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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-04

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Herr Lustenberger, im Sinne einer persönlichen Erklärung lese ich Ihnen Artikel 62 der Bundesverfassung vor. Absatz 1 lautet: "Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig." Das haben Sie bereits zitiert. Absatz 2 lautet: "Sie sorgen für einen ausreichenden Grundschulunterricht, der allen Kindern offen steht. Der [PAGE 579] Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht. An öffentlichen Schulen ist er unentgeltlich. Das Schuljahr beginnt zwischen Mitte August und Mitte September."

Wenn Sie die Verfassung schon zitieren, dann tun Sie das bitte vollständig! (Teilweiser Beifall)