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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2004-06-03

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-03

Wortprotokoll

Wir haben ein neues Parlamentsgesetz, und dort heisst es, dass der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung vorlegt. In Artikel 146 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes heisst es auch, dass die Legislaturplanung aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan besteht; "sie werden sachlich und zeitlich miteinander verknüpft". So steht es im Parlamentsgesetz. Artikel 146 Absatz 5 des gleichen Gesetzes definiert den Legislaturfinanzplan wie folgt: "Der Legislaturfinanzplan setzt auf Grund der Prioritätenordnung der Richtlinien den künftigen Finanzbedarf für die Legislaturperiode fest und zeigt auf, wie dieser gedeckt werden soll."

Nun, dieser Legislaturfinanzplan muss im Kontext mit der vom Volk mit grossem Mehr beschlossenen Schuldenbremse angeschaut werden. Das ist nämlich ein Verfassungsartikel: "Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen." Das ist eigentlich Faktum, und daran haben wir uns zu halten. Auch wenn gemäss diesem Verfassungsartikel die Schuldenbremse nur für den Voranschlag verbindlich ist, ist [PAGE 831] es aus Sicht der SVP-Fraktion unabdingbar, dass auch der Legislaturfinanzplan auf die Schuldenbremse ausgerichtet wird. Alles andere ist keine ehrliche Politik.

Bereits der Bundesrat hat in seinen Ausführungen festgestellt, dass erstens die Ergebnisse der Legislaturplanung die Vorgaben der Schuldenbremse nicht erfüllen, dass die Legislaturplanung also nicht finanziert ist und dass zweitens die Mankos so gross sind, dass sie im Rahmen von technischen Bereinigungen nicht beseitigt werden können. Unter Würdigung aller möglichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen spricht der Bundesrat von einem Sanierungsbedarf von 2,5 Milliarden Franken. Wenn Sie nun sehen, wie stark die Vorgaben des Bundesrates durch die Kommission angereichert worden sind und wie stark sie heute wahrscheinlich auch durch das Plenum noch angereichert werden, dann erkennen Sie, dass dieser Wunschkatalog erst recht nicht finanzierbar ist.

Wir als Parlamentarier haben dafür zu sorgen, dass die Aufträge des Volkes - in diesem Fall ist es die Schuldenbremse - ernst genommen und auch umgesetzt werden. Wir dürfen nicht einfach irgendwo im luftleeren Raum politisieren und Ziele und Massnahmen festlegen, welche nicht finanziert werden können. Das weckt falsche Erwartungen und sendet falsche Signale aus, und zwar nicht nur an die Öffentlichkeit, an die Kantone, sondern eben auch intern in die Verwaltung, zu jenen Leuten, die mit diesen Zielen und mit diesen Massnahmen umgehen müssen. Sonst brauchen wir laufend neue Anpassungen, neue Strukturveränderungen usw., und das hat nichts mehr mit glaubwürdiger Politik zu tun.

Wenn wir unseren Auftrag ernst nehmen, gibt es nur eines: Wir müssen die Legislaturplanung an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, den Legislaturfinanzplan schuldenbremsenkonform als integrierenden Bestandteil der Legislaturplanung und der Legislaturziele gleichzeitig vorzulegen. Wenn wir dies nicht tun, verkommt die Legislaturplanung zu einem "Jekami" oder zu einer Farce. Der Bundesrat ist gemäss seinem eigenen Fahrplan für das Entlastungsprogramm 2004 durchaus in der Lage, zusammen mit dem überarbeiteten Entlastungsprogramm, dem Voranschlag und dem Legislaturfinanzplan eine neue Planung vorzulegen. Wir vertun nichts, wenn wir uns ein halbes Jahr lang Zeit geben, um das Geschäft neu zu beraten. Die Finanzkommission hat in ihrem Mitbericht an die Legislaturplanungskommission ausgeführt, dass dieser Finanzplan nicht akzeptiert werden kann, und unterstützt damit in ihrer Mehrheit die Rückweisung.

Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.

[VS]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu