Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-03-10
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Ich möchte der Finanzkommission herzlich danken, dass sie - mindestens in ihrer Mehrheit - unerbittlich auf das Kernproblem dieser ganzen Geschichte hingewiesen hat. Allerdings bin ich mit den Konsequenzen, die sie zieht, nicht einverstanden. Das Kernproblem dieser ganzen Revision des Fachhochschulgesetzes, und überhaupt des Fachhochschulgesetzes per se, besteht darin, dass wir - entgegen allen Beteuerungen im neuen Finanzausgleich - die Verantwortung im Normativen von der Verantwortung im Finanziellen einmal mehr schön trennen. Warum tun wir das? Weil wir nicht den Mut haben zu sagen: Der ganze tertiäre Sektor gehört dem Bund. Nehmen wir doch die Universitäten, nehmen wir doch die Hochschulen weg und tun wir sie dorthin, wo sie hingehören, nämlich auf die Bundesebene! Da müsste man sagen: Wir sind mit der Regulierungsdichte, die jetzt im Fachhochschulgesetz drin ist, einverstanden. Aber die Konsequenz ist: Die Finanzierung gehört zu 100 Prozent auf die Stufe der Eidgenossenschaft.
Ich bitte Sie: Schauen Sie einmal dieses Gesetz an. Was haben die Kantone überhaupt noch für eine Freiheit im Bereich der Fachhochschulen? Sind sie frei, überhaupt zu entscheiden, ob sie eine Fachhochschule wollen oder nicht? Nein, sie sind es nicht. Nicht nur die Anerkennung und nicht nur die Finanzierung durch den Bund, sondern die Führung, die Eröffnung einer Fachhochschule per se bedürfen gemäss Artikel 14 der Genehmigung durch den Bund. Sie können in der Schweiz gar keine Fachhochschule eröffnen, ohne dass der Bund Ja oder Nein sagt. Diese ganze Gesetzesrevision führt dazu, dass der Bund noch mehr als früher definiert, was überhaupt an diesen Fachhochschulen doziert werden kann, und zwar in der Matrixform, sowohl in der Studienart, der Studienform, als auch im Studieninhalt. Er sagt letzten Endes bis hinein in das einzelne Fach, was zu dozieren ist und was nicht doziert werden kann. Er legt ebenfalls die Studiendauer fest; er legt die Zulassungsvoraussetzungen für ein bestimmtes Studium fest; er sagt, welche Nachdiplomstudien es gibt; er sagt, unter welchen Voraussetzungen ein Studium und eine Schule überhaupt zertifiziert, akkreditiert werden; er sagt sogar, welche Voraussetzungen Sie als Kanton bei den zukünftigen Lehrern verlangen müssen, damit Sie sie überhaupt anstellen dürfen. Sagen Sie mir, wo ein Kanton in dieser ganzen Geschichte noch eine bestimmte, eigene Verantwortung hat. Das ist vermutlich noch bei der Frage des Abwartslohnes der Fall!
Ich will Ihnen damit sagen: Wenn Sie das Gesetz analysieren, dann stehen Sie vor einem Normenkomplex, der den Kantonen praktisch zu hundert Prozent sagt, was sie tun müssen und was sie nicht tun dürfen, wenn sie eine Fachhochschule haben wollen. Und dann gehen wir hin und sagen in Artikel 19, dass der Bund gerade noch einen Drittel der Betriebs- und der Investitionskosten der Kantone finanziert. Jetzt kommt die Finanzkommission und sagt "höchstens einen Drittel". Mit anderen Worten: Nach Massgabe des mentalen Zustandes des Finanzvorstehers der Eidgenossenschaft kann man dann auch einmal auf 20 Prozent hinuntergehen, wenn Sie das im Budget so genehmigen.
Das kann doch nicht wahr sein! Es kann doch nicht sein, dass Sie ein derart dichtes Gesetz machen und dann die finanzielle Verpflichtung der Eidgenossenschaft noch verkleinern. Das geht doch nicht! Herr Lauri, wenn Sie das wollen, dann müssen Sie eben umgekehrt agieren und sagen, die Geschichte gehöre auf die Ebene der Eidgenossenschaft. Aber so, wie wir das hier vor uns haben, ist es undenkbar, dass ich Ihnen zustimmen kann. "Mindestens einen Drittel" müsste es in Artikel 19 heissen.
Daher bin ich der Auffassung, dass Sie dem Antrag der Finanzkommission nicht zustimmen dürfen - bei allem Verständnis für das, was sie uns vorträgt.
In Bezug auf die Übergangsbestimmungen möchte ich Ihnen einfach sagen: Ich begreife die Finanzkommission, dass sie mit dieser ganzen neuen Geschichte wirklich vorsichtig sein will. Auf Seite 164 der Botschaft sehen Sie, was da rein studentenmässig in den nächsten sieben, acht Jahren auf uns zukommt, wenn diese Tabelle einigermassen stimmt. Bezüglich dieser GSK-Geschichte kann man sich auch materiell fragen, ob es richtig ist, dass jeder Pfleger am Schluss [PAGE 108] ein diplomierter Pflegeingenieur FH ist oder dass die Grafikmeister Grafikingenieure der Höheren Gestaltungsschule FH sind. Das kann man sich fragen, und vor allem muss man sich das darum fragen, weil das ganz klar einen Schub im Lohngefüge zur Folge hat. Herr Bundespräsident, Sie sind derjenige, der jetzt dafür einsteht, dass wir die Preise in den Griff bekommen, dass mit der Kartellkommission und dem Preisüberwacher die Preise in der Eidgenossenschaft auf EU-Niveau herabgedrückt werden. Aber auf der anderen Seite sorgen Sie dafür, dass die Löhne wie mit Raketengewalt in die Höhe gehen, wenn alle diese Fachhochschulingenieure das, was sie früher als normale Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss getan haben, jetzt als Ingenieure tun. Das wird kosten, Herr Bundespräsident!
Von daher kann man sich schon die Frage stellen, ob die Finanzkommission hier nicht Recht hat. Aber das Problem ist folgendes: Diese Frage müssen wir in Artikel 1 des Gesetzes entscheiden, und das haben wir jetzt entschieden. Wir haben entschieden, dass Absatz 1 Literae f bis j - Gesundheit, soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie und angewandte Linguistik - nun Gegenstand des Fachhochschulgesetzes sein sollen. Dieser Entscheid ist jetzt gefallen. Wenn wir das jetzt so wollen, dann ist es natürlich eine Frage von Treu und Glauben, ob wir das den Kantonen gemäss Artikel 1 FHSG tatsächlich erlauben oder nicht. In meinem Mitverantwortungsbereich ist man daran, gestützt auf das FHSG im ganzen Bereich der Fachhochschule Ostschweiz - es sind alle Ostschweizer Kantone dabei - Investitionen und Studiengänge zu planen, und zwar Investitionen in der Grössenordnung von bis zu 80 Millionen Schweizerfranken. Wenn Sie mit solchen Dingen kommen, kann ich Ihnen sagen, was dann passiert: Dann wird mit der Planung aufgehört, dann machen wir das vorderhand nicht. Wenn Sie das wollen, ist es unehrlich, das auf diesem Wege zu tun; dann wäre es ehrlicher, Sie würden sagen, Sie wollten diese Revision eigentlich gar nicht. Man kann sie wollen oder nicht, aber sie so abzuklemmen, das geht nicht.
Die Finanzkommission hat dann noch einen Aspekt eingefügt, auf den sowohl Herr Lauri als auch Herr Pfisterer hingewiesen haben und den ich an sich durchaus begrüsse. Wenn man sagt, man wolle nicht nur bis 2007 einzig die Betriebskosten und nicht auch die Investitionskosten mitfinanzieren, sondern man behalte sich das Recht vor, dieses Regime noch über 2007 hinaus zu verlängern und damit für den Bund Einsparungen zu erzielen, dann wollen wir wenigstens so ehrlich sein und sagen, dass wir auch von den materiellen Anforderungen an die Kantone etwas weggehen. Aber ich bitte Sie: Heute bestehen sie! Wenn Sie davon wieder herunterkommen, machen Sie Hüst und Hott. Wie lange soll das dann gelten?
Soll man zuerst in den Kantonen entsprechend der jetzigen Gesetzeslage Voraussetzungen schaffen, die dann bundesrechtskonform sind? Im Jahr 2000 kommt aber die Bundesversammlung und sagt: Nein, wir verlängern das, gehen aber mit den Anforderungen zurück. Dann können wir in den Kantonen hingehen und alle unsere Reglemente wieder umschreiben. Und kaum ist die Eidgenossenschaft dann wieder in der Lage, mehr Geld zu sprechen, gehen unsere Bundesvorschriften wieder vor - und dann können wir in den Kantonen wieder hingehen und unsere Reglemente wieder umschreiben: Das sehe ich nicht. Das ist gut gemeint, aber das ist aus der Sicht eines Erziehungsdirektors praxisfremd.
Ich muss Ihnen also zu meinem Leidwesen - weil ich sehe, dass hier wirklich viel Geld im Spiel ist - beantragen, diesen Buchstaben C der Übergangsbestimmungen nicht im Sinne der Finanzkommission zu beschliessen, sondern im Sinne der Anträge der WBK.
Wir haben noch selten à contrecoeur der Finanzkommission so an den Karren fahren müssen, weil ich sehe, dass das, was sie eigentlich will, finanzpolitisch absolut korrekt ist. Aber aus der Sicht eines Kantons, aus der Sicht der Aufgabenteilung sind die Entscheide in die andere Richtung vorgespurt. Es tut mir Leid, aber wir müssen hier in den sauren Apfel beissen - oder noch einmal auf Artikel 1 zurückkommen und die entsprechenden Ergänzungen, die Literae f bis j, streichen.