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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Zu den Artikeln 88 und 89 - hier geht es ja um die Pauschalabgeltungen an die Kantone -: Ich bitte Sie, hier ein einfaches System zu wählen, das aber doch gerecht ist. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat bzw. der Mehrheit zu folgen. Bei den Absätzen 2, 3 und 4 scheint es, als hätte die Mehrheit eine vom Bundesrat abweichende Fassung. Wir können aber die Mehrheit vollumfänglich unterstützen. Sie sagt das Gleiche wie der Bundesrat, einfach verteilt auf zwei Absätze. Es gibt hier inhaltlich keinen Unterschied.

Wichtig ist, dass Sie bei Absatz 5 den Antrag der Minderheit I und den Antrag der Minderheit II ablehnen. Sie müssen sehen: Was wir jetzt in Absatz 5 haben, das haben wir auf den 1. April beschlossen. Wir sollten dabei bleiben. Dazu kommt, dass Sie von einer falschen Voraussetzung ausgehen, wenn Sie Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen mit Aufenthaltsbewilligung bis zur Niederlassungsbewilligung unterstützen wollen. Das sind Flüchtlinge, die anerkannt worden sind; man sollte sie gar nicht unterstützen. In der Zukunft muss es ein Bestreben sein, dass Flüchtlinge, die anerkannt worden sind, innert kürzester Zeit in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und für sich selbst sorgen - wie andere Leute auch. Das muss eine Kategorie von Leuten sein, welche in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung und dann eine Niederlassungsbewilligung haben und die hier in der Schweiz selbst für ihr Leben sorgen sollen.

Das ist auch einer der Gründe, warum die Zusammenlegung des Imes und des Bundesamtes für Flüchtlinge eben Sinn macht. Wir sollten für Flüchtlinge kein Bundesamt haben, wenn diese Leute eben für sich selbst sorgen können. Das ist der Zweck der Übung. Wir sollten sie nicht pflegen und sagen: Es sind Flüchtlinge. Flüchtlinge sind Leute, die da bleiben, die eine Niederlassungsbewilligung bekommen und die wir dann auch in den Arbeitsprozess eingliedern werden.

Natürlich wissen wir auch, dass es Flüchtlinge gibt, die unterstützt werden müssen, unterstützt werden können, aber da ist die Regelung der bundesrätlichen Fassung bzw. der Mehrheit die bessere.

Ich bitte Sie, sowohl bei Artikel 88 als auch bei Artikel 89 der Mehrheit zu folgen.