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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat gesagt, die Fassung der Mehrheit sei die Fassung der Verwaltung. Ich bitte Sie - das ist eine generelle Bemerkung -, in dieser Angelegenheit die Verantwortlichkeiten nicht zu vermischen. Wenn Mitglieder der Verwaltung in einer Kommission sitzen und die Kommission der Verwaltung einen Auftrag gibt, etwas zu formulieren, ist das deswegen weder die Meinung der Verwaltung noch die Meinung des Bundesrates. Ich merke, dass diese Vermischungen auch zu getrennten Verantwortlichkeiten führen. Und wo keine Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden, dort passiert es eben. Es ist mir lieber, wenn gesagt wird, wer die Verantwortung für diesen Artikel trägt. Ich bitte Sie, das zu beachten.

Der Bundesrat hat in seiner Fassung in Artikel 16 Absatz 3 gesagt: "Bei der Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern wird der demographischen und sozialen Entwicklung der Schweiz Rechnung getragen." Das ist doch - auch bei aller Schwammigkeit - noch einigermassen fassbar. Die Kommissionsmehrheit fügt zusätzlich die "gesellschaftliche Entwicklung" ein. Ich bitte Sie, dies zu beachten: Es hat gute Gründe dafür, dass der Bundesrat sagt, jetzt gebt ihr noch ein weiteres Argument - was heisst das, bei der Zulassung "der gesellschaftlichen Entwicklung" Rechnung zu tragen? Das ist die Schwierigkeit.

Ich nehme aber gerne zur Kenntnis und sage das nochmals: Die Mehrheit sagt, in ihrer Version werde inhaltlich nichts anderes gesagt als in jener des Bundesrates, es sei nur anders formuliert. Wenn das so ist, gehe ich mit den Materialien einig. Wenn wir uns der Mehrheit anschliessen und sie nicht aktiv bekämpfen, dann nur unter dieser Voraussetzung. Ich finde die Fassung des Bundesrates präziser; das ist auch die Meinung der Verwaltung.