Briner Peter · Ständerat · 2004-03-18
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18
Wortprotokoll
Die Antwort des Bundesrates unterstreicht, dass von der 28. Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in Genf eine positive Bilanz gezogen werden kann. Trotz des schwierigen politischen Umfelds nach dem Irak-Krieg gelang es, zwischen den Vertragsstaaten der Genfer Konventionen und den Komponenten der Rotkreuzbewegung einen Konsens herzustellen und eine gemeinsame Konferenzerklärung zu verabschieden, die die Bedeutung und die notwendige Einhaltung des humanitären Völkerrechtes bekräftigt. Das war nicht von vornherein gesichert, gab es doch Hinweise von einzelnen Regierungen, das humanitäre Völkerrecht müsse den neuen Herausforderungen im Kampf gegen den Terrorismus [PAGE 161] angepasst - d. h. abgeschwächt - werden. Insbesondere konnte sich die Konferenz mit der Agenda zur humanitären Aktion auf konkrete Massnahmen zum Schutz der Menschenwürde einigen, die bis 2007 umgesetzt werden sollen.
Diese Einigung, das Ausbleiben von politischen Kontroversen respektive eines Eklats, dürfte wohl der Grund gewesen sein, weshalb die Konferenz in den Medien eher wenig Beachtung fand. Das Interesse der Schweizer Medien war zu jener Zeit sowieso auf die bevorstehende Bundesratswahl konzentriert und dasjenige der Medien allgemein auf die kurz zuvor publik gemachte Genfer Initiative betreffend Israel und Palästina. Erfreulich ist die vom Bundesrat bekräftigte Absicht, mit dem IKRK, aber namentlich auch mit der Föderation und dem SRK, in Zukunft verstärkt zusammenzuarbeiten.
Die Föderation durchläuft seit einigen Jahren eine sehr schwierige finanzielle Situation, da sich das amerikanische Rote Kreuz weigert, seine jährlichen statutarischen Beiträge von 7,5 Millionen Franken zu bezahlen - dies im Zusammenhang mit der Emblemfrage. Hier kann der Sitzbeitrag des Bundes an die Föderation, die ja ihren Sitz in Genf hat und deren Vizepräsident ex officio der Präsident des Schweizerischen Roten Kreuzes ist, etwas Linderung schaffen und sollte mindestens in der bisherigen Höhe von 1 Million Franken pro Jahr aufrechterhalten werden.
Was das Schweizerische Rote Kreuz anbetrifft, ist eine verstärkte Zusammenarbeit des Bundes nicht nur in der Auslandarbeit, sondern auch in der Inlandarbeit wünschbar.
Mit diesen Bemerkungen erkläre ich mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt.