Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-06-02
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, Herr Bundesrat Merz, dass Sie hier sich verfassungsmässig konkurrenzierende Interessen darlegen. Sie haben richtigerweise von der Handlungsverpflichtung des Bundesrates gesprochen, aber es gibt eben auch die verfassungsmässige Finanzkompetenz. Schliesslich gibt es die Formulierung im bestehenden Finanzhaushaltgesetz, wonach der Bundesrat die Finanzdelegation einzubeziehen habe, wenn dies möglich sei. Diese Formulierung steht auf sehr, sehr wackligen verfassungsrechtlichen Füssen. Der Vorwurf geht ja nicht von hier aus an den Bundesrat, sondern an den Gesetzgeber, der in diesem Fall beim Legiferieren in der Vergangenheit nicht über alle Zweifel erhaben war.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie auch so zu verabschieden, wie es Ihre Kommission empfiehlt.
Frau Bühlmann hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass es fast keinen Unterschied zwischen dem Antrag der Minderheit, den sie vertreten hat, und dem Antrag der Mehrheit gibt. Wenn die Mehrheit sagt, man solle im Gesetz einen fixen Betrag von 250 Millionen Franken fixieren, und wenn die Minderheit ein halbes Prozent der budgetierten Einnahmen beantragt - bei einem gegenwärtigen Budget von rund 50 Milliarden Franken macht das auch wieder 250 Millionen aus -, dann ist der Unterschied in der Tat ein sehr kleiner. Es geht darum, eine Prozentzahl oder eben einen fixen Betrag in das Gesetz zu schreiben. Es könnte allerdings einmal der Fall eintreten, den wir uns allerdings nicht wünschen, dass wir am Anfang eines Jahres kein rechtsgültiges Budget hätten, und dann wären wir vermutlich gut beraten, wenn wir einen fixen Betrag in der Grössenordnung von 250 Millionen Franken hätten.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.