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Hutter Jasmin · Nationalrat · 2004-05-05

Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-05

Wortprotokoll

Das Ausländergesetz hat vor allem zwei Aspekte, welche für die Bevölkerung wichtig sind: zum einen die Zulassungsvoraussetzungen und zum anderen die Massnahmen bei Verstössen gegen unsere Gesetze beziehungsweise Vollzugsregelungen. Denn eigentlich ist es ja so, dass wir das Gesetz vor allem dann brauchen, wenn es um Personen geht, die sich nicht an unsere Gesetze gehalten haben und deshalb ausgewiesen werden müssen.

Das heisst nicht, dass alle Ausländer kriminell sind oder alle Kriminellen Ausländer. Aber leider zeigt die Statistik halt doch, dass der Anteil an Ausländern in unseren Gefängnissen überproportional hoch ist: 70 Prozent der Insassen sind ausländische Insassen. Von linker Seite wird dann eingewendet, das seien aber nicht Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Das ist teilweise schon [PAGE 655] richtig, aber das macht es umso wichtiger, dass mit dem Ausländergesetz eine Basis geschaffen wird, um gerade in diesen Fällen illegale Aufenthalter nach dem Vollzug wieder wegweisen zu können. Dann stehen wir nämlich oft vor dem gleichen Problem wie im Asylwesen. Wohin wollen Sie eine Person wegweisen, wenn Sie nicht wissen, woher sie kommt oder um wen es sich überhaupt handelt? Das ist es dann, was Vollzugsbeamte und auch die Bevölkerung zur Weissglut treibt. Wir brauchen ein Gesetz, das es unserer Behörde ermöglicht, ihre Arbeit so zu tun, wie man es von ihr erwartet.

Kernelement des Polizeivollzugs sind eigentlich die 1995 eingeführten Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, die wir schon im Rahmen der Debatte zum Asylgesetz behandelt haben. Hier zeigen sich auch die Überschneidungen zwischen Asyl- und Ausländergesetz. Eigentlich müssten alle Regelungen in einem Gesetz zusammengefasst werden. Das entspräche eher der Realität. Aber ich will mich für den Anfang einmal damit begnügen, die Vorlagen zu beraten, die vor dem 19. Oktober 2003 entstanden sind.

Mit meinem Antrag nehme ich die Anliegen auf, wie sie von unseren Behörden geschildert werden. Es ist wichtig, dass Haft auch dann angeordnet werden kann, wenn Indizien dafür bestehen, dass die angegebene Identität falsch oder verfälscht ist, aber auch, wenn andere berechtigte Zweifel an der Identität bestehen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn ausländische Personen nicht innert einer angemessenen Frist Reisepapiere oder andere heimatliche Dokumente abgeben können. Auch eine Verweigerung der Mitwirkung bei der Papierbeschaffung soll einen Haftgrund darstellen. Ansonsten können sich die Personen ohne weiteres der Wegweisung entziehen und sofort untertauchen, und das wollen wir wohl alle nicht - hoffe ich einmal.

Falls Sie eintreten, bitte ich Sie um die Unterstützung der Anträge aus der SVP-Fraktion. So können Sie nämlich dafür sorgen, dass unseren Vollzugsbeamten und auch unserer Bevölkerung nicht der Kragen platzt.