Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-03
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt Ihre Mehrheit. Das war schon am Anfang bei der Beratung der Vorlage so, und zwar aus zwei Gründen:
1. Eine Zweckbindung bei den Kantonen festzulegen ist natürlich immer ein Eingriff in den Föderalismus, und zwar meinen wir in diesem Fall, es wäre ein unnötiger Eingriff in den Föderalismus.
2. Es ist eigenartig, dass hier lediglich für die Prävention im Drogenbereich eine Zweckbindung vorgesehen ist. Es ist nicht so - mindestens in der Vergangenheit war es nicht so -, dass die eingezogenen Vermögenswerte nur Drogengelder wären. Gemäss den letzten Statistiken, die wir haben, machen sie einen Drittel aus: Von 21 Millionen Franken waren 8 Millionen Drogengelder, und im zweiten Jahr, das war 1999, waren es 14,5 Millionen von 30 Millionen Franken. Wenn man schon eine Zweckbindung vornehmen möchte, dann müsste man die Gelder einfach für die Verbrechensbekämpfung einsetzen. Das sind die Mittel, die die Kantone und der Bund heute aus der allgemeinen Bundeskasse oder aus den kantonalen Staatskassen einsetzen. Darum ist eine Zweckbindung hier auch vom Sachlichen her zweckwidrig.
Ich bitte Sie, die Meinung des Bundesrates und Ihrer Mehrheit zu unterstützen: keine Zweckbindung bei den Kantonen, aber auch keine Zweckbindung beim Bund. Das wäre föderalistisch und finanzpolitisch ein unnötiger Eingriff.