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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-06

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Sie haben hier effektiv einen Teil der Diskussion vorweggenommen, die bei den Artikeln 23, 30 und 31 zu führen ist. Hier geht es nur um den Grundsatz; nachher geht es um die persönlichen Qualifikationen, d. h. darum, ob Sie Unqualifizierte auch auf dem Arbeitsmarkt zulassen wollen. Im Bereich der Artikel 30 und 31 liegen Anträge zu saisonalen und Kurzaufenthaltsbewilligungen vor. Das möchte ich betonen; deshalb erfolgen unsere Ausführungen für die Kommission zu all diesen Problemen - Landwirtschaft, Baugewerbe, Gastgewerbe - dort, wo es dann effektiv um die Entscheide geht.

Heute haben wir Artikel 8 der Vollzugsverordnung zum Anag, wo gesagt wird: "Bei der Beurteilung von Bewilligungsgesuchen sind die geistigen und wirtschaftlichen Interessen des Landes, der Grad der Überfremdung und die Lage des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen." Das wollen wir nun mit den "gesamtwirtschaftlichen Interessen unseres Landes" ersetzen. Es geht um die allgemeine Voraussetzung der Zulassung. Wie richtig gesagt wurde, liegt es dann im Bereich des Ermessens der Behörden. Es ist eine offene Formulierung, die der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission gewählt haben. Selbstverständlich umfasst das auch eine Arbeitsmarktkomponente, also insbesondere die Arbeitslosigkeit; selbstverständlich sind dabei auch regionale Bedürfnisse oder bedeutende Industrien zu berücksichtigen. Wenn Sie nach der Version der Minderheit das so betonen, dann müssen Sie aber auch definieren, was "bedeutende wirtschaftliche Interessen" sind. Orientiert sich das am Bruttoinlandprodukt, orientiert sich das an der Zahl der Arbeitskräfte? Wir sind in der Kommission zum Schluss gekommen, dass diese Begriffe zu vermeiden sind.

Inhaltlich meint die Mehrheit der Kommission nichts anderes als die Minderheit. Selbstverständlich sind wir dafür, dass regionale Bedürfnisse berücksichtigt werden, aber es muss immer im Interesse der Gesamtwirtschaft liegen. Wir haben z. B. bei der Arbeitslosigkeit - Sie wissen das - regional völlig unterschiedliche Zahlen, aber die Zulassungsbehörde kann dort nicht Rücksicht nehmen; sie muss das Gesamtinteresse im Auge behalten. Deshalb ist das bei der Minderheit Tschuppert überbetont. Das möchten wir nicht.

Wie zu Recht gesagt wurde, ist auch zu berücksichtigen, dass wir mit dieser Vorlage die Mobilität wesentlich erweitern. Wenn heute jemand eine Bewilligung erhält, ist diese auf den Kanton zugeschnitten; er kann nicht einfach ausserkantonal arbeiten gehen. Diese Vorlage hier wird gerade bei eher unterqualifizierten Menschen auch die Mobilität fördern und eine gewisse Flexibilität im Arbeitsmarkt zulassen. Das ist hier zu berücksichtigen.

Die Mehrheit empfiehlt Ihnen daher - der Entscheid kam in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen zustande -, ihrem Antrag zu folgen.