Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-06-02
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich könnte jetzt zu Beginn der Ausführungen etwas scherzhaft meine Interessenbindungen offen legen. Sie bestehen nämlich darin, dass ich früher Mitglied der Finanzdelegation war und jetzt im Bundesrat bin - und um diese beiden Organe geht es justament, um deren Zusammenarbeit. Deshalb bin ich in dieser Sache wahrscheinlich etwas befangen. Aber ich kann wenigstens aus Erfahrung sprechen.
Ich möchte Sie bitten, die Anträge Ihrer Kommission abzulehnen.
Lassen Sie mich zuerst ganz kurz schildern, wie in unserem Land die Finanzoberaufsicht bis jetzt wahrgenommen wurde. Es gibt in Europa vier verschiedene Systeme. Wir haben ein besonderes System. Unser System ist nämlich dergestalt, dass wir keinen Rechnungshof haben. Fast alle Länder haben eine solche Organisation. Das sind in der Regel teure, grosse Apparate. Es ist eine eigene Gewalt im Staat, die die Finanzoberaufsicht wahrnimmt.
Wir haben in unserem Land demgegenüber eine mitschreitende und eine nachträgliche Finanzaufsicht. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsorganen und dem Bundesrat ist eine Besonderheit, die man sonst in ganz Europa nirgends findet. Es ist eine Besonderheit, die sich nach unserer Einschätzung bis jetzt auch bewährt hat. Wir haben das Element der Dringlichkeit - und das ist ein Merkmal dieser Oberaufsichtsorganisation, auch das haben andere Länder zum Teil nicht -; dieses Element hat sich ebenfalls bei uns bewährt.
Die Finanzdelegation hat ihr Jubiläum gefeiert - es ist noch nicht allzu lange her -, sie wurde 125 Jahre alt. Bei dieser Gelegenheit hat man einmal alle ihre Entscheide aufgelistet. Es handelt sich um Abertausende, die getroffen wurden seit dem vorletzten Jahrhundert. Ich muss Ihnen sagen, dass eigentlich die allermeisten Entscheide, über 90 Prozent, Beträge unter 80 Millionen Franken betrafen. Es sind in der Regel also kleinere Beträge. Es gibt ganz seltene Fälle, wo einmal über 100 Millionen Franken oder mehr entschieden wird. In dieser ganzen Geschichte der Finanzdelegation hat es in mehr als hundert Jahren nicht annähernd einen Fall wie den Fall des Swissair-Debakels gegeben, sodass Sie eben doch eine Lex Swissair schaffen, wenn Sie hier jetzt legiferieren - ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht, ob man das bestreitet oder nicht.
Die Kompetenzaufteilung zwischen dem Bundesrat, der Finanzdelegation und der Bundesversammlung hat sich bewährt. Das hält auch der Bericht Ihrer SPK fest. Die Praxis wird ja auch von Ihnen, von den Sprechern der Kommission, insgesamt nicht beanstandet. Somit besteht nach der Auffassung des Bundesrates kein zwingender Handlungsbedarf. Wir warnen Sie im Gegenteil davor, die Handlungsfähigkeit des Bundes durch Legiferierung in diesem Bereich zu beeinträchtigen.
Natürlich ist es so, wie der Kommissionssprecher mit Recht sagte, dass der Bundesrat keine eigene Finanzkompetenz hat; da stimme ich ihm zu. Aber wenn Sie die Bundesverfassung von A bis Z analysieren, gibt es mehrere Artikel, in denen der Bundesrat eben auch in gewissen Situationen eine Handlungsverpflichtung hat, z. B. in Artikel 174 und andernorts. Diese Handlungsverpflichtung kann gelegentlich in eine dringliche Finanzverpflichtung eingebunden sein. Dann muss er sie ja, je nach bestehender Situation, mit der Finanzdelegation zusammen wahrnehmen.
Die Frage, ob man zeitgerecht dringlich einladen kann und wie, ist nicht nur eine Frage der Praktikabilität, aber auch eine solche. Wenn gesagt wird, der Deutsche Bundestag könne in fünf Tagen mobilisiert werden, glaube ich das ohne weiteres. Aber andererseits haben Sie meines Wissens noch nie entschieden, wenn zuvor nicht Ihre [PAGE 820] entsprechenden Kommissionen - mit den Botschaften und mit der Vorarbeit des entsprechenden Bundesrates - die Sachen vorbereitet haben: Das ist auch das Besondere an unserem parlamentarischen Verfahren zwischen den beiden Räten, von denen beide vor der Verfassung gleichgestellt sind.
Ich möchte abschliessend darauf hinweisen, dass aus haushaltrechtlicher Sicht Kreditüberschreitungen vom Bundesrat mit dringlichem Vorschuss bewilligter Nachtragskredite am Jahresende eben immer auch noch gesprochen werden müssen. Neu käme die Finanzdelegation zum Zuge. Fazit: Das heutige System hat sich bewährt; es ist ein in ganz Europa einmaliges System. Bei der Kreditsprechung an die Swissair handelt es sich in der Tat um einen absoluten Sonderfall, der es nicht rechtfertigt, dass man dieses System aus dem Gleichgewicht bringt. Der Bundesrat gewichtet die Handlungsfähigkeit des Bundes in ausserordentlichen Situationen höher als den Mangel, dass in solchen Krisenfällen Entscheide an die Finanzdelegation delegiert werden, bevor das Parlament sie im Einzelfall einmal entscheiden konnte. In Übereinstimmung mit der Finanzdelegation vertritt der Bundesrat deshalb die Auffassung, dass auf die beantragte Änderung des Finanzhaushaltgesetzes verzichtet werden soll.
Ich beantrage Ihnen deshalb, die Anträge Ihrer Kommission abzulehnen.