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Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-03-03

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Im Jahre 1959 wurde unter Führung des Europarates ein Übereinkommen abgeschlossen, das die Rechtshilfe in Strafsachen regelt. Einige Jahre später gab es ein erstes Zusatzprotokoll hierzu, welches von der Schweiz nicht unterzeichnet wurde, weil es den Bereich der Fiskaldelikte betraf. Nun kommt ein zweites Zusatzprotokoll, das zum hauptsächlichen Inhalt hat, die Rechtshilfemodalitäten zu ergänzen und zu erleichtern. Es geht primär darum, die Rechtshilfebelange den neuen Gegebenheiten, auch den neuen, modernen Techniken anzupassen.

Zu wissen ist, dass durch die Unterzeichnung dieses Zusatzprotokolls die innerstaatliche Situation, wie sie sich bezüglich der Rechtshilfe darstellt, nicht ändert. Insbesondere gilt der Vorbehalt, den wir seinerzeit beim Gesamtübereinkommen angebracht haben, nämlich dass bei den Fiskaldelikten nur der Steuerbetrug dazugehört, auch für dieses Zusatzprotokoll. Ebenfalls gilt dies sinngemäss für andere für die internationale Rechtshilfe wesentliche Elemente wie beispielsweise Ordre public, politische Delikte usw. Der Kreis derjenigen Fragen, die geregelt werden, ist ein umfassender, aber es geht in den meisten Fällen eher um technische Belange, um die Erleichterung des Verkehrs zwischen den Strafbehörden der verschiedenen Länder.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.