Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-03
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-03
Wortprotokoll
Sie beraten hier die neuste Teilrevision des Asylgesetzes. Es ist jetzt ungefähr die achte Revision. Ich war schon bei der ersten dabei. Es ging eigentlich bei jeder Revision immer gleich zu. Man hat gesagt: "Wir haben Missstände, wir machen die Revision, und nach der Revision werden diese Missstände beseitigt sein." Es muss uns also zu denken geben, dass wir das Gesetz immer wieder revidieren müssen. Es sind immer wieder die gleichen Missstände: Der Vollzug funktioniert nicht, es geht zu lange, wir sollten vereinfachen usw.
Ich bin der Meinung, dass es sich lohnt, die Sache seriös anzuschauen, und ich habe mir die Mühe genommen, das zu tun. Ich bin zu folgender Schlussfolgerung gelangt - weil ich hier verschiedentlich falsch zitiert worden bin, will ich es jetzt auch noch richtig tun -: Die Missstände sind grösser, als ich gedacht habe; sie sind schlimmer. Ich habe mit Vertretern von elf Kantonen - und zwar nicht nur mit Regierungen, sondern auch mit denjenigen, die im Strafvollzug, in den Sozialbehörden, in den Asylbehörden zu tun haben - gesprochen, und ich muss Ihnen sagen: Es ist dringend, dass hier etwas geschieht. Diese Leute, Herr Fluri, werden auch mehr oder weniger allein gelassen. Sie sind natürlich ausserhalb der "geschützten Werkstätte" eines Parlamentes, eines Bundeshauses, von Sitzungen. Und es sind nicht nur Einzelfälle. Ich bitte Sie, das ernst zu nehmen.
Es ist schwieriger, als ich gedacht habe, weil diejenigen, die die Probleme lösen müssen - das sind wir -, relativ lange die eigentlichen Probleme verdrängen, statt sie zu analysieren und aufgrund einer sauberen Problemanalyse zu handeln. Vor allem gibt es viele Hindernisse, um an den Ist-Zustand heranzukommen und sich ehrlich darüber auszusprechen.
Zu einer richtigen Lösung gehört ein gewisser Variantenreichtum. Darum habe ich gesagt, dass es vertiefter geschehen müsse, denn wenn die Varianten fehlen, kann man auch keine Entscheide fällen. Es gibt also keine Widersprüche zu meiner früheren Tätigkeit. Es ist lediglich so, dass sich die Sache eher - von mir aus gesehen - verschärfter darstellt, als ich sie damals dargestellt habe. Ich habe auch nicht das letzte Detail gesehen. Ich halte die Probleme aber nicht für unlösbar.
Wenn wir von Missständen reden, müssen wir auch einmal fragen, was denn funktioniert. Das ist das Erfreuliche: Das Gesetz funktioniert für die Fälle, für die wir überhaupt eine Flüchtlingspolitik gemacht haben. 1979, als man das Gesetz gemacht hat, standen eindeutig die Verhältnisse des Zweiten Weltkrieges und des Kalten Krieges im Vordergrund. Man hat sich vorgestellt, es stünden Leute vor den Grenzen, die an Leib und Leben verfolgt würden und die man ins Land nehmen müsse, damit sie nicht verfolgt, getötet, umgebracht würden. Diese Situation hatte man vor Augen und machte darum ein Gesetz, damit diese Gewährleistung ermöglicht wurde. Ich glaube feststellen zu können - und es hat hier drin eigentlich auch niemand daran Anstoss genommen -, dass diejenigen Personen, welchen der Schutz unseres Landes zusteht, ihn auch erhalten. Das funktioniert. Das ist der schönere Teil, darum spricht man auch gerne darüber, auch über die humanitäre Tradition.
Aber wir sind nun einmal gewählt, um das zu lösen, was nicht funktioniert. Wir haben in diesem Land etwa 25 000 anerkannte Flüchtlinge. Wir haben 25 000 weitere Personen unter dem Titel der vorläufigen Aufnahme bei uns. Sie sind nur hier, damit ihnen Schutz gewährt wird. Das ist hier festzuhalten.
Ich spreche jetzt nicht mehr über das, was funktioniert, sondern über das, was nicht funktioniert. Hier haben sich die Probleme trotz der Revisionen der letzten Jahre verschärft. Ich nenne ein kleines Beispiel, das Jahr 2003. Es ist erfreulich und wurde Ende des letzten Jahres auch reichlich hervorgehoben, dass die Pendenzen im erstinstanzlichen Asylverfahren um 35,5 Prozent gesenkt werden konnten. Das ist ein Effizienzausweis, à la bonheur! Es ist erfreulich gewesen, dass 20,4 Prozent weniger Gesuchsteller bei uns angeklopft haben. Wir haben also so wenige Gesuche wie schon seit Jahren nicht mehr gehabt. Das ist auch erfreulich. Aber wir haben in der zweiten Instanz, bei den Beschwerdeverfahren, eine Zunahme von 19,8 Prozent, und jetzt kommt vor allem das Zeichen des Misserfolges: Im gleichen Zeitraum haben wir eine Zunahme um 24,7 Prozent von Personen, die sich im Vollzug befinden.
Es ist im Parlament immer darauf hingewiesen worden, es funktioniere nur der Vollzug nicht, es komme ja nur auf den Vollzug an, alles andere nütze nichts. Obwohl wir um 20 Prozent niedrigere Gesuchszahlen hatten und obwohl wir im erstinstanzlichen Verfahren 35 Prozent der Pendenzen abgebaut haben, haben sich die Pendenzen praktisch auf dem gleichen Niveau präsentiert wie im Vorjahr, nämlich bei 41 300 Fällen. Das wird bei uns in Statistiken aufgeführt. Aber unten, bei den Gemeinden und Kantonen, wo sich die alltägliche Praxis abspielt und wo die Probleme gelöst werden müssen, fühlen sich die Leute mehr oder weniger allein gelassen.
Wo liegen denn die tieferen Ursachen?
1. Es ist eine Tatsache, dass mehr als drei Viertel aller Asylsuchenden - das ist heute mehrmals gesagt worden - keine asylrelevanten Gründe vorbringen. Sie sehen: Ich nehme [PAGE 534] nicht nur die Flüchtlinge im klassischen Sinne, sondern zähle auch noch die vorläufig Aufgenommenen dazu; wir sind also grosszügig. Auch dann sind es drei Viertel, die keine asylrelevanten Gründe vorbringen.
2. Über 80 Prozent kommen ohne Papiere, ein Grossteil ohne Angabe der Identität. Ich habe immer gefragt: Wieso kommen sie denn ohne Papiere? Die Antwort - und zwar von Leuten, die an der Front und die in der Leitung sind - lautete spontan: Es muss einer ja ein Dummkopf sein, wenn er mit Papieren kommt! Das zeigt doch, dass wir ein Asylverfahren geschaffen haben, in welchem derjenige, der Papiere bei sich trägt - was für uns das Normale wäre -, der Dummkopf ist, und die anderen sind die Schlaueren. Also ist es für mich auch klar: Wir müssen ein Asylgesetz machen, wo so etwas nicht honoriert wird.
Wenn ich gesagt habe, ich hätte hier die Lösung nicht, dann darum, weil wir jetzt in ein Verfahren einsteigen. Aber ich muss Ihnen sagen - und darüber hat der Bundesrat, habe ich orientiert, das hat Frau Bühlmann gefragt -: Wir müssen in dieser Beziehung etwas tun, und ich muss mir vorbehalten, dass wir das in den Ständerat einbringen werden.
