Escher Rolf · Ständerat · 2004-03-08
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Postdienste für alle" wurde im April 2002 in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Die Volksinitiative ist gültig. Sie verlangt formell die Ergänzung von Artikel 92 der Bundesverfassung durch zwei neue Absätze 3 und 4.
Materiell umfasst die Initiative die vier folgenden Begehren:
1. Der Bund garantiert die Grundversorgung mit Postdienstleistungen.
2. Die Post betreibt ein flächendeckendes Poststellennetz.
3. Die Gemeinden werden in die Poststellenentscheide einbezogen.
4. Die nicht gedeckten Kosten der Grundversorgung trägt der Bund.
Der Nationalrat als Erstrat hat mit 98 zu 85 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative empfohlen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen die Initiative ebenfalls zur Ablehnung.
Wie begründet die Kommission ihren Mehrheitsantrag? Ihre Kommission stellt fest, dass mit Ausnahme der Abgeltung sämtliche Begehren der Volksinitiative entweder bereits erfüllt waren oder in der Zwischenzeit erfüllt worden sind. Diese Feststellung will ich Ihnen kurz darlegen.
1. Zur Grundversorgungsgarantie: Bereits vor der Hinterlegung der Initiative war diese Pflicht in Artikel 92 Absatz 2 der Bundesverfassung festgelegt, und zwar wie folgt: "Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden." Diese Pflicht ist nun auch in den Artikeln 2 und 5 des revidierten Postgesetzes aufgenommen und dort präzisiert worden. Dieses Initiativbegehren ist somit erfüllt.
2. Zum flächendeckenden Poststellennetz: Mit der Revision des Postgesetzes am 21. März 2003 wurde in Artikel 2 ein neuer Absatz 3 eingefügt, der wie folgt lautet: "Die Post betreibt landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz und stellt sicher, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich sind. Die Hauszustellung erfolgt grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen." Auch dieses Initiativbegehren ist somit erfüllt.
3. Zum Einbezug der Gemeinden: Der neue Artikel 7 der Postverordnung, welche am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wurde, lautet wie folgt: "Vor der Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hört die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden an. Sie strebt eine einvernehmliche Lösung an. Das Departement beruft eine unabhängige Kommission ein, der das Entscheiddossier mit den Stellungnahmen der Behörden unterbreitet wird .... Die Kommission beurteilt den Zugang zum Universaldienst der betroffenen Region und gibt eine Empfehlung ab."
Also ist auch dieses Initiativbegehren erfüllt.
4. Zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der Grundversorgung: Einzig dieses Begehren ist in der Zwischenzeit noch nicht umfassend, sondern nur teilweise erfüllt. Das entsprechende Initiativbegehren lautet wörtlich: "Die Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind, werden vom Bund getragen." Mit der Postverordnung wurde per 1. Januar 2004 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Konzessionsgebühren geschaffen. Ich verweise insbesondere auf die Artikel 29 und 34 der Verordnung. Absatz 1 von Artikel 34 lautet: "Der Ertrag aus den Konzessionsgebühren ist für die Finanzierung der nicht reservierten Dienste der Post zu verwenden .... und als Spezialfinanzierung zu führen."
Es verbleibt also einzig das Initiativbegehren, dass der Bund schliesslich die nicht gedeckten Kosten trägt. Dieses Begehren wurde in beiden Räten bei der Beratung des Postgesetzes relativ knapp abgelehnt, im Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen.
Die Räte wollten diese Finanzierungsmöglichkeit nicht bereits vorsorglicherweise schaffen. Der Bundesrat hat sich jedoch zu diesem Begehren in seiner Botschaft klar geäussert, indem er festhält: "Reichen diese Massnahmen nicht aus, wird der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zur Abgeltung der nicht gedeckten Kosten des Universaldienstes unterbreiten."
Als Sprecher der Minderheit habe ich im Dezember 2002 bei der Beratung des Postgesetzes folgenden Text beantragt: "Der Bund kann der Post einen Anteil der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes abgelten, sofern diese nicht mit [PAGE 50] anderen Massnahmen finanziert werden können." Das war also ein Vorschlag, der den Bundesrat nicht zwingend verpflichtet, aber umgekehrt die Rechtsgrundlage dafür geschaffen hätte. Wäre er angenommen worden, wäre die heutige Initiative vollumfänglich obsolet.
Wenn nun aber der Bundesrat zum gegebenen Zeitpunkt einen ähnlichen Antrag unterbreitet, werde ich diesen wieder mit Überzeugung unterstützen, und ich nehme an, dass dies spätestens dann sein sollte, wenn im Postbereich der nächste Liberalisierungsschritt ansteht. Ich bin aber auch der Ansicht, dass eine solche Bestimmung nicht in die Bundesverfassung, sondern in das Postgesetz gehört.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.