Gross Jost · Nationalrat · 2004-05-06
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Minderheiten Leutenegger Oberholzer und Gross Andreas zu unterstützen.
Es wurde von der Minderheitssprecherin, von Frau Leutenegger Oberholzer, schon gesagt, dass bei Invalidität zwingende Bestimmungen zum Schutz besonders verletzlicher Personen für diesen bedingten Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sprechen. Ich denke, es geht hier auch um den Grundrechtsstatus dieser Personen, die Menschenwürde, die persönliche Integrität, vor allem aber auch um das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung. Das ist ja ein [PAGE 734] Menschenrecht, das durchaus auch ausländische Staatsangehörige in Anspruch nehmen können. Oder mit anderen Worten: Wenn eine solche Person einer solchen Nothilfe bedürfte, einer medizinischen Nothilfe, dann könnte sie gar nicht weggewiesen werden.
Frau Leutenegger Oberholzer hat es aber schon angetönt, dass hier auch sozialversicherungsrechtliche Gründe dafür sprechen, dass diese Personen in der Schweiz bleiben dürfen, dass es während der Dauer der Abklärung der Invalidität sinnvoll ist - auch im Sinne der immer wieder beschworenen Missbrauchsbekämpfung -, wenn diese Personen hier in der Schweiz eben diese Abklärungen der Invalidität vornehmen lassen können, aber auch allfällige berufliche oder medizinische Massnahmen abklären lassen können.
Nun wäre ich eigentlich froh, Herr Bundesrat Blocher - ich möchte Sie jetzt direkt ansprechen -: Ich stelle bezüglich des sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstatus eine gewisse Doppelbödigkeit fest. Einerseits haben Sie, Herr Bundesrat Blocher, laut über eine liberalere Immigrationsregelung nachgedacht, aber nur unter Abkoppelung vom System der sozialversicherungsrechtlichen Leistungen in einer ersten Phase. Auf der anderen Seite hat Herr Fasel aufgezeigt, dass Arbeitgeber landwirtschaftlicher Praktikanten diese gezielt in das System der Prämienverbilligung des KVG hineinlenken. Man nutzt also einerseits das System, und gleichzeitig spricht man von Missbrauch sozialversicherungsrechtlicher Leistung durch ausländische Erwerbstätige. Das ist meines Erachtens scheinheilig.
Aber wir sollten jetzt in der Logik des bestehenden Systems denken und argumentieren, und da gibt es sehr gute sozialversicherungsrechtliche Gründe dafür, dass solche Personen ihre Leistungen wegen Invalidität in der Schweiz beziehen und auch der entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Kontrolle in der Schweiz unterliegen. Herr Blocher, ich bitte Sie, gerade zu diesem Aspekt, zu diesem Punkt, vielleicht auch etwas zu sagen und dazu Stellung zu nehmen: Es ist sinnvoll, dass solche Personen in der Schweiz bleiben, eben auch wegen der Missbrauchskontrolle.
Ich bitte, auch den Antrag der Minderheit Gross Andreas anzunehmen; das ist ja ursprünglich ein bundesrätlicher Antrag. Hier verdichtet sich gewissermassen ein Ermessenstatbestand nach fünf Jahren Aufenthalt zu einem Recht unter Vorbehalt der Widerrufsgründe nach Artikel 61. Das wäre ein echter Schritt zur Integration bewährter und unbescholtener ausländischer Erwerbstätiger. Diese grössere Rechts- und Arbeitsplatzsicherheit, die wir diesen langjährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz verschaffen, ist auch - davon bin ich vollends überzeugt - ein Vorteil für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Schweiz.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.