Hofmann Hans · Ständerat · 2004-03-09
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-09
Wortprotokoll
Zum ersten Mal orientiert die GPK über ihre Tätigkeit und über die Ergebnisse ihrer parlamentarischen Oberaufsicht bereits in der [PAGE 76] Frühjahrssession. Im Einklang mit Artikel 55 des neuen Parlamentsgesetzes will die GPK im Anschluss an das abgelaufene Jahr das Parlament und die Öffentlichkeit aktueller und rascher informieren und damit auch den Untersuchungsresultaten eine grössere Wirkung verleihen. Das Parlament soll so die Möglichkeit erhalten, sich in einem aktuellen Kontext mit der Kontrolle zu befassen. Diese Kontrollfunktion ist ja neben der Gesetzgebungstätigkeit eine ebenso bedeutsame und gleichwertige parlamentarische Aufgabe. Wichtige Untersuchungsberichte von öffentlichem Interesse wie beispielsweise der Swissair-Bericht werden ja jeweils schon während des laufenden Jahres direkt im Anschluss an die Untersuchung den eidgenössischen Räten vorgestellt.
Die Tätigkeit der GPK zeichnet sich durch eine Fülle nicht nur von Themen, sondern auch von Sitzungen aus. Wenn Sie beim Studium unseres Jahresberichtes die sehr hohe Zahl von insgesamt 170 Sitzungen etwas stutzig gemacht hat, so möchte ich darauf hinweisen, dass unser Jahresbericht durch die Umstellung auf das Kalenderjahr den Zeitraum von Mai 2002 bis Dezember 2003, also zwanzig Monate, abdeckt. Infolge des verlängerten Zeitraums wird natürlich auch die Vielfalt der Themen augenfälliger.
Langfristig streben beide GPK eine über alle Gebiete ausgewogene Verteilung ihrer Aufsichtstätigkeit an, welche sie sowohl untereinander als auch mit den anderen Aufsichtskommissionen koordinieren. Daneben hängen die von der Oberaufsicht betroffenen Themen und Politikbereiche aber auch von den in der Verwaltung existierenden Problemen, von deren Risikograd, von der politischen Aktualität und oft auch von unvorhergesehenen Ereignissen ab, welche die GPK dann zu sofortigem Handeln zwingen.
Die GPK üben stellvertretend oder treuhänderisch für das Parlament die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte aus. Wenn nicht gerade Ereignisse wie das Swissair-Grounding, die Bellasi-Affäre, ein spuckender Bundesrichter oder irgendein anderer brisanter Fall untersucht werden, hält sich das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an unserer Aufsichtstätigkeit in Grenzen.
Die GPK haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, ihre Tätigkeit in Zukunft transparenter zu machen und - soweit es die Vertraulichkeit erlaubt - Medien und Öffentlichkeit häufiger und umfassender über ihre Aufsichtsfunktion und deren Resultate zu orientieren. Ein Mittel dazu ist der nun vorliegende Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen, welcher letzte Woche im Nationalrat behandelt wurde und heute hier bei uns behandelt wird. Die GPK wären eigentlich auf eine Diskussion hier angewiesen, ein Feedback aus dem Rate wäre für sie nützlich. Bemerkungen und Anregungen, aber auch Kritik Ihrerseits sind dabei nicht nur erlaubt, sondern seitens der GPK auch ausdrücklich erwünscht.
Ein Rückblick auf die vergangene Legislatur zeigt, dass das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am meisten von der Aufsichtstätigkeit der GPK betroffen war, gefolgt von VBS, UVEK und EDI. Dann folgen die weiteren Departemente, die Gerichte und die Bundeskanzlei. Es ist nicht ausserordentlich, dass Themen im institutionellen Umfeld von Staat und Verwaltung häufiger anzutreffen sind, denn die Geschäftsführung der Bundesorgane bildet ja den unmittelbaren Gegenstand der Aufsicht durch die GPK. Aber auch weitere Politikbereiche spielten in der vergangenen Legislatur eine wichtige Rolle: Fragen der Sicherheitspolitik und des Staatsschutzes, des Luftverkehrs und der Luftfahrtsicherheit, der sozialen Sicherheit und Gesundheit sowie der Justiz und der Wirtschaftspolitik.
Nun zu den Schwerpunkten unserer Kontrolltätigkeit im Berichtszeitraum: Aus der Vielfalt der verschiedenen Inspektionen möchten wir Ihnen heute vier Untersuchungen speziell vorstellen und Ihnen anhand dieser Beispiele auch die Arbeitsweise der GPK und deren Subkommissionen etwas näher bringen.
1. Ein Thema, das uns intensiv beschäftigt hat und auch noch weiter beschäftigen wird, ist die Luftfahrtsicherheit. Dazu wird sich Kollege Hansruedi Stadler, Präsident der Subkommission EDI/UVEK, äussern.
2. Die Vorfälle am Kassationshof des Bundesgerichtes: Diese Inspektion wird Ihnen Kollege Franz Wicki, Präsident der Subkommission Gerichte, näher erläutern.
3. Über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation, im Besonderen auch über die Untersuchungen zu den Kontakten mit Südafrika wird uns die Präsidentin der Delegation, Kollegin Helen Leumann, orientieren.
4. Zur Rolle der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen wird der Präsident der Subkommission EFD/EVD, Kollege Peter Briner, referieren.
Daneben führten die GPK beider Räte weitere vertiefte Untersuchungen durch, die in ausführlichen Berichten dokumentiert wurden. Es sind dies Untersuchungen zur Rolle des Bundes in der Swissair-Krise - diesen Bericht haben wir hier ja bereits besprochen -, zur Nahrungsmittelsicherheit, zur Organisation des Datenschutzes in der Bundesverwaltung, zum Schweizerischen Landesmuseum, zu den diplomatischen und konsularischen Diensten, zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung und zum Aufklärungssystem für über Satelliten abgewickelte Kommunikation.
