische Aussage falsch, und es ist falsch hinsichtlich des Verfahrensrechtes, das wir uns selber gegeben haben. Eintreten heisst das Ei ausbrüten, das nun einmal daliegt, auch wenn das schwierig ist. Nichteintreten heisst, den Kopf in den Sand zu stecken. Wer den Kopf in den Sand steckt, der brütet die Eier nicht aus.
Treten wir ein!