Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04
Wortprotokoll
Ihre Angst ist, dass die Tatsache, dass jemand im Ausland aus politischen Gründen zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, bei uns dann zum Entzug der Niederlassungsbewilligung führen könnte. Das beträfe politische Flüchtlinge, die wieder an den Ort zurückkehren, wo sie verfolgt worden sind; an das denken Sie. Da wird dann natürlich die Frage zu stellen sein, was eine "längerfristige Freiheitsstrafe im In- oder Ausland" ist.
Ich glaube, in diesem theoretischen Fall kommt es höchstens dazu, dass auch bei diesen politischen Gründen die Niederlassungsbewilligung nicht erteilt wird. Das wäre nicht so wahnsinnig schlimm. Es ist nicht so, dass der Betroffene nicht in der Schweiz wohnen könnte. Er hätte einfach nach fünf Jahren die Niederlassungsbewilligung noch nicht. Später würde er sie dann bekommen. Man muss aber aufpassen, dass man jetzt nicht aus jedem Eventualfall etwas macht, womit eben alle diesen Vorzug bekämen. Wenn der Betroffene den Schutz verlieren würde - wenn man also sagen würde, nein, jetzt sei er auch nicht mehr Flüchtling, weil er ja im Ausland aus politischen Gründen bestraft worden sei, womöglich gerade noch aus den Gründen, aus denen er verfolgt worden ist -, dann hätten Sie Recht. In Kauf zu nehmen, dass die Niederlassungsbewilligung allenfalls in einem ganz extremen Fall nicht erteilt würde, ist aber keine Katastrophe.