Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-03
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-03
Wortprotokoll
Die Schweiz verfügt heute über eine umfangreiche und fein verästelte Asylgesetzgebung. Dieses Gesetzeswerk und seine dazugehörenden Verordnungen garantieren im Vergleich mit anderen europäischen Staaten einen sehr ausgedehnten Rechtsschutz. Dies ist einer der Gründe für die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende. Man kann daher davon ausgehen, dass jedes Gesuch seriös und eingehend über zwei Instanzen geprüft wird. Die mehrfachen Revisionen, Ergänzungen und Anpassungen machen unser Asylgesetz aber zu einem Flickwerk, welches kaum noch überschaubar ist und welches vor allem angesichts der heutigen Asylmigration nicht mehr genügt.
Das Konzept des schweizerischen Asylrechtes basiert auf einem längst überholten Flüchtlingsbild, was dazu führt, dass wir heute einen enormen Aufwand betreiben, um unter jährlich Zehntausenden von Asylsuchenden jene zu finden, welche die Flüchtlingseigenschaft gemäss den internationalen Normen und gemäss unserer Gesetzgebung glaubhaft machen können. [PAGE 525]
Auch die aktuelle, nun vorliegende Gesetzesrevision ändert nichts an diesem fundamentalen Fehler, den unsere heutige Asylgesetzgebung aufweist. Trotzdem tritt die FDP-Fraktion auf die Teilrevision ein, ist doch infolge der rasanten Entwicklung im Asylbereich eine ebenso rasante, an gesetzgeberische Hektik gemahnende Revisionsarbeit erforderlich. Dies soll uns aber nicht von der Aufgabe entbinden, dass wir uns in absehbarer Zeit über eine grundlegende Neugestaltung unseres Asylrechtes Gedanken machen.
Die aktuellen Probleme im Bereich des Asylverfahrens sind zur Hauptsache eine Misere des Wegweisungsvollzuges. Können die Wegweisungen abgewiesener Asylsuchender nicht vollzogen werden, nimmt die Attraktivität der Schweiz als Asylland stetig zu.
Der konsequente Vollzug der bestehenden Asylgesetzgebung ist eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Akzeptanz unserer Asylpolitik im Schweizervolk und eine Grundvoraussetzung zur Wahrung der humanitären Tradition. Es ist daher mehr als nur störend, wenn Personen aus dem Asylbereich, die bei uns ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen haben oder für eine gewisse Zeit Schutz erhalten haben und die Schweiz wieder verlassen müssen, nicht ausreisen, weil als Folge mangelnder Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten die erforderlichen Reisepapiere nicht beschafft werden können oder weil die Herkunftsstaaten sich weigern, ihre eigenen Landsleute einreisen zu lassen. Dass der Vollzug unserer Asylgesetzgebung mehr und mehr infrage gestellt wird, zeigt vor allem die stetig steigende Zahl von Personen aus dem Asylbereich, die ein Bleiberecht erhalten, obwohl sie die Flüchtlingseigenschaften gemäss Flüchtlingskonvention EMRK und Asylgesetz gar nicht erfüllen. So wurden beispielsweise in den letzten drei Jahren die Asylgesuche von 5620 Personen positiv entschieden. Gleichzeitig erhielten aber über 18 000 Menschen eine Aufenthaltsbewilligung mittels einer humanitären Regelung gemäss Artikel 13 Buchstabe f der Begrenzungsverordnung, und weitere rund 7500 Personen aus dem Asylbereich erhielten ein Bleiberecht durch eine kantonale Regelung. Allein in diesen drei Jahren wurde also über 25 000 Personen aus dem Asylbereich eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, ohne dass diese die Flüchtlingseigenschaft erfüllten. Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum noch 16 400 Menschen vorläufig aufgenommen, die in absehbarer Zeit ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erhalten dürften.
Der Asylmigrationsdruck aus Afrika wird von Jahr zu Jahr stärker. Es lohnt sich daher, sich auch einige Eckwerte dieses Kontinents vor Augen zu halten: 1950 lebten rund 220 Millionen Menschen in Afrika. Heute sind es bereits 840 Millionen Menschen. Berechnungen von Fachleuten haben ergeben, dass im Jahr 2050 in Afrika 1,8 Milliarden Menschen leben werden. Was die Schweiz und mit ihr die meisten westlichen Staaten heute also an Zuwanderungsdruck aus Afrika erleben, ist erst der Anfang einer Entwicklung, die ungeahnte Ausmasse annehmen wird.
Im Jahr 2003 stellten über 6000 Personen aus dem afrikanischen Kontinent ein Asylgesuch in der Schweiz. Aufgrund der hohen Zahl von Asylgesuchen aus Afrika wird es in Zukunft besonders wichtig sein, dass eine geordnete Rückschaffung in diesen Kontinent möglich ist. Rückübernahme- und Transitabkommen sind dafür eine wesentliche Voraussetzung. Es kann daher nicht weiter angehen, dass Länder, die ihre eigenen Landsleute nicht zurücknehmen und damit rudimentärste Völkerrechtsverpflichtungen nicht einhalten, weiterhin staatliche Unterstützung durch die Schweiz erhalten.
Die FDP hat bereits seit einiger Zeit immer wieder darauf hingewiesen, dass Rückübernahme- und Transitabkommen mit möglichst vielen Staaten abzuschliessen sind. Um die Verhandlungsposition der Schweiz zu stärken, fordert die FDP, dass diese Abkommen mit dem Ausrichten von öffentlicher Entwicklungshilfe zu koppeln sind. Die FDP fordert den Bundesrat auf, den Abschluss von solchen Abkommen als dringlich zu erachten und somit voranzutreiben. Immerhin stammte im Jahr 2003 rund die Hälfte aller afrikanischen Asylsuchenden aus einem Staat, der von der Schweiz öffentliche Entwicklungshilfe erhält.
Im Vergleich mit der EU schöpft die Schweiz noch nicht sämtliche aussenpolitischen Instrumente aus. Die Konditionalität in den Aussenbeziehungen ist vom Bundesrat schon zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen worden. Eines der Kriterien ist die Kooperation im Migrationsbereich. Allerdings besteht nach der bisherigen Politik des Bundesrates eine Präferenz für positive Konditionalität mittels Anreizsystemen. Es muss aber in Zukunft vermehrt auch möglich sein, mit der Kürzung oder Streichung staatlicher Hilfe die Kooperationsbereitschaft von Staaten, aus denen viele Asylsuchende stammen, zu erreichen.
Angesichts der geschilderten Zahlen stellt sich die Frage, wie unser Land in seiner räumlichen Knappheit mit diesem Problem umgehen soll und kann. Wir verfügen nicht über unbegrenzte Aufnahmekapazitäten und müssen uns notgedrungen auf die Aufnahme derjenigen beschränken, welche tatsächlich echt Verfolgte sind. Nach dem Motto "fair, aber konsequent" ist unsere Asylpolitik zu gestalten und umzusetzen. Wie sonst soll die bis heute hohe Akzeptanz der humanitären Tradition unseres Landes erhalten bleiben?