Hofmann Urs · Nationalrat · 2000-06-06
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Es ist unbestritten: Das Rechnungsergebnis für das Jahr 1999 ist im Vergleich zu den Erwartungen und Vorgaben erfreulich, es ist besser als erwartet. Berücksichtigt man den besonderen Verrechnungssteuereffekt, ist es sogar weit besser, als man es erwarten durfte; besser als es auf den ersten Blick - so wie es uns mit den Zahlen präsentiert wird - ausschaut.
Ebenso unbestritten ist, dass verschiedene am "runden Tisch" vereinbarte Massnahmen zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Die Entwicklung des Finanzhaushaltes dokumentiert aber auch, dass eine Panikmache, wie sie im Zusammenhang mit dem "Haushaltziel 2001" in verschiedenen bürgerlichen Kreisen weit verbreitet war, nicht gerechtfertigt war und ist. Entscheidend für eine auf Dauer ausgeglichene Staatsrechnung ist letztlich die wirtschaftliche Entwicklung. Und eine Finanzpolitik, die gerade auch im Aufschwung nachhaltig ist und antizyklisch wirkt.
Im Zeichen des Aufschwungs sind in den nächsten Jahren statt Steuergeschenke Schuldentilgungsmassnahmen zu bevorzugen, damit der Staat im nächsten konjunkturellen Abschwung wieder Spielraum für eine aktive Politik besitzt.
Es wäre aber eine falsche Schuldentilgungspolitik, den Abbau der Staatsverschuldung ausschliesslich auf der Basis ausserordentlicher und weitgehend einmaliger Einnahmen anzupacken und durch einen Steuerabbau für die oberen Einkommen die Stetigkeit der Staatseinnahmen für die Zukunft zu beeinträchtigen.
Die Versuchung ist offenbar gross, die Gunst der Stunde zu nutzen und das zum Teil unverhoffte Manna zur Deckung der Rezessionsdefizite zu verwenden. Das Tafelsilber - das zum Teil über lange Zeit hinweg geäufnete Volksvermögen - zur Deckung von Rezessionslöchern zu verwenden, mag in Extremsituationen und Sanierungsfällen unumgänglich sein. Bei der heutigen Finanzlage und den Finanzperspektiven ist dieses Vorgehen als alleinige Art zur Deckung der Schulden jedoch fehl am Platz. Kombiniert mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen und von Wirtschaftskreisen "aufgedoppelten" Art der Steuererleichterungen, führt es letztlich dazu, dass im Ergebnis nur ein ausgewählter Teil der Bevölkerung von diesen Schuldentilgungsmassnahmen ganz besonders profitiert, während alle mit höheren Gebühren zur Kasse gebeten würden - z. B. durch hohe Einkünfte aus der Versteigerung von Funkkonzessionen, die auf den ersten Blick schön ausschauen.
Kommt es zu Steuererleichterungen - das müssen wir immer wieder betonen -, dann müssen sie zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Das ist nur möglich, wenn vorab auch wirtschaftlich Schwächere, das sind Familien und Alleinstehende mit Kindern, davon profitieren können. Dass dies allein mit einer Reduktion der direkten Bundessteuer nicht möglich ist, das weiss Herr Villiger; er selbst betont es immer wieder. Er kennt auch unsere Vorschläge, wie breitere Bevölkerungsschichten von Steuerentlastungen profitieren können - eben jene, die es nötig haben.
Als Ceterum censeo schliesslich der Hinweis auf die Funktion der Finanzpolitik. Sie ist nur ein Faktor unter mehreren; sie darf nicht durch die abstrakte Formulierung von Staats- und Fiskalquotenzielen zum zentralen und alleinigen Politikinhalt und zum Selbstzweck werden. Zentrales Thema der politischen Auseinandersetzung muss bleiben, was der Staat in Zukunft tun soll, welchen leistungsfähigen Staat wir wollen. Um diese Ausmarchung führt keine abstrakte Quotendiskussion herum.
Noch eine Bemerkung zur Motion FK-NR "Vorzeitige Aufhebung des 3. Lohnprozentes der ALV-Beiträge" (00.010): Die Rezessionsjahre haben mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt, dass, soll bei der Arbeitslosenversicherung nicht der kleinste Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu grossen Defiziten führen, gewisse Reserven geäufnet werden müssen. Mit dem dritten Lohnprozent, das in einem Paket mit diversen Massnahmen auf der Angebots-, der Ausgabenseite, gekoppelt war, soll der - dies betone ich - vollständige Schuldenabbau gewährleistet sein. Eine vorzeitige Abschaffung - so wie die Finanzkommission sie in ihrer Mehrheit verlangt -, die keinen Bezug auf den gänzlichen Abbau der Schulden nimmt, gefährdet nicht nur dieses Ziel. Sie verunmöglicht auch eine bescheidene Reservenbildung, die im Hinblick auf künftige Anstiege der Arbeitslosenzahlen unseres Erachtens unumgänglich ist.
Mit dem im Jahr 1998 überwiesenen Vorstoss der Finanzkommission wurde der Bundesrat bereits aufgefordert, im Winter 2000 einen Bericht zu einer Revisionsvorlage über die Arbeitslosenversicherung auf der Basis von zwei Lohnprozenten zu präsentieren. Der Bundesrat hat ausgeführt, dass er dies zu tun gedenkt - die nunmehrige Motion ist auch unter diesem Aspekt überflüssig.
Die Motion will letztlich nicht nur angeblich unnötige Einnahmen verhindern, sondern - dies meint man ehrlicherweise wohl damit - das Terrain für eine Gesetzesrevision ebnen, die zu Einbussen bei den Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung führen wird. Letztlich ist dies der Wille, den diese Motion zum Ausdruck bringt. Und dazu können wir nicht stehen.
Die SP-Fraktion lehnt diese Motion deshalb ab.