Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-06
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Es wurde mehrfach zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Grundsatzartikel dieses Gesetzes handelt, um die Zielgebung, wie wir die Zulassung inskünftig regeln wollen. Sie haben gesehen, dass gegenüber den heutigen Gesetzen neu die gesamtwirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. "Gesamtwirtschaftliche Interessen" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der nicht abschliessend und auch nicht immer gleich definiert werden kann. Der Bundesrat wie auch die Kommission haben versucht, das noch auszudeutschen. Sie sehen, dass die Mehrheit der Kommission das gegenüber der Version des Bundesrates mit den Hinweisen auf die Integrationschancen und auf das soziale und gesellschaftliche Umfeld präzisiert hat.
Herr Bundesrat, es war Ihre Verwaltung, die der Kommission diesen Verbesserungsvorschlag vorgelegt hat. Denn die Version des Bundesrates hat effektiv in der Kommission zu noch mehr Fragen geführt. Deshalb ist die Formulierung der Mehrheit der Kommission so, wie sie jetzt vorliegt, klar eine Verbesserung und Konkretisierung gegenüber der Version des Bundesrates. Wir wollen damit auch zum Ausdruck bringen, dass mit dem neuen Konzept eben weder kurzfristige Wirtschaftsinteressen gefördert noch spezielle Branchen oder Regionen berücksichtigt werden sollen. Im Mittelpunkt muss immer das gesamtwirtschaftliche Interesse, ein nachhaltiges und nicht ein kurzfristiges Ziel stehen. Wir wollen mit der Zulassungspolitik weder Strukturerhaltung über weniger qualifizierte Arbeitskräfte und tiefe Löhnen betreiben noch Partikularinteressen innerhalb der Wirtschaft unterstützen.
Deshalb bitte ich Sie, bei Absatz 1 die Version der Mehrheit der Kommission zu unterstützen.
Die Minderheit I (Fehr Hans) will im Absatz 1 den letzten Satz streichen. Nach Ansicht der Mehrheit ist das falsch, weil mit dem Hinweis auf die Integrationschancen zum Ausdruck kommt, dass es nicht nur rein um wirtschaftliche Interessen geht - Zulassungspolitik hat sehr viel mit Integrationspolitik zu tun. Das sind Ziele dieser Revision. Das muss in der Formulierung des Gesetzes auch zum Ausdruck kommen. Die Mehrheit will daher den Artikel so belassen. Die Kommission hat das mit 16 zu 4 Stimmen so bestimmt.
Bei Absatz 2 haben wir die Minderheit Fehr Hans, welche die Zulassung aus humanitären Gründen oder zum Zwecke der Familienvereinigung streichen will. Das würde die bisherige Tradition der Schweiz unterlaufen. Wir hatten die Diskussion auch im Rahmen des Asylgesetzes und stellten fest, dass es Fälle von humanitären Aufnahmen gibt. Die brauchen selbstverständlich eine Rechtsgrundlage. Wenn Sie in Absatz 2 der Minderheit Fehr Hans folgen würden, würde die Rechtsgrundlage fehlen, und man könnte humanitäre Aufnahmen nicht mehr zulassen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 6 Stimmen klar abgelehnt. Er ist auch abzulehnen, weil er - wie Herr Christen zu Recht betont hat - bei den völkerrechtlichen Verträgen von einer Kann-Formulierung ausgeht. Wenn man völkerrechtliche Pflichten hat, dann hat man Pflichten. Verträge und Pflichten sind einzuhalten, Herr Fehr. Man kann dann nicht sagen: Man kann dann noch, oder man hat Ermessen. Verträge sind einzuhalten; Verpflichtungen hat die Schweiz zu erfüllen. Deshalb kann man hier nicht mit einer Kann-Formulierung operieren.
Bei Absatz 3 haben wir ebenfalls eine Minderheit Fehr Hans. Die Kommission hat auch hier den Hinweis auf die 18-Prozent-Initiative diskutiert. Es ist so, dass Bundesrat und Kommissionsmehrheit mit dem neuen Zulassungssystem das Ziel einer Stabilisierung des Ausländeranteils verfolgen, aber es gibt dafür weder eine Definition noch eine Zahl. Wie wir [PAGE 683] auch zum Ausdruck bringen, braucht es natürlich auch Flexibilität für die Bedürfnisse der Gesamtwirtschaft. Es wäre also verfehlt, hier die Vorstellung zu haben, dass man von einer Grenze ausgeht. Auch die Umsetzung, die Handhabung des Antrages der Minderheit Fehr Hans, wäre schwierig. Die Kommission hat diesen Antrag daher mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Antrag Hess Bernhard will in Absatz 1 noch das Gesamtwohl einfügen. Es scheint mir hier sehr schwierig zu sein, zu definieren, was denn das Gesamtwohl ist. Die Kommission hat in Absatz 1 den Ansatz gewählt, zu den gesamtwirtschaftlichen Interessen eine Definition zu geben. Inhaltlich kommt das dem, was Herr Hess meint, wohl sehr nahe.
Ich bitte Sie daher, diese Formulierung zu unterstützen und den Antrag Hess Bernhard abzulehnen.
Zu klären haben Sie noch die Positionierung: Sie haben gehört, dass die Kommissionsmehrheit einen Artikel 2a schaffen und vorziehen möchte. Das hat folgende Gründe: Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber zu Beginn eines Gesetzes auch sagen sollte, was die Ziele sind, die die Gesetzgebung verfolgt, was der Zweck einer Vorlage ist. Mit der Positionierung dieser grundsätzlichen Zulassungsvorschrift zu Beginn des Gesetzes bringen wir das zum Ausdruck. Es wird so leichter lesbar, und somit würden am Anfang des Gesetzes die Prinzipien und Grundsätze verankert werden. Nachher, im 3. und 4. Kapitel, kommen dann die Präzisierungen und Einzelheiten, die regeln, wie diese Zulassung konkret aussieht.
Ich bitte Sie daher, auch der Neupositionierung in Artikel 2a zuzustimmen. Wie ich den Voten entnommen habe, hat bisher niemand dagegen opponiert.