Man kann beispielsweise Leute, die Papiere haben, belohnen und Leute, die keine haben, benachteiligen. Aber wir haben eine solche Verschlechterung, und Sie dürfen nicht einfach sagen, es sei ja klar, Leute, die bei Nacht und Nebel weggingen, hätten keine Papiere. Solche mag es geben, und Sie brauchen ihnen auch nicht den Schutz zu entziehen. Aber Sie dürfen sie nicht bevorzugen, sodass alle am Schluss sagen: Wir kommen lieber ohne Papiere. Demjenigen, der das Gegenteil behauptet, der behauptet, es hätten alle keine Papiere, weil sie bei Nacht und Nebel weggegangen seien, muss ich sagen: Sie verdrängen die Wirklichkeit und die Realität. Sehr oft haben die Leute die Papiere, wenn sie sie brauchen. Aber wenn sie sie nicht brauchen, im Asylverfahren, haben sie sie nicht. Das ist eines der Hauptprobleme nachher beim Ausschaffen der Flüchtlinge bzw. der "Flüchtlinge" - derjenigen, die keine Papiere haben und sagen, sie seien Flüchtlinge -: Diese können Sie am Schluss eben nicht mehr wegweisen. Vor diesem Problem stehen die Kantone.
Der grösste Teil der Asylsuchenden kommt mit Hilfe von Schleppern in die Schweiz, das ist auch erwiesen. Hier prangere ich auch die eigenartige Gerichtspraxis an, gemäss der die Schlepper, obwohl sie zum grossen Teil zum organisierten Verbrechen gehören, lediglich wie bei Kavaliersdelikten bestraft werden. Das sind alles Dinge, die über die jetzige Revision hinausgehen. Ich erlaube mir, obwohl es kritisiert worden ist, das zu tun. Ich habe die Sache ja beurteilen müssen.
Wir haben einen starken Missbrauch über das Touristenvisum. Wir haben ja jetzt auch neue Länder hier hereingenommen. Die Leute kommen mit Touristenvisa in die Schweiz - rechtmässig -, und dann, wenn diese abgelaufen sind, reisen sie nicht aus, und sie haben dann auch wieder keine Papiere mehr. Das sind alles Dinge, die nicht ich erfunden habe, sondern die in den letzten Monaten auch von den Ämtern erarbeitet worden sind.
Bei den Verfahren haben wir vor allem das Problem auf zweitinstanzlicher Ebene. Sie können schon die Fristen verkürzen - der Bundesrat wird das auch unterstützen -, aber damit ist es nicht getan, denn Sie müssen sehen: Viele Asylsuchende nutzen die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in zweiter Instanz und reichen mehrfach ein Revisionsgesuch auch in offensichtlich aussichtslosen Fällen ein. Wir müssen hier also etwas tun. Wir wollen den Rechtsschutz gewährleisten. Aber wir können ihn nicht so extensiv gestalten, denn dadurch steigen die Pendenzen bei der Asylrekurskommission an, was wiederum die Verfahrensdauer insgesamt ansteigen lässt.
Dann haben wir eine zunehmend mangelhafte Kooperationsbereitschaft der Asylsuchenden. Das hängt auch damit zusammen, dass jetzt Asylsuchende aus anderen Gegenden kommen als noch vor zehn Jahren. Darum hat das Problem auch an Schärfe zugenommen. Es sind jetzt vor allem junge Männer, die vor allem aus Afrika, aber auch aus dem Osten kommen - also aus dem ehemaligen Sowjetbereich -, und diese haben in Bezug auf die Haft und in Bezug auf die Lebensumstände ganz andere Vorstellungen. Die Kantone bitten dringend und mit Nachdruck darum, dass wir hier bezüglich Ausschaffungshaft - was die Gründe, was die Zeit und was das Regime anbelangt - gesetzliche Grundlagen schaffen.
