Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-03-03
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Ich weiss, dass sich Herr Bundesrat Blocher immer gut und auch richtig auf die Verfassung bezieht.
Ich glaube, wir sollten uns einmal auf die Verfassung konzentrieren und uns auch darüber klar werden, was eigentlich in der Verfassung steht. Denn wenn es um die Zuständigkeiten geht, müssen wir, wie Herr Inderkum richtig sagte, die Verfassung konsultieren. Ich bin der Meinung, dass die Beziehungen zum Ausland in der Bundesverfassung in Artikel 184 Absatz 1 eigentlich klar geregelt sind: "Der Bundesrat besorgt die auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung ...." Das heisst: Der Bundesrat hat in der Aussenpolitik ganz klar die Führungsrolle und auch die Führungsverantwortung. Aber der Bundesrat muss gemäss Verfassung die Mitwirkungsrechte des Parlamentes und - jetzt kommt noch etwas hinzu, das wir bisher in der Diskussion völlig ausgeblendet haben - gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung auch die Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden wahren. Lesen Sie einmal Artikel 55, dort steht ganz klar: "Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit ...." In Absatz 2 heisst es: "Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein." Das sage ich, weil es ja um die Zeitfrage geht: Man beruft sich immer wieder darauf, dass es schnell gehen müsse, dass es dringlich sei, abgeschlossen werden müsse, dass das Parlament gerade nicht tage usw. Aber wenn man die Kantone gemäss Verfassung in diesen Entscheidungsprozess einbezieht, hat man immer Zeit, das Parlament einzubeziehen. Das ist für mich zwingend logisch.
Selbst wenn man nun die gewohnheitsrechtliche Kompetenz des Bundesrates bejaht bei der "Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und ...." - oder gemäss Bundesrat "oder" - bei einer "besonderen Dringlichkeit" einen genehmigungspflichtigen Vertrag vorläufig anzuwenden, dürfen gemäss Verfassung die Mitwirkungsrechte des Parlamentes und der Kantone nicht einfach mit einer Handbewegung weggestrichen werden. Wir, der Ständerat, dürfen uns als Parlament und als Vertreter der Kantone nicht einfach die Bundesverfassung unter den Füssen oder unter dem Hintern wegziehen lassen, nur weil der Bundesrat in aussenpolitischen Entscheidungsprozessen eine überhöhte Geschwindigkeit verlangt. Das geht für mich ganz klar aus der Verfassung hervor, wie sie heute geschrieben ist. Das hat sich auch mit der neuen Verfassung nicht geändert. Die fehlende parlamentarische Mitwirkung bei der vorläufigen Anwendung von Staatsverträgen ist so, wie es bisher gewesen ist, wie es der Bundesrat jetzt wieder will - der Bundesrat will ja den Status quo beibehalten -, nach meiner Auffassung ganz klar verfassungswidrig und stellt das Parlament bei der späteren Genehmigung vor vollendete Tatsachen.
Ich möchte mich - da bin ich mit Herrn Leuenberger einverstanden - jetzt nicht auf das Luftverkehrsabkommen kaprizieren. Aber wir können uns daran erinnern, wie die Situation hier in diesem Rat eigentlich genau gewesen ist: Es war eine ganz klare "Vogel, friss oder stirb"-Situation. Entweder wir stimmen zu - Mitwirkungsrechte gemäss Verfassung: tabu, weggeblasen! -, oder wir lehnen ab, wie es eben geschehen ist. Und dann höre ich vom Bundesrat und auch von den Vertretern, die den Staatsvertrag damals befürwortet haben: Ja, die aussenpolitische Verlässlichkeit, die Rechtssicherheit, das Ansehen der Schweiz sind dann gefährdet usw.
Die Situation, wie sie damals hier in diesem Rat entstanden ist, müssten wir uns noch einmal vor Augen führen. Als Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen habe ich das so erlebt, und auch die Kommentare zu unserem Entscheid waren entsprechend. Wir konnten gar nicht anders: Entweder stimmen wir zu, und die Mitwirkungsrechte sind weggeblasen, oder wir lehnen eben ab, und dann kommen die anderen Vorwürfe, die mit dem Sachentscheid eigentlich gar nichts zu tun haben.
Die vorläufige Anwendung eines vom Parlament zu genehmigenden Staatsvertrages hat für die Direktbetroffenen - das sage ich als Nichtjurist - die gleichen rechtlichen Konsequenzen wie die Anwendung eines genehmigten Vertrages; das spielt überhaupt keine Rolle. Also muss die Verfassung zum Zuge kommen, um die Zuständigkeit für die Genehmigung der vorläufigen Anwendung durch das Gesetz der Bundesversammlung zukommen zu lassen.
Man muss im Nachhinein - wenn man das anschaut - auch zugeben, dass der Antrag der Minderheit, der ich angehöre, einen Pferdefuss hat: Das ist eben diese Geschichte mit dem einen Rat. In diesem Punkt bin ich mit der Argumentation meines Solothurner Kollegen einverstanden, dass es eben nicht unbedingt klug ist, hier das Zweikammersystem zu durchbrechen. Diese Frage stellt sich vor allem, aber auch jene, ob wir eine derart wichtige Frage an eine Kommission delegieren; die Frage der Delegation kommt also dazu. Der Zweitrat schaut diese Geschichte aber ja noch einmal an. Mir geht es einfach darum, dass die Mitwirkung des Parlamentes und der Kantone bei diesen Entscheiden eben nicht einfach ausgehebelt wird; das ist für mich der entscheidende Punkt.
Deshalb plädiere ich dafür, der Minderheit zuzustimmen, mit dem Vermächtnis an den Zweitrat, hier die Geschichte des Entscheides - das Problem Zweikammersystem - noch einmal anzuschauen.
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