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Frick Bruno · Ständerat · 2004-03-17

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich lege nun dar, weshalb die Kommission einstimmig der Initiative nicht Folge geben will, obwohl sie das Anliegen materiell unterstützt; genauso wie es Herr Wicki und Frau Amgwerd getan haben. Aber das ist kein innerer Widerspruch, sondern bedingt durch das weitere Verfahren, das wir mit unserem Entscheid initiieren. Die Initiative verlangt zwei Dinge: Sie verlangt zum Ersten eine gesamtschweizerische Regelung für Familienzulagen, und zum Zweiten verlangt sie eine gesamtschweizerische Regelung für Ergänzungsleistungen an bedürftige Familien. Diese beiden Begehren sind auch in der Kommission grundsätzlich nicht bestritten. Was ist nun - und das legen wir Ihnen im Bericht dar - bereits auf dem Weg?

Zum ersten Punkt: Bezüglich der gesamtschweizerischen Regelung der Familienzulagen ist nun insbesondere die Volksinitiative "für fairere Kinderzulagen" von Travail Suisse vom Bundesrat bereits verabschiedet worden. Diese Initiative verlangt eine monatliche Zulage von mindestens 450 Franken. Wir werden im Zusammenhang mit dieser Initiative, die nun im Parlament zur Behandlung ansteht, entscheiden müssen: Erarbeiten wir einen Gegenvorschlag im Sinne des Kantons Luzern? Überdies ist die parlamentarische Initiative Fankhauser 91.411 im Moment noch sistiert und wird dann ebenfalls zur Behandlung kommen. Im Bereich Familienzulagen liegt also bereits eine Vorlage auf dem Tisch des Hauses.

Zum zweiten Punkt: Bezüglich der Ergänzungsleistungen an bedürftige Familien sind zwei Initiativen im Nationalrat gutgeheissen worden, nämlich die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 00.437 und die parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.436. Hier arbeitet der Nationalrat bereits an der Frage, welche der Kanton Luzern ebenfalls unterstützt, und der Nationalrat wird in absehbarer Zeit über die Frage entscheiden.

Nun ist die Frage angesichts dessen, dass bereits beide politischen Anliegen in beiden Kammern auf dem Tisch liegen: Sollen wir nochmals eine Initiative unterstützen? Ich verstehe inhaltlich das Anliegen von Frau Amgwerd sehr wohl, wenn sie sagt: Wir wollen mit einem positiven Entscheid zur Initiative eine "manifestation politique" machen. Das ist an sich löblich. Nun aber stellt sich die entscheidende Frage, welches das weitere Vorgehen ist, wenn wir der Initiative Folge geben. Anwendbar ist das Geschäftverkehrsgesetz. Artikel 21novies regelt, dass eine der beiden Kommissionen eine neue Vorlage ausarbeiten muss, wenn beide Kammern der Initiative Folge geben. Wenn wir Folge geben, müssen wir anschliessend den Auftrag an eine Kommission erteilen, eine neue Vorlage auszuarbeiten. Doch liegen ja bereits Vorlagen auf dem Tisch des Hauses. Sollen wir also, nachdem bereits zwei Züge fahren, noch einen dritten schicken, der auf derselben Schiene vorwärts fährt? Die Kommission hat über den Stand der Dinge Bericht erstattet. Wir unterstützen das Anliegen. Aber wir schicken keinen dritten Zug auf die Schiene. Es wäre Arbeitstherapie und brächte uns in der Sache nicht weiter.

Obwohl wir das Anliegen materiell unterstützen, sollten wir aus diesem Grunde der Initiative keine Folge geben, weil sie nur nochmals dasselbe initiiert und uns zu einer zusätzlichen Gesetzesvorlage darüber verpflichtet, was bezüglich Ergänzungsleistungen bereits im Nationalrat in Ausarbeitung ist und bezüglich der Mindestzulagen für Familien vom Bundesrat bereits verabschiedet worden ist.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie: Geben Sie, bei allem Respekt und aller Unterstützung des materiellen Anliegens des Kantons Luzern, aus Verfahrensgründen der Initiative keine Folge.