Verschiedene Inspektionen konnten bis zum Ende der Legislatur nicht abgeschlossen werden. Folgende fünf Untersuchungen sind zurzeit noch im Gange: Informationspolitik des EDA, E-Commerce im Lichte von Konsumentenschutz und Datenschutz, Eidgenössische Stiftungsaufsicht, die Probleme beim Aufbau des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic und die Gewinnverteilung in der beruflichen Vorsorge.
Zu einer ganzen Reihe von früheren Untersuchungen führte die GPK Nachkontrollen durch. Dies ist wichtig, denn bei einer Nachkontrolle geht es darum, einige Jahre nach einer Inspektion die Umsetzung zu überprüfen und die Fortschritte der Verwaltung im Sinne der gerügten Mängel zu verifizieren. Damit wird sichergestellt, dass entdeckte Mängel auch behoben werden und dass die Empfehlungen der GPK durch Bundesrat und Verwaltung auch umgesetzt werden. Zu gross wäre die Gefahr, dass ohne diese systematischen Nachkontrollen unsere Untersuchungsberichte in der berühmten Schublade wirkungslos vergessen gehen könnten.
Zunehmend wichtiger wird auch die begleitende Kontrolltätigkeit. So begleitet die GPK beispielsweise den Aufbau der neuen unterinstanzlichen Bundesgerichte. Ein weiteres Beispiel ist die enge Begleitung der Verbesserungen bei der Luftfahrtsicherheit, zu der sich Kollege Stadler ja noch im Speziellen äussern wird. Die begleitende Kontrolltätigkeit soll der GPK insbesondere helfen, im Sinne der Früherkennung auf Probleme rasch zu reagieren oder - noch besser - Probleme zu erkennen, bevor sie effektiv entstanden sind, um dann zu agieren statt zu reagieren. Zu diesem Zweck werden auch Besuche, manchmal auch unangemeldet, bei Bundesämtern und anderen Bundesorganen durchgeführt.
Die GPK beider Räte prüften zudem gemeinsam die Geschäftsberichte des Bundesrates und anderer staatlicher Institutionen wie der Eidgenössischen Bankenkommission, des ETH-Rates, der Ruag usw. und führten die entsprechenden Aussprachen auch gemeinsam durch. Ausserdem bearbeiteten sie 56 Aufsichtseingaben. Solche Eingaben zur Geschäftsführung der Bundesbehörden sind der GPK gemäss Artikel 129 des Parlamentsgesetzes zur direkten Beantwortung zugewiesen.
Die Fülle der Geschäfte im vorliegenden Jahresbericht zeigt, dass die parlamentarische Oberaufsicht manchmal auch an ihre Grenzen stösst. Die Inspektionen zur Swissair-Krise und zu den Vorfällen am Kassationshof des Bundesgerichtes verlangten den Kommissionsmitgliedern ein hohes Mass an Engagement und Verfügbarkeit ab, das mit dem Milizcharakter des Parlamentes nur schwer zu vereinbaren war. Unser Sekretariat wurde dadurch bis an die Grenze der Belastbarkeit gefordert.
Im Sinne der eingangs erwähnten Transparenz von Tätigkeit und Arbeitsweise der GPK stehen auch die neuen Handlungsgrundsätze, welche die Geschäftsprüfungskommissionen letztes Jahr verabschiedet haben. Auftrag und Ziele sind darin einleitend wie folgt beschrieben: "Die [PAGE 77] Geschäftsprüfungskommissionen üben im Auftrag der Eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und der anderen Träger von Bundesaufgaben (Art. 169 Bundesverfassung) aus. Die Oberaufsicht legt bei ihrer Tätigkeit den Schwerpunkt auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit (Art. 52 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Sie überprüft auch die Leistungsfähigkeit und Angemessenheit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten untersuchen die Geschäftsprüfungskommissionen ausserordentliche Ereignisse in ihrem Kompetenzbereich schnell und umfassend."
In diesem Sinne möchten wir als Geschäftsprüfungskommission für die eidgenössischen Räte, d. h. für Sie, tätig sein. In den Legislativkommissionen stösst man ja ab und zu auf eine Frage, auf ein Problem, bei welchem man zur Überzeugung gelangt, dass man dies einmal vertieft abklären sollte. Aber das übersteigt dann meistens die zeitliche Kapazität einer Legislativkommission. Ich möchte hier an die Kommissionspräsidenten appellieren: Machen Sie in einem solchen Fall von der GPK Gebrauch, ersuchen Sie die GPK, das bei Ihrer Kommission aufgetauchte Problem vertieft abzuklären, denn gerade diese Dienstleistung gehört mit zu den Aufgaben, zum Auftrag der GPK.
Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis zur Rolle des Jahresberichtes: Naturgemäss weist der Tätigkeitsbericht einer Aufsichtsinstanz vor allem auf Probleme und Missstände hin. Erzielte Erfolge und Fortschritte werden zwar auch erwähnt, aber eher am Rande. Trotz der oft kritischen Bewertung ist unbestritten, dass der Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidgenössischen Gerichte und ihre Verwaltungen insgesamt sehr pflichtbewusst eine Arbeit von hoher Qualität leisten. Ihnen allen, die zur ordentlichen Arbeitsweise des Bundes und damit zum guten Funktionieren unseres Rechtsstaates beitragen, möchte ich an dieser Stelle im Namen der GPK für ihre grosse Arbeit herzlich danken!