Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-06-01
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-01
Wortprotokoll
Ich darf kurz auf den Antrag der Minderheit eingehen, nachdem die beiden Kommissionssprecher ausgezeichnet dargelegt haben, worum es geht. Es geht bei diesen Minimalprämien der Unfallversicherung um ein weitgehend unbestrittenes Vorhaben. Es geht darum, dass die heute etablierte Praxis der Minimalprämien endlich eine solide rechtliche Grundlage hat; es geht darum, dass der Bundesrat zu Recht die Höchstgrenzen für diese Minimalprämien festsetzen will, und es geht darum, dass die Bindung der Verwaltungskosten an die Suva aufgehoben wird. Das ist ein alter Zopf, wenn ich das so sagen darf; schon heute weisen die privaten Versicherer tiefere Verwaltungskosten auf als die Suva.
Der einzige Unterschied in der Beurteilung in der Kommission besteht bei dem Anliegen dieser Minderheit, nämlich bei der Frage: Soll der Bundesrat nur die Höchstgrenzen festlegen, oder aber soll er auch noch den Versicherern ins Geschäft "hineinregulieren", indem er die Spanne zwischen dem maximalen und dem minimalen Prämienzuschlag ebenfalls reguliert? Der Ständerat hat diese Anregung gemacht, aus der Sorge, wie die Kommissionssprecher gesagt haben, dass die Grossbetriebe zulasten der kleinen und mittleren Betriebe begünstigt würden. Die Kommissionsminderheit ist klar der Meinung, dass es nicht nötig ist, dass der Bundesrat zusätzlich auch noch diese Spanne festlegt. Dieser Eingriff ist eher wettbewerbshinderlich. Die Geschichte der letzten zwanzig Jahre zeigt auch, dass es diesbezüglich gar keinen Missbrauch gegeben hat; das System funktioniert ja schon länger. Auch der Preisüberwacher selber hat übrigens bei den Verwaltungskosten mehr Wettbewerb gefordert. Die überwiegende Zahl der privaten UVG-Versicherten sind KMU. Das Argument also, dass die KMU benachteiligt würden, sticht nicht, denn die Mehrzahl der entsprechend Versicherten sind KMU. Ein Versicherer, der die Prämien zulasten der Kleinen einseitig zugunsten der Grossen erhöhen würde, würde den Markttest sehr bald nicht mehr bestehen.
Kurz gesagt, haben Sie hier die Möglichkeit, nun einmal zu unterscheiden: Soll die Regulierungsdichte des Staates ständig erhöht werden oder nicht? Auf der Kostenseite heisst das: einige Stellen mehr beim zuständigen Bundesamt, das auch noch diese Spanne regulieren muss. Oder aber: Wollen Sie hier ein klein wenig mehr Wettbewerb zulassen? Konsumentenfreundlich ist die Lösung allemal, weil der Bundesrat in jedem Fall die Höchstgrenzen festlegt. Unsere Meinung ist klar: etwas weniger Regulierung, wo es vertretbar ist. Deshalb: Folgen Sie hier der Minderheit; die Regulation der Höchstgrenzen durch den Bundesrat genügt, um jegliche Missbräuche zu verhindern.