David Eugen · Ständerat · 2004-03-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die zwei Differenzen, die noch offen waren, immer noch bestehen und wir uns in der Frage der beruflichen Vorsorge wahrscheinlich einer Einigungskonferenz nähern. Die zwei Differenzen sind diejenigen, die unseren Rat schon letztes Mal beschäftigt haben: nämlich einerseits die Frage des Mindestzinses und anderseits die Frage der Mitsprache der Rentnerinnen und Rentner.
Beim Mindestzins ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, wir sollten an unserem Beschluss der letzten Sitzung festhalten. Dieser Beschluss besagt, dass der Mindestzins, wenn wir von den heutigen 2,5 Prozent ausgehen, reduziert werden kann, allerdings nur unter zwei Konditionen. Kondition eins: Eine Reduktion darf höchstens fünf Jahre dauern. Kondition zwei: Die Reduktion des Mindestzinses kommt nur als dritte Massnahme in Betracht. Das heisst, zuerst kommt die Massnahme nach Buchstabe a, gemäss der die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzupassen sind, dann kommt die Massnahme nach Buchstabe b, gemäss der im Sanierungsfall bei den Rentnern allenfalls Anpassungen vorzunehmen sind. Erst an dritter Stelle kommt nach unserer Vorlage die Möglichkeit, den Mindestzins zu reduzieren. [PAGE 141]
Der Nationalrat hat erneut beschlossen, diese Reduktionsmöglichkeit des Mindestzinses zu streichen. Ich muss Ihnen sagen - wir haben das das letzte Mal schon diskutiert -: Diese Regel bezieht sich faktisch auf das Obligatorium, das heisst auf die Mindestrente. Der nationalrätliche Entscheid, die Streichung, bedeutet nicht, dass nach der nationalrätlichen Fassung überhaupt keine Reduktion auf der Zinsseite möglich wäre. Sie wäre einfach nicht mehr möglich, wenn es um das Obligatorium geht. Dort wäre die Reduktion des Mindestzinses nicht mehr möglich.
Die Kommissionsmehrheit möchte, dass auch dort, wo es um das Obligatorium geht, noch eine Reduktion des Mindestzinses möglich ist. Wenn wir das in Zahlen umsetzen: Das Obligatorium betrifft Monatsrenten in der Grössenordnung von 1000 Franken.
Der Entscheid zugunsten von Festhalten ist mit 7 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefällt worden.