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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-05-04

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-04

Wortprotokoll

Etwa 15 Prozent aller Asylsuchenden, die in dieses Land einreisen, werden nach den Bestimmungen des bisherigen und heute noch gültigen Asylgesetzes als vorläufig Aufgenommene registriert. Sie erfüllen die Voraussetzungen zur Asylgewährung nicht, doch ist ihre Wegweisung entweder nach völkerrechtlichen Bestimmungen unzulässig, nach der Beurteilung und Wertung der persönlichen Verhältnisse, der Situation, in der sie sich befinden, nicht zumutbar, oder aber sie befinden sich in einer schwerwiegenden Notlage. Dabei ist die Wahrung der Einheit der Familie zu gewährleisten. Dieses als neu dargestellte Instrument der humanitären Aufnahme, wie es nun in diese Revision aufgenommen werden soll, besteht schon lange. Sie finden in den Gesetzestexten denn auch überhaupt keine Änderung irgendeines Tatbestandes. Sie finden das alles schon im bisherigen Recht. Nur die Zuständigkeiten werden geändert, wenn man diese neue Kategorie der humanitären Aufnahme schafft.

Ich habe gesagt: etwa 15 Prozent aller Asylsuchenden. Das sind pro Jahr etwa 3500 Fälle, und total sind es jetzt 24 600 vorläufig Aufgenommene. Als wir die Vorlage in der Kommission berieten, waren es noch 26 500; ich habe Ihnen das gestern schon gesagt. Nun sollen 93 Prozent der vorläufig Aufgenommenen in die Kategorie der humanitär Aufgenommenen eingereiht werden, 7 Prozent der 24 000 würden den Status der provisorischen Aufnahme erhalten. Ich erinnere die CVP-Fraktion an das, was sie nach dem Ausgang der Volksabstimmung über die Asyl-Initiative in ihrem Communiqué verbreitet hat, und ich erinnere die Freisinnigen in diesem Zusammenhang daran, was sie als Ziel dieser Gesetzesrevision bekannt gegeben haben.

Ich habe gesagt, es sei nichts Neues, nur die Zuständigkeiten änderten. Im letzten Jahr, 2003, wurden 5696 Personen aus der Kategorie der vorläufig Aufgenommenen durch die Kantone in Ausländer mit B-Ausweis umgewandelt. Das heisst: Eintritt in die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten des normalen Ausländerstatus in diesem Land. 6000 wurden von den Kantonen mit dem B-Ausweis ausgerüstet; sie sind in die Niederlassungsfreiheit eingetreten. Offener Arbeitsmarkt, Zugang zu Berufsbildung, Familiennachzug - all das ist diesen 6000 zugestanden worden. Ist das zu wenig?

Es geht nur darum, dass der Entscheid, der bisher durch die zuständige Stelle der Kantone gefällt worden ist, jetzt im Rahmen dieser humanitären Aufnahme in die Entscheidungsbefugnisse der Verwaltung übertragen wird. Herr Bundesrat Blocher, ich wundere mich deshalb über die Fassung des Bundesrates, weil gerade Sie in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen haben, dass die Entscheide am richtigsten dort getroffen werden, wo die Verhältnisse am besten bekannt sind. Das ist ohne Zweifel bei den Kantonen der Fall, die diese Leute seit Jahren begleitet haben und sie kennen. Das kann nicht in der Administration eines Bundesamtes geschehen.

Ich bitte Sie, diese neue Kategorie nicht einzuführen. 6000 Überführungen pro Jahr durch die Kantone sind eine stolze Zahl, die den einzelnen Schicksalen gerecht wird. Eine summarische Überführung von 93 Prozent von 24 000 vorläufig Aufgenommenen in den normalen Ausländerstatus halte ich nicht für angezeigt.

Ich bitte Sie deshalb, diese Neuerung nicht aufzunehmen.

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