Das ist so eine Momentaufnahme. Sie ersehen daraus, dass ich nicht glaube - ich muss Ihnen das sagen, wenn ich kein Phantast sein will -, dass mit dieser Gesetzesrevision die wesentlichen Probleme gelöst werden. Aber ich glaube, dass diese Gesetzesrevision Verbesserungen bringt, und darum werde ich auch im Namen des Bundesrates nicht nur seinen eigenen Entwurf, sondern auch gewisse Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen. Das hat der Bundesrat so beschlossen, und ich habe ihn auch dahin gehend orientiert, dass ich mir vorbehalten müsse, gewisse Verbesserungen einzubringen. Falls der Bundesrat sie genehmigen würde, würde ich mir erlauben, das dann in die Beratung des Ständerates bzw. in dessen vorberatende Kommission einzubringen.
Die Revision des Asylgesetzes beruht auf den Pfeilern, wie sie der Bundesrat schon in der ursprünglichen Vorlage bekannt gegeben hat, nämlich einer neuen Drittstaatenregelung, die es erlaubt, dass auf Gesuche von Personen, die sich bereits in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben und dorthin zurückkehren können, nicht mehr eingetreten werden muss. Der Bundesrat hat also selbst etwas eingebracht, was vor Jahren im Rat noch bekämpft worden ist. Wenn Sie übers Wochenende die Zeitungen gelesen haben, haben Sie erfahren, dass die Europäische Union jetzt als Gesamtes Drittstaatenregelungen anstrebt, sogar den Begriff der "besonders sicheren Staaten" einführt und diese Haltung konsequent einnimmt; denn für sie funktioniert das Verfahren auch nicht.
Im Beschwerdeverfahren bei den Empfangsstellen und am Flughafen muss eine Verbesserung geschaffen werden; insbesondere muss dafür gesorgt werden, dass eine Ausschaffungshaft von maximal 20 Tagen gesichert werden kann. Zur Ausschaffungshaft: Es ist nicht die Meinung, dass man die Leute einfach in Ausschaffungshaft nimmt. Was die Praktiker sagen, ist eine Tatsache: Bei gewissen Renitenten ist eben nur eine Kooperationsbereitschaft vorhanden, wenn wir die Möglichkeit haben, eine Ausschaffungshaft vorzusehen. Die Kooperationsbereitschaft ist nur vorhanden, wenn bei diesen Leuten die Angst besteht, dass sie in die Ausschaffungshaft müssen. Dann geben sie ihre Identität bekannt, und dann kann man mit ihnen auch über die Ausreise sprechen - und sonst eben nicht.
Dann gibt es die Grundlage eines neuen Finanzierungssystems; das haben Sie hier allgemein als lobenswert erwähnt. Weiter gibt es die Einführung der humanitären Aufnahme: Es geht nicht um 24 000 oder rund 25 000 Personen, wie Frau Hubmann gesagt hat; das sind alle vorläufig Aufgenommenen. Aber die kommen nicht alle in den Genuss der humanitären Aufnahme. In den Genuss der humanitären Aufnahme kommt nur ein sehr kleiner Teil. Es geht nur darum, dass diejenigen einen solchen Status bekommen, bei welchen man sieht, dass sie lange da bleiben müssen, dass sie also z. B. sechs bis acht Jahre gefährdet sind und nicht zurückreisen können. Bei diesen ist es auch sinnvoll, dass man sie integriert - sechs bis acht Jahre sind eine lange Zeit - und dass sie auch arbeiten können. Allerdings muss man dann auch den Mut haben, diesen Leuten nach sechs bis acht Jahren zuzumuten, sich wieder in ihrer alten Heimat zu integrieren, wenn der Schutz nicht mehr notwendig ist.
