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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2004-05-04

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Wir haben vonseiten des Bundesrates vernommen, dass er dem Antrag der Mehrheit zustimmt. Die Kommission hat sich mit der Frage der biometrischen Daten sehr intensiv befasst und auch gewisse Zweifel von der Verwaltung während der Kommissionsberatung entgegengenommen. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, weitere Abklärungen zu machen. Sie sind dann vom Imes - dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung - auch gemacht worden.

Das hat Folgendes ergeben: Es ist nicht notwendig, dass zusätzliche Bestimmungen, wie z. B. die genaue Umschreibung der zu erhebenden biometrischen Daten oder die Zugriffsberechtigungen, zwingend auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, in einer Delegationsnorm den Bundesrat zu beauftragen, alles Weitere zu regeln. Wir haben uns auf diese Aussagen gestützt. Offenbar sind sie im Widerspruch mit den Anliegen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Wir sind aber überzeugt, dass die Bedeutung neuer Techniken, besonders bei der Ausstellung von Reisepässen und Visa, zunimmt. Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass die Auswertung biometrischer Daten gerechtfertigt ist.

Ich beantrage Ihnen, den Minderheitsantrag I (Leutenegger Oberholzer) abzulehnen.

Ich komme nun zum Minderheitsantrag II (Fehr Hans). Mit diesem Antrag soll das Verfahren gestrafft, einfach und präziser formuliert werden. So soll für das Flughafenverfahren der Bund allein zuständig sein. Es wird ein Verfahrenszentrum gefordert. So habe ich es dem Protokoll der Kommission entnommen. Der Minderheitsantrag II (Fehr Hans) stellt die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auf den Kopf. Der Bund ist für das Asylverfahren, die Kantone sind für den Vollzug der Wegweisung zuständig. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, den Vollzug der Wegweisung im Flughafenverfahren in die Kompetenz des Bundes zu stellen, zumal die Bundesbehörden keine polizeiliche Gewalt haben.

Im Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) fehlen auch gesetzliche Bestimmungen über die vorläufige Verweigerung der Einreise und die Festhaltung im Transitbereich, mithin über Verfahrensabläufe, die für eine gesetzliche Grundlage zwingend notwendig sind. Im Übrigen muss auch die Maximaldauer der Festhaltung am Flughafen gesetzlich definiert werden. Die Formulierung im Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) - "bis zum Abschluss ihres Verfahrens" - ist ungenügend. Diese Formulierung würde eine Festhaltung nur bis zur Rechtskraft des Entscheides erlauben. Für die Vorbereitung des Vollzuges der Wegweisung muss aber auch eine Zeitspanne eingerechnet werden. Der Entwurf des Bundesrates bringt hier die grösstmögliche Flexibilität.

Im Namen der Mehrheit beantrage ich Ihnen, auch die Minderheit II (Fehr Hans) abzulehnen.

Wir haben auch noch einige Einzelanträge. Noch einmal: Alle diese Einzelanträge haben der Kommission nicht vorgelegen, und wir machen auch hier wieder eine Auslegeordnung und versuchen, die Absicht der Kommissionsmehrheit zum Ausdruck zu bringen.

Wir haben den Antrag Müller Philipp zu Absatz 5 - jenen zu Absatz 1 hat Herr Müller zurückgezogen -: Hier verlangt er, dass man bei der Formulierung "nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid" das Wort "rechtskräftigen" streicht. Die Streichung des Begriffes "rechtskräftig" - das heisst Wegweisung nicht erst nach definitivem Entscheid der Asylrekurskommission, sondern bereits nach einem erstinstanzlichen Entscheid - macht eigentlich Sinn und steht in Analogie zur Ausschaffungshaft, die ebenfalls nach erstinstanzlichen Wegweisungsentscheiden angeordnet werden kann.

Deshalb empfehlen wir, bei Absatz 5 dem Antrag Müller Philipp zuzustimmen und das "rechtskräftig" zu streichen.

Wir kommen zum Antrag Wasserfallen. Unter anderem verlangt Herr Wasserfallen andere zur Identifizierung geeignete Daten. Herr Wasserfallen denkt in diesem Zusammenhang an die DNA-Analyse. Die Datenerhebung muss in diesem Flughafenverfahren aber schnell und kostengünstig sein, was bei der DNA-Analyse nicht der Fall ist. Das DNA-Profil-Gesetz sieht eine DNA-Analyse bei mutmasslichen Verwandten bereits vor. Es wäre gut, wenn man diesen Antrag im ganzen Zusammenhang dann in der ständerätlichen Kommission und im Ständerat noch einmal überdenken würde, wie das auch Herr Bundesrat Blocher gesagt hat.

Unsere Empfehlung ist, den Antrag Wasserfallen abzulehnen.

Zum Antrag Hess Bernhard: Herr Hess verlangt beim Flughafenverfahren unbefristete Festhaltung am Flughafen oder an einem anderen geeigneten Ort. Auch diesen Antrag haben wir nicht behandelt. Aber die Festhaltung am Flughafen ist eine Freiheitsbeschränkung. Wenn sie länger dauert, kann sie zu einem Freiheitsentzug werden. Unbefristete Festhaltung wäre ein Freiheitsentzug. Für Freiheitsentzug braucht es eine Maximaldauer, ansonsten ist er völkerrechtswidrig.

Weil er in diesem Zusammenhang völkerrechtswidrig ist, beantragen wir Ihnen, den Antrag Hess Bernhard abzulehnen.

Zum Eventualantrag Schlüer, für den Fall, dass der Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) unterliegt: Herr Schlüer verlangt, dass der Schluss des Satzes in Absatz 4 gestrichen wird, und zwar will Herr Schlüer Folgendes beibehalten: [PAGE 554] "Vorgängig wird ihr das rechtliche Gehör gewährt." Streichen will er: ".... es ist ihr zudem Gelegenheit zu geben, sich verbeiständen zu lassen." Herr Schlüer, unsere Abklärungen haben ergeben, dass dieser Satz nicht gestrichen werden kann oder darf. Es widerspricht Artikel 29 der Bundesverfassung, einer Person den rechtlichen Beistand zu verweigern.

Aus diesen Äusserungen können Sie entnehmen, dass wir Ihnen auch empfehlen, den Eventualantrag Schlüer abzulehnen.