Hess Bernhard · Nationalrat · 2004-05-03
Hess Bernhard · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2004-05-03
Wortprotokoll
Zweifellos hat unser viel zu grosszügiges Asylrecht vor allem im vergangenen Jahrzehnt dem tausendfachen Asylrechtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Breite Bevölkerungskreise können nicht verstehen, dass die Polizei zwar Drogen dealende Schwarzafrikaner dingfest machen und vielfach sogar ein Drogendelikt nachweisen kann, dass diese aber mangels Rechtsgrundlage oft nach wenigen Stunden wieder aus der Polizeihaft entlassen werden. Solche Asylbewerber nützen doch unser grosszügiges Asylrecht schamlos aus und tanzen unseren pflichtbewussten Polizistinnen und Polizisten auf der Nase herum.
Seit über einem Jahrzehnt engagiere ich mich an vorderster Front gegen die viel zu large Asylpolitik. Im letzten Jahrzehnt wurden zwei Volksinitiativen zur Verschärfung des Asylgesetzes knapp abgelehnt - eine bekanntlich nur ganz knapp. Noch klingen mir die Stabilisierungsversprechen der Vorgängerin von Bundesrat Christoph Blocher und jene von Bundesrat Koller in den Ohren: Selbstverständlich müsse man dem Asylrechtsmissbrauch einen Riegel vorschieben. Vorab vor den Volksabstimmungen wurde dies hoch und heilig versprochen. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Per Ende des vergangenen Jahres hielten sich 90 661 Personen des Asylbereichs, wie es in unserer Amtssprache heisst, in unserem Land auf. Interessant ist aber die Tatsache, dass in der neuen Asylstatistik ein zusätzlicher Posten von über 17 000 Personen mit Abgängern aus dem Asylbereich geführt wird. Das sind Personen, welche entweder untergetaucht oder im besten Fall aus der Schweiz ausgereist sind.
In den letzten Jahren ist zudem ein weiteres beängstigendes Faktum zu beobachten: Immer weniger Asylbewerber kommen aus Staaten des europäischen Kontinents, also im weitesten Sinne aus unserem Kulturraum - ich bin sogar noch grosszügig und zähle neben den Balkanstaaten auch noch GUS-Staaten wie Armenien und Georgien zu unserem Kulturkreis. Mit 42 273 Bewerbern kamen Ende Dezember 2002 beinahe die Hälfte aller Asylsuchenden aus Afrika und Asien. Spitzenreiter sind Somalia, Angola, Guinea, Nigeria, Eritrea und Sierra Leone. Es kommen also neu Menschen in grosser Zahl zu uns, die sich nicht im Entferntesten in unsere Denk- und Lebensformen einfühlen können. Ein weiterer Fakt ist, dass es sich hier im Gegensatz zu den Asylbewerbern z. B. aus Serbien oder auch aus Sri Lanka zum allergrössten Teil nicht um Familien, sondern um junge Männer handelt. Auch diese Tatsache darf nicht ausser Acht gelassen werden, denn sie verändert die demographische Struktur vor allem der jüngeren Alterssegmente unter 40 Jahren deutlich.
Ich formuliere es hier schnörkellos: Die massive Zuwanderung inner- und ausserhalb des Asylbereichs aus Afrika, Zentral- und Südamerika und Asien sprengt eines Tages unsere Gesellschaftsnorm. Deshalb bin ich froh darüber, dass Sie, Herr Bundesrat Blocher, ganz offensichtlich eine ähnliche Einschätzung der Gesamtsituation machen und offensichtlich in der Asylpolitik künftig neue Wege gehen wollen.
Vorab gilt es aber, in einem weiteren Flickwerk an unserem geltenden Asylgesetz herumzubasteln. Das vorliegende Asylgesetz ist deshalb an die Staatspolitische Kommission zurückzuweisen. Drei Aspekte, die ich für zentral halte, sind in der vorliegenden Revision des Gesetzes nicht genügend oder überhaupt nicht durchdacht:
1. Der Bund soll für Asylbewerber, deren Ausweisung nicht möglich ist oder die straffällig werden, geschlossene Rückführungszentren einrichten. Es darf nicht länger sein, dass kriminelle Asylbewerber und Ausländer sich hierzulande zwar beispielsweise durch Drogen-, Menschen- und Waffenhandel strafbar machen, jedoch mangels gesetzlicher Grundlagen nicht weggesperrt werden können.
2. Asylbewerber sollen während der erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeiten zugunsten der Allgemeinheit angehalten werden.
3. Die Entwicklungshilfe an diejenigen Staaten, welche sich bei der Rückführung nicht kooperativ verhalten, ist gänzlich einzustellen. Stattdessen sind vorab in der Dritten Welt Projekte zu fördern, die gezielt darauf ausgerichtet sind, die Wirtschaftsmigration einzudämmen.
Erlauben Sie mir noch einige generelle Bemerkungen: Mit dem Instrument der humanitären Aufnahme soll einzig die Hilf- und Mutlosigkeit der Behörden gegenüber der aktuellen, aus dem Ruder gelaufenen Situation an der Asylfront kaschiert werden. Es darf doch nicht sein, dass abgewiesene Asylbewerber, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Heimat- bzw. Herkunftsland zurückgeschickt werden können, neu in der Schweiz auch arbeiten und sogar ihre Familien nachziehen dürfen! Die faktische Aufhebung des Arbeitsverbotes für so genannt humanitär Aufgenommene fördert doch wieder die Attraktivität für Wirtschaftsmigranten. Der Familiennachzug fördert zudem die unkontrollierte Zuwanderung in unser kleines, dicht besiedeltes Land. Durch den Einbau von solchen pseudohumanen Aufnahmemöglichkeiten droht das in gewissen Bereichen durchaus verbesserte Asylgesetz einmal mehr zur Farce zu werden. Haben wir deshalb endlich den Mut und die Kraft, im Asylbereich gegen den Missbrauch hart durchzugreifen und den wirklich Verfolgten, Schutzbedürftigen und Schutzsuchenden einen guten Dienst zu erweisen!