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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich habe es an sich natürlich bedauert, dass es, nachdem der Bundesrat eine völlig andere Stellungnahme abgegeben hatte, nicht zu einer Kommissionssitzung gekommen ist, an der der Bundesrat dabei gewesen wäre. Sie sehen ja, es geht hier zwar um eine Randsache, um die vorläufige Anwendung, aber es berührt natürlich die grundsätzliche Problematik der Verantwortung in aussenpolitischen Belangen. Ich bin ja nicht bekannt als einer, Herr Kommissionssprecher, der eine grosse Vorliebe für völkerrechtliche Verträge hat, um die innerstaatliche Rechtsordnung ausser Kraft zu setzen. Aber Sie müssen sehen: Die völkerrechtlichen Verträge werden bedeutungsvoller, und sie stehen zum Teil sogar über unserer Rechtsordnung. Darum habe ich auch Verständnis für die Bemerkung von Herrn Schmid, dass eine vorläufige Anwendung natürlich problematisch ist und das Parlament eigentlich über die vorläufige Anwendung verfügen müsste. Bei dringlichen Bundesbeschlüssen haben wir ein ganz genaues parlamentarisches Verfahren vorgesehen, und das fehlt hier eigenartigerweise.

Ihre Kommission verlangt ja, dass das jetzt vor allem für wichtige und dringliche Verträge gilt. Das sind ja bedeutungsvolle Verträge, und darum glaubte ich, dass diese Diskussion in der Kommission noch zu einem anderen Ergebnis hätte geführt werden können. Es hat im Bundesrat - damit plaudere ich ja nicht aus der Schule - natürlich etwa so getönt wie bei Herrn Büttiker, der gesagt hat: Wir lassen uns doch nicht die Kompetenzen aus den Händen nehmen; das ist so eine kleine Machtaussage. Aber darum geht es nicht.

Ich bin der Auffassung, es geht eben nicht nur um die Bedeutung der völkerrechtlichen Verträge, sondern auch um die klare Verantwortung. Mir fällt einfach auf, dass wir jetzt in wichtigen Dingen nicht nur zwischen Parlament und Bundesrat, sondern auch innerhalb der Bundesverwaltung wenig klare Verantwortungszuweisungen haben, sodass jemand geradestehen müsste. Wer sich mit Verantwortung beschäftigt, weiss: Geteilte Verantwortungen sind schlussendlich keine Verantwortungen. Es gibt dann immer eine Möglichkeit, dass man ausweichen und sagen kann: Ja, der und diese Kommission und dieses Amt usw. Darum war die Schweiz auch relativ schlecht vorbereitet auf alle schwierigen Fälle, die wir in den vergangenen Jahren erlebt haben. Ich erinnere an die Auseinandersetzung mit Amerika betreffend den Zweiten Weltkrieg. Es ist keine klare Verantwortungszuweisung gegeben, aufgrund welcher man die Verantwortung übernehmen könnte.

In diesem Bereich wäre eben eine grundsätzliche Diskussion notwendig gewesen. Ich lehne den Antrag der Minderheit natürlich schon deshalb ab - der Bundesrat hat darüber nicht lange beraten -, weil das eine neue Kompetenzordnung wäre. Bisher hatten Bundesrat und Parlament Verantwortung, und jetzt bekäme auch noch eine Kommission - und erst noch eine Kommission des einen Rates - Verantwortung. Natürlich kann man sagen: im Zweifel keine vorzeitige Anwendung - das könnte man daraus schliessen.

Ich bin aber auch etwas erschrocken über die Aussage Ihres Kommissionspräsidenten zur Konsultation. Wenn die Kommission Bedenken anmeldet, dann muss der Bundesrat halt damit rechnen, dass er dann in der Bundesversammlung mit dem Vertrag nicht durchkommt. Da wird ein Bundesrat sagen: Ja gut, dann können wir's nicht machen, hier gibt es Bedenken - auch wenn er der Auffassung ist, er sollte es tun. Und wenn er es nicht macht und es falsch rauskommt, haben wir wieder die geteilte Verantwortung. Das ist es, was mich stört, nicht die Konsultation.

Ich bin auch für die Bringschuld, denn Sie können ja nicht etwas holen, von dem Sie nicht wissen, ob es vorhanden ist. Das ist mir schon klar. Aber Ihre Auslegung, dass die Konsultation dann den Zweck hat, so quasi sagen zu können, sie sei eine Vorwirkung des parlamentarischen Entscheides, ist gegen eine klare Verantwortung. Die Konsultation könnte ja doch nur den Sinn haben, Bedenken oder neue Aspekte oder noch zu Beachtendes einzubringen. Der Bundesrat müsste eigentlich von sich aus das Bedürfnis haben, diese Kommissionen und auch die Kantone zu konsultieren, wo es nötig ist. Sie sehen also, es geht etwas weiter.

Ich bin jetzt froh, dass der Antrag auf ein Vetorecht dieser Kommission nicht mehr da ist, denn damit wäre die Sache noch verwischter. An sich bin ich der Meinung, dass auch Vorwirkungen durch das Parlament genehmigt werden sollten; das ist die parlamentarische Zuständigkeit. Oder man hätte ein ähnliches Verfahren wie bei dringlichen Bundesbeschlüssen. Dort ist es ja klar geregelt. Ich bin auch der Auffassung, dass jemand, der verhandelt, die Vorwirkung der Verträge natürlich relativ schnell und gerne in Anspruch nimmt: Man ist unter Druck, und das ist auch verständlich. Aber es ist auch ein gewisser Schutz, um in Verhandlungen sagen zu können: Die Kompetenz, auch über eine Vorwirkung zu entscheiden, liegt beim Parlament selbst. Ich würde relativ weit gehen und es also nicht in die Kompetenz der Kommission geben. [PAGE 47]

Aber Sie sind jetzt für ein halbes Verfahren, für eine Konsultation. Der Bundesrat lehnt das ab, weil er sagt, er müsse die Verantwortung behalten. Aber die Mitwirkung ist nun mal gegeben, auch verfassungsmässig. Sie sehen, darum wäre ich eigentlich froh gewesen, die Kommission hätte diese Aussprache mit dem Bundesrat geführt. Ich meine, es geht wesentlich weiter als um den harmlosen Titel "Vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen" und die Begriffe "Wichtigkeit" und/oder "Dringlichkeit".

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.