Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen der Fassung der Mehrheit und jener des Bundesrates, an [PAGE 671] der wir festhalten, ist nicht so gross, wie das hier jetzt dargestellt wird. Es heisst ja bei der Mehrheit und auch beim Bundesrat nicht, dass jede einzelne ein- und ausreisende Person an der Grenze kontrolliert werden muss. Wenn es heisst, ein- und ausreisende Personen werden kontrolliert oder können kontrolliert werden, ist das das, was heute getan wird: Stichproben: Man konzentriert sich bei der Einreise auf die Personen, die verdächtig sind. Wenn gesagt wird, es werden nur 3 Prozent der Personen kontrolliert: Es werden eben diese 3 Prozent kontrolliert, die einem wichtig erscheinen. Ob Sie hier also der Mehrheit oder dem Bundesrat zustimmen, ist nicht so entscheidend.
Wir haben an sich lieber, wenn Sie dem Bundesrat zustimmen, vor allem nachdem ich jetzt gemerkt habe, wie das gewisse Gegner des Mehrheitsantrages auslegen, also sowohl Herr Janiak wie jetzt auch die zweite Sprecherin der SP-Fraktion, die meint, da müsse dann jede einzelne Person kontrolliert werden. Das ist also weder beim Mehrheitsantrag noch beim bundesrätlichen Antrag der Fall. Die Kontrolle einer Grenze kann auf verschiedene Weise vorgenommen werden. Der extreme Fall ist, jede einzelne Person zu kontrollieren, sogar mit Abstempeln des Passes usw., oder es kann für jede Person eine Untersuchung erfolgen; es geht bis zum freien Durchgang, dass 1, 2, 3 oder 5 Prozent kontrolliert werden, dass man Stichproben macht - das sind alles Kontrollen von Personen an der Grenze.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zuzustimmen, das wäre also der Antrag der Minderheit Janiak. Aber wenn Sie dann der Mehrheit zustimmen, dann bitte ich Sie, zu Protokoll zu nehmen, dass nicht jede einzelne Person kontrolliert werden wird; das war auch nicht die Meinung der Antragsteller.
Wir haben in Absatz 2 noch eine Differenz zwischen der Kommission des Nationalrates und dem Bundesrat. Der Bundesrat schlägt Ihnen in Absatz 2 vor: "Wird die Einreise verweigert, erlässt das Bundesamt auf Verlangen eine gebührenpflichtige Verfügung." Das ist der gleiche Sachverhalt wie vorher. Ich bitte Sie, dabei zu bleiben: Wir sollten keine Verfügungen erlassen, die einer nicht will und die natürlich immer kosten - auch für denjenigen, der sie will!
Dann wird dort gesagt, dass das Begehren unmittelbar nach der Verweigerung der Einreise zu stellen ist. Die Kommission des Nationalrates hat dann noch hinzugefügt: "Der Ausländer oder die Ausländerin wird auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht." Dagegen haben wir selbstverständlich nichts einzuwenden. Aber sie hat den Satz weggelassen, wonach das Begehren "unmittelbar nach der Verweigerung der Einreise zu stellen" ist. Sind Sie der Meinung, man könnte dann immer informieren und sagen: "Du musst es gerade jetzt machen"? Wir hätten eigentlich lieber eine gesetzliche Grundlage. Sie müssen sehen: Gesetzliche Grundlagen ergeben nachher nicht Beschwerden, dass man also sagt: Ja, man hat mir zwar an der Grenze gesagt, das an der Grenze zu machen, aber es gibt keine gesetzliche Grundlage.
Ich schlage Ihnen, damit Sie Ihren Satz drin haben, folgende Formulierung vor: "Der Ausländer oder die Ausländerin wird auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht." Ich bitte Sie dann, den Satz, den der Bundesrat formuliert hat, zu belassen bzw. die Formulierung so zu nehmen, wie sie ist, und den Satz gemäss Entwurf des Bundesrates beizufügen. Sie sollten die gesetzlichen Grundlagen, wonach es an der Grenze geschieht, aufnehmen. Sie müssen sich einmal überlegen, dass es zu einem unverhältnismässigen Aufwand wird, wenn das nicht dort passiert: Stellen Sie sich vor, es reist einer zurück, er will keine Verfügung, und er will nach einer Woche oder nach vierzehn Tagen doch noch eine Verfügung. Das müssen Sie dann grenzüberschreitend machen.
Ich bitte Sie, den Satz gemäss Entwurf des Bundesrates zu belassen. Ihren Satz, nämlich dass man darauf aufmerksam macht, können Sie auch belassen, weil er es Ihnen wert ist.