Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-05
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Dieser Artikel ist sehr wichtig, vor allem für binationale Ehen, von denen wir in der Schweiz sehr viele haben. Ihre Zahl hat stark zugenommen: Im Jahr 2002 waren 32 Prozent der Eheschliessungen binational. Fast jeder dritte Schweizer Mann heiratet eine ausländische Frau, und jede siebte Schweizerin heiratet einen ausländischen Mann. Im Jahr 2000 lebten in der Schweiz 119 117 schweizerisch-ausländische Paare.
Wie wir alle feiern auch diese Leute hie und da ein Familienfest. Dazu werden auch die Angehörigen des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin eingeladen. Das ist kein Problem bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern, aber es kommt leider immer wieder vor, dass Angehörige aus Drittstaaten kein Visum erhalten, obwohl sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllen. Die Begründung für die Ablehnung der Einreisebewilligung war in einem konkreten Fall, den ich kenne, dass der jüngere Bruder eines mit einer Schweizerin verheirateten Iraners auch in der Schweiz bleiben könnte. Deshalb wollte man ihn nicht einreisen lassen. Erst aufgrund meiner persönlichen Intervention bei der Schweizer Botschaft erhielten dieser Iraner und seine Eltern ein Visum für den Besuch seines Bruders und ihres Sohnes.
Da die Erteilung eines Visums offenbar, wie Sie sehen, von Zufällen und guten Beziehungen abhängt, ist es nötig, dass wir eine klare gesetzliche Grundlage schaffen, die für alle gilt. Wer die erforderlichen Bedingungen für einen Besuch erfüllt, soll ein Visum zu Besuchszwecken erhalten. Aus Gründen der Gleichstellung soll das auch für Angehörige von Ausländerinnen und Ausländern gelten, die in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung haben.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.