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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-03-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Auch ich bin besorgt, und deshalb gestatte ich mir, trotz langer Rednerliste auch noch einiges hinzuzufügen. Es geht nach meiner Meinung bei weitem nicht nur um drohende Zollbelastungen bei Reexporten. Diese Massnahme muss in Zusammenhang mit allen anderen bereits getroffenen oder sich abzeichnenden Massnahmen Deutschlands oder der EU gesehen werden. Meiner Meinung nach hat das Ganze durchaus System. Anders ausgedrückt: Nach all dem, was vorgefallen ist, vermag ich bei der jetzigen Kumulation beim besten Willen nicht an eine Zufälligkeit zu glauben. Wer von deutscher Seite negiert, dass es sich hier um eine konzertierte Aktion handle, ist wahrscheinlich unehrlich. Eine umfassende Beurteilung seitens unserer Regierung, Herr Bundespräsident, ist dringend notwendig.

Dazu einige Stichworte: Die im Raum stehende 24-Stunden-Regelung wäre für viele Güterexporte ein so genanntes nichttarifarisches Handelshemmnis. Vor allem wäre es äusserst wirksam - zum Schaden der ganzen Güter exportierenden Branche. In der arbeitsteiligen Grenzregion wäre es gar - Sie haben es schon mehrmals gehört - eine Katastrophe. Ich kann Ihnen sagen: Wenn wir in unserem Unternehmen z. B. Güter für eine einen einzigen Tag dauernde so genannte textile Veredlung nach Vorarlberg senden, sie wieder zurücknehmen, die Ware in der Schweiz versandbereit machen und nochmals in die EU an den Endkunden verschicken, haben wir ein zeitliches und administratives Problem, das sich kaum bewältigen lässt. Wenn dieselbe Ware nach den geltenden Ursprungsregeln noch nicht genügend bearbeitet ist und als Reexport angesehen wird, käme zum zeitlichen Problem noch der Kostenfaktor als endgültiger Killer für die Schweizer Ware hinzu. Uns bliebe letztlich nichts anderes übrig, als neben der Produktion auch die Logistik ins Ausland zu verlagern.

Dabei sind doch die Verträge und Regeln klar; Sie weisen in Ihrer Antwort darauf hin. Bei einer Verzollung reexportierter Güter beim Wiedereintritt in die EU handelt es sich um eine klare und krasse Verletzung von Artikel 2 des Freihandelsabkommens von 1972; Herr Büttiker und andere Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Bei der Einführung der 24-Stunden-Regel gilt das vermutlich ebenfalls, und zusätzlich geht es meiner Ansicht nach um eine Verletzung der WTO-Bestimmungen. Wenn Deutschland plötzlich zu verstehen gibt, dass die Schweiz eine Schengen-Aussengrenze darstelle, und die Grenzkontrollen verstärkt, ist das nicht nur ein unfreundlicher Akt, sondern meines Erachtens verstösst es dem Geiste nach auch klar gegen das Freihandelsabkommen für Personen mit der EU.

Ich muss Ihnen sagen, ich habe mich geärgert, dass wir in diesem Zusammenhang von deutschen Politikern mit Marokkanern und Ukrainern verglichen wurden; nicht etwa, weil ich diese Leute nicht liebe, aber meines Wissens verfügen diese Länder über kein entsprechendes Abkommen mit der EU. Die "Bilateralen I" werden also ausgeblendet. Man kann mir vorwerfen, ich giesse Öl ins Feuer. Aber selbst bei nüchterner Betrachtung passen die Vor- und Nebengeschichten - Flughafen, Finanzdienstleistungen, Zinsbesteuerung und Weiteres mehr - sehr wohl in ein Denkschema. Nadelstiche, Drohungen und Taktieren gehören zur Politik. Aber Verstösse gegen Abkommen bewirken doch genau das Gegenteil von dem, was angestrebt wird. Wenn deutsche Politiker oder die EU-Kommission annehmen, dass die Stimmung im Schweizervolk mit der Schädigung der Schweizer Wirtschaft von aussen positiv beeinflusst werden könne, liegen sie falsch. Wer in der Schweiz heute betont, das sei nun eben die Rechnung, welche uns für unsere Europapolitik präsentiert werde, macht es sich zu einfach. Denn eine noch so europafreundliche Politik wird nicht besser, wenn sich der Partner durch Nichteinhalten von bereits bestehenden Abmachungen hervortut.

Herr Bundespräsident, ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er in seiner Antwort klar Stellung nimmt und darlegt, dass die "Bilateralen II" für uns nur infrage kommen, wenn der frühere Zustand der gutnachbarlichen Beziehungen sofort wiederhergestellt wird. Der Tenor in dieser Frage muss klar bleiben. Die notwendige Unterstützung seitens des Parlamentes in dieser Frage ist Ihnen mit Sicherheit gewiss. Ich bitte Sie, so fortzufahren.