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preparatory:AB 42880

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Herr Schlüer verlangt eine Änderung in Absatz 1 von Artikel 80. Er will dort den letzten Satz streichen und verlangt gleichzeitig vollumfängliche Transparenz bezüglich der Entschädigung der Hilfswerke. Ich möchte vorerst festhalten, dass diese Bestimmung im Rahmen der Teilrevision keine Änderung erfahren hat. Bei einer Streichung der namentlichen Erwähnung der Hilfswerke würde sich inhaltlich und materiell nichts ändern, da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt. Bei der Übertragung der Aufgabe an Dritte entscheiden letztendlich die Kantone, wen sie beauftragen wollen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Hilfswerke heute in fast allen Kantonen in gewissen Bereichen der Asyl- oder der Flüchtlingsfürsorge tätig sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Fürsorgezuständigkeit vollumfänglich bei den Kantonen liegt und der Bund zu den Kantonen in einem rein subventionsrechtlichen Verhältnis steht, kann der Bund keine Transparenz über die Abgeltungen, welche die Kantone an Dritte leisten, gewährleisten. In diesem Sinne möchte ich Sie über den Antrag Schlüer orientieren.

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