Die Beschränkung auf Nothilfe nach Nichteintretensentscheiden ist seit dem 1. April in Kraft. Wir können Ihnen noch nicht seriös sagen, wie das verläuft. Die Bestimmung ist jetzt seit einem Monat in Kraft, das ist noch zu kurz. Aber zu irgendwelchen grösseren Schwierigkeiten hat sie nicht geführt, das dürfen wir sagen. Wir haben keinerlei Anstände in dieser Beziehung. Bis jetzt - ich sage "bis jetzt" - ist keine der Befürchtungen eingetreten. Aber ich möchte auch noch nicht eine Erfolgsbilanz ziehen; dazu brauchen wir [PAGE 535] etwa drei Monate. Es ist auch nicht so, dass man deswegen weniger Nichteintretensentscheide gefällt hätte. Diese liegen jeweils bei 20 bis 50 Prozent; sie liegen auch im April 2004 - das kann man jetzt schon sagen - in dieser Grössenordnung.
Der Bundesrat hat entschieden, dass er über seinen eigenen Entwurf hinaus die folgenden wichtigen Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützt - ich nenne hier nur die wichtigen Anträge, es sind dann auch noch ein paar kleinere Dinge dabei -: Es geht um die Schaffung der Möglichkeit zur Erfassung biometrischer Daten von Asylsuchenden; da ist der Bundesrat der Meinung, dass wir das unterstützen sollten, weil das ohnehin kommt. Dann geht es um die Verkürzung von Ordnungsfristen, natürlich in der Meinung, dass man nicht extensive Beschwerde- und Revisionsverfahren durchführen und gleichzeitig die Fristen verkürzen kann. Dann geht es um die Verpflichtung des Bundesrates, Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen anzustreben; das gilt ohnehin. Dann geht es um die Möglichkeit der Streichung der - wie Sie sagen - "Entwicklungshilfe" an Staaten; da kommt natürlich nur die staatliche Entwicklungshilfe infrage. Man müsste das - das kann man dann im Ständerat noch tun - auch etwas ausdehnen, denn es geht nicht nur um Entwicklungshilfe, sondern es geht um verschiedene Hilfen. Es geht auch um Investitionsabkommen und Rechtshilfeabkommen mit Staaten, es geht um Visumsabkommen, um Visumsfreiheit usw.; diese Abkommen müssen an solche Verpflichtungen gebunden werden, sonst haben wir eine unmögliche Situation. Dann geht es als Letztes um die Möglichkeit zur frühzeitigen Kontaktaufnahme mit den Heimat- und Herkunftsstaaten, das ist ein wichtiger Pfeiler.
Daneben sind eine ganze Reihe von Lösungsmöglichkeiten auf dem Tisch, die jetzt nicht in diesem Rat eingebracht werden. Ich habe Ihnen gesagt, dass im Vordergrund die Ausschaffungshaft steht. Das ist der Kantone dringendstes Anliegen. Dann geht es um die Einführung von Kostenvorschusspflichten. Im Grunde genommen sollten wir anstreben, dass jeder Papiere haben muss. Das ist eigentlich das Ziel, auch wenn es nicht erreicht werden kann. Das ist viel selbstverständlicher, als man allgemein glaubt.
Wenn wir hier auf dieses Gesetz eintreten und diese Verbesserungen beschliessen, werden wir verbesserte Verhältnisse haben, aber wir können nicht versprechen, dass die schwerwiegenden Missstände beseitigt sein werden. Aber es ist ein Anfang gemacht. Das ist meine Lagebeurteilung und meine Überzeugung. Es gibt Leute, die das anders sehen mögen. Ich meine aber, es ist auch eine Frage der Vertrauenswürdigkeit der Asylpolitik. Wenn Sie während so vieler Gesetzesrevisionen versprechen, die Probleme würden gelöst, und jedes Mal bleiben sie ungelöst, dann verlieren die Leute das Vertrauen in die Politik, aber auch in die Behörden; wer mit der Bevölkerung zu tun hat, wird das wissen. Das können wir verhindern, indem wir eine konsequente und gute Politik betreiben, das heisst eine Politik, die auf der traditionellen Tätigkeit der Schweiz im humanitären Bereich gründet, aber eben ohne dass diese schwerwiegenden Missstände, die sich ergeben haben, weiter möglich sind.