Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-06
Wortprotokoll
Ich habe mich noch nicht dazu geäussert und möchte kurz begründen, warum der Bundesrat diese Motion als Postulat und nicht als Motion entgegennehmen möchte. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen. Eine Reduktion von 3 auf 2 Prozent würde die Fiskalquote senken. Die 3 Prozent sind eine vorübergehende Massnahme, die getroffen worden ist, um die Kasse zu sanieren. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat bereit ist, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen.
Sie wissen: Wir haben 1995 befristet dieses zusätzliche Prozent eingeführt. Als dann die Kasse aber derart in Schieflage geraten war, dass an eine Sanierung nicht mehr zu denken war, wurde die Massnahme im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes verlängert.
Eine Arbeitslosenversicherung sollte ja so strukturiert sein, dass sie bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit, die schwer zu definieren ist, einigermassen im Gleichgewicht ist. Während der Rezession darf sie dann, wie das Herr Maillard gesagt hat, durchaus auch Defizite machen. Dann nimmt die Arbeitslosenversicherung am Kapitalmarkt Geld auf, macht Schulden und gibt das Geld in den Konsumkreislauf. Aber während der Hochkonjunktur sollte sie Überschüsse machen, welche die wieder kompensieren.
Weil diese Arbeitslosenkasse aber eigentlich falsch konstruiert, eine "Schönwetterkasse" war, hat die Finanzierung nicht gereicht. Wir haben die Sockelarbeitslosigkeit früher wahrscheinlich unterschätzt. Deshalb musste diese Notmassnahme getroffen werden.
Der Bundesrat ist durchaus bereit, keine Überschüsse zu kumulieren, obschon ich Ihnen sagen muss: Wenn Sie das Gesetz geändert haben werden, wäre es vielleicht gar nicht so schlecht, mit einem gewissen Reservepolster in die Zeit mit dem revidierten Gesetz zu fahren.
Wie sieht der Fahrplan der Gesetzesänderung aus? Der Bundesrat wird Ihnen aufgrund der Motion, die im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm überwiesen worden ist, noch im Winter 2000 eine Vorlage für die Revision des Gesetzes vorlegen. Dort ist ein neues Finanzierungsmodell vorgesehen, das die langfristige Finanzierung auf der Basis von wenigen Lohnprozenten - möglichst von 2 Prozent, wie das in der Motion gesagt wird - sichern soll. Diese Revision würde dann in Kraft treten, sodass mit dem Wegfall des dritten Lohnprozentes zum normalen Zeitpunkt im Jahre 2003 auch die neue Finanzierung stehen würde.
Jetzt habe ich den Eindruck, dass Ihre Kommission diese Motion wegen der Aussage eingereicht hat, die Defizite seien schon ein Jahr früher beseitigt. Ich muss Ihnen heute sagen, dass die Rechnungen des Departementes ergeben haben, das dies nicht der Fall ist. Wären sie schon zu diesem Zeitpunkt beseitigt, könnte man darüber reden. Aber ich finde es falsch abzubrechen, wenn noch fast eine Milliarde Franken Schulden vorhanden sind, und mit Schulden in die Zeit mit dem revidierten Gesetz zu fahren.
Das ist der Grund, warum Ihnen der Bundesrat beantragt, diese Motion als Postulat zu überweisen. Sollte sich zeigen, dass die Kredite früher zurückbezahlt sind, schliesse ich nicht aus, dass der Bundesrat Ihnen den Vorschlag machen wird, das Lohnprozent z. B. ein halbes Jahr früher abzubauen. Das wäre eine denkbare Zwischenlösung, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Schulden zurückbezahlt sind.
Ich finde es falsch, vorauseilend, nur im Hinblick auf eine dannzumal mögliche Zurückzahlung jetzt schon solche Entscheide zu treffen, weil das letztlich einem soliden Haushaltgebaren, wie ich es mir vorstelle, nicht hundertprozentig entspricht.
In diesem Sinne wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie der Überweisung als Postulat zustimmen würden.