Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-05-04
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Das ist eine neue Situation; ich habe jetzt meine beiden Begründungen verkürzt, weil ich vorhin die Information erhalten habe, es gebe nur eine Debatte pro Artikel. Ich werde jetzt zum Arbeitsverbot sprechen und erst nachher zum Grundschulunterricht.
Es gilt generell ein Arbeitsverbot für Asylsuchende in den ersten drei Monaten; wenn in diesen drei Monaten ein negativer Entscheid ergeht, wird das Verbot um drei weitere Monate verlängert. Mit dem Antrag der Minderheit I möchte ich, dass dieser Zusatz gestrichen wird. Das heisst im Klartext: Wir Grünen wehren uns nicht grundsätzlich dagegen, dass es in den ersten drei Monaten ein Arbeitsverbot gibt, aber wir möchten nicht, dass es weitere Einschränkungen im Bereich des Arbeitsverbotes gibt. Dafür haben wir gute Gründe; es gäbe ja sogar gute Gründe, zu sagen, man sollte die Leute von Anfang an arbeiten lassen. Das wäre die radikale, gute Forderung. So weit gehen wir gar nicht, wir sagen: Okay, drei Monate, aber nicht mehr - und ohne jede weitere Einschränkung.
Das Zürcher Asylmanifest hat aufgezeigt, dass man viele Probleme, die heute im Asylbereich beklagt werden, lösen könnte, wenn man die Leute arbeiten liesse. Man könnte z. B. Geld ganz einfach sparen - das ist heute ein ganz wichtiges Kriterium; wir betrachten ja viele staatliche Tätigkeiten nur noch unter dem Gesichtspunkt des Sparens. Da hätten wir eine Gelegenheit, Geld zu sparen, indem man die Leute für ihre eigene Existenz arbeiten und für sich selber aufkommen lässt. Man hätte das Problem nicht mehr, dass Leute unbeschäftigt herumhängen und an Bahnhöfen ein öffentliches Ärgernis werden, dass sich die schweizerische Bevölkerung belästigt fühlt und das Gefühl hat: Sie liegen alle auf der faulen Haut, sie liegen uns auf der Tasche. Wenn man sie arbeiten liesse, würde auch dieses Problem abgeschafft.
Es gäbe also viele gute Gründe dafür, die Leute von Anfang an arbeiten zu lassen, aber wie gesagt: So weit geht mein Minderheitsantrag nicht.
Ein weiteres Argument im Zusammenhang mit dem Arbeitsverbot: Wir haben letzte Woche von einer Studie gehört, von einer Untersuchung, die über "sans-papiers" gemacht worden ist. 95 Prozent der interviewten "sans-papiers" arbeiten in der Schweiz und üben Tätigkeiten aus, die offensichtlich sonst niemand mehr tut: so genannte Billigjobs im Gastgewerbe, im Baugewerbe und in privaten Haushalten. Offensichtlich gibt es also diese Tätigkeiten, für die man nicht mehr Leute aus der Schweiz und aus der EU rekrutieren kann und die heute von "sans-papiers" ausgeübt werden. Die "sans-papiers" sind natürlich dadurch, dass sie illegal in der Schweiz sind, absolut der Willkür ausgeliefert. Das hat dann, wie man erfahren hat, zur Folge, dass miserable Löhne bezahlt werden. Es gab Beispiele von 8 Franken Stundenlohn, wie letzte Woche bekannt geworden ist. Auch gegen diesen Missstand könnte man also etwas tun, wenn man Asylsuchende Arbeiten machen liesse, die eben sonst in der Schweiz nicht mehr von Leuten aus der EU oder der Schweiz erledigt werden. All diese Gründe sprechen gegen ein Arbeitsverbot.
Die Einschränkung bezüglich der ersten drei Monate, das Verbot für die ersten drei Monate, fechten wir aber nicht an. Bei den Zusatzeinschränkungen, wie sie in Absatz 1 enthalten sind, wonach eben nach einem erstinstanzlich negativen Entscheid das Arbeitsverbot verlängert werden kann, machen wir nicht mehr mit. Beim Zusatz in Absatz 3bis, wonach der Bundesrat für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden ein befristetes Arbeitsverbot erlassen kann, fragen wir uns: Wie soll denn das geschehen? Ist es nicht diskriminierend, wenn die einen arbeiten dürfen und die anderen nicht? Was sind das für undurchsichtige Kriterien?
Wie gesagt: Mit dem Antrag der Minderheit I möchte ich einfach eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten für drei Monate und nichts darüber hinaus, und das ohne jede weitere Bedingung.