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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2004-06-02

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Es handelt sich um ein Postulat, das ich vor zwei Jahren eingereicht habe. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen, und er hat mit [PAGE 823] der neuen Statistik das Postulat auch schon umgesetzt. Wenn wir jetzt diese Debatte führen - ich habe meinen Vorredner eigentlich dazu bewegen wollen, seine Opposition, seine Gegnerschaft jetzt aufzugeben -, ist das eigentlich ein bisschen ein Schwanengesang auf die Vergangenheit.

Wenn ich mir erlauben darf, ein Wort zur Frage der Fiskalquote und der Staatsquote zu sagen: Ich will jetzt nicht bösartig sein und die Frage stellen, ob man genau weiss, was Staatsquote und Fiskalquote genau bedeuten und wie sie definiert sind. Aber Sie haben nun jahrelang - jahrelang! - mit der Fiskalquote Politik gemacht. Sie haben das im Vorfeld der Abstimmung vom 16. Mai dieses Jahres als Hauptargument für Ihr Steuerpaket verwendet, und Sie haben die Quittung vom Volk erhalten. Mit der Staatsquoten- oder mit der Fiskalquotendebatte können Sie keine Schule mehr machen und können Sie das Volk nicht auf Ihre Seite ziehen. Das muss man vielleicht lernen. Ich bin da vielleicht etwas weiser geworden. Mit der Fiskalquote kann man nicht Politik machen, das müssen Sie auch sehen.

Worum geht es in diesem Postulat? Die Schweiz hat jahrelang in Abweichung von der OECD-Regel auch bestimmte Sozialversicherungen als staatsquotenfähig bezeichnet und zur Fiskalquote gezählt, nicht nur die obligatorische Grundversicherung der Krankenversicherung - das sind etwa 11 bis 12 Milliarden Franken -, sondern sie hat auch noch die freiwillige Zusatzversicherung zur Staatsquote gezählt. Das ist natürlich nicht zulässig. Die Staatsquote umfasst alle Zwangsabgaben, die über staatliche Institutionen laufen und nicht über private Versicherungen und vor allem nicht über solche, die erst noch freiwillig sind.

Wenn Sie das weiterführen wollten, müssten Sie eigentlich zu den Zwangsabgaben sicher auch die Pensionskassenprämien oder sogar die obligatorischen Motorfahrzeugversicherungsprämien zählen. Es gilt nun einmal die OECD-Definition, und hier musste sich die Schweiz anpassen. Das bedeutet, dass jetzt die Krankenversicherungsprämien und auch andere Versicherungsprämien oder Abgaben wie die Kehrichtabgabe usw. nicht zur Fiskalquote und nicht zur Staatsquote gehören, wenn sie nicht an die Gemeinde bezahlt werden. In dem Sinne sind die Staatsquote und Fiskalquote, die jetzt im Schlussteil der Staatsrechnung 2003 aufgeführt sind, OECD-kompatibel. Das heisst also, dass die Fiskalquote von etwa 35 auf 31 Prozent gesunken ist.

Da komme ich jetzt natürlich zur Pièce de Résistance, die jetzt Herrn Steiner stört, nämlich: Sie können mit diesen Quoten nicht mehr Politik machen, weil wir jetzt durch diese Korrektur zu den Ländern mit der tiefsten Fiskalquote und zu den OECD-Ländern mit der tiefsten Staatsquote gehören. Vorher war eben unsere Statistik nicht OECD-kompatibel. Herr Steiner, Sie können weiterhin Ihre Zahlen verbreiten, aber Sie dürfen dann nicht mehr den Vergleich mit den anderen Ländern anstellen.

In dem Sinne bitte ich Sie jetzt - auch im Sinne des Bundesrates -, dem Postulat zuzustimmen. Es ist fast etwas zynisch, wenn ich das sage, aber: Auch wenn Sie dem Postulat nicht zustimmen, wird der Bundesrat sicher nicht mehr von seiner neuen Praxis abweichen. Diese Praxis ist nämlich OECD-konform und wurde von der OECD so erzwungen. Als ich vor zwei Jahren dieses Postulat eingereicht hatte, war das noch nicht der Fall. Aber das hier ist jetzt eigentlich auch nur im Sinne des Nachvollzugs einer internationalen Regel.