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Genner Ruth · Nationalrat · 2004-06-03

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit II.

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, den Bundeshaushalt dauerhaft auszugleichen. Grundsätzlich können sich die Grünen diesem Ziel anschliessen. Was wir Grünen jedoch nicht teilen können, sind die Ansätze und die Massnahmen, mit denen der Bundesrat dieses Ziel erreichen will. Insbesondere die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt will der Bundesrat bis zum Jahr 2007 beseitigen.

Man darf sich ernsthaft fragen, ob dieses Ziel nicht einfach zu einer rhetorischen Floskel verkommen ist. Dies, gerade weil der Bundesrat und die bürgerliche Parlamentsmehrheit mit Blick auf einen ausgewogenen Bundeshaushalt Verschiedenes unternommen haben: unter anderem die Ausgabenbremse, weiter die Schuldenbremse und dann die unter schwierigen Bedingungen ausgehandelten Massnahmenpakete. Ein erstes Massnahmenpaket wurde am "runden Tisch" ausgehandelt; dann gab es ein zweites, das Entlastungspaket 2003, ein riesiges Sparpaket, das zwar den Staatshaushalt markant schmälert, aber gleichzeitig viele Arbeitsplätze kostet, Impulse erstickt und potenzielle Reformen abwürgt. Gerade das Entlastungspaket 2003 hat aus unserer Sicht auch dazu beigetragen, dass das Steuerpaket am 16. Mai dieses Jahres abgelehnt worden ist, weil das Hüst und Hott des bundesrätlichen Finanzgebarens weder vom Volk noch von den Kantonen goutiert wurde.

Man kann eben nicht auf der einen Seite sparen und auf der anderen Seite anderen Steuergeschenke machen. Gerade unter diesem Titel ist mein Minderheitsantrag zu verstehen.

Ich beantrage Ihnen, aus der Legislaturplanung zu streichen, dass die strukturellen Defizite des Bundeshaushaltes bis 2007 zu beseitigen sind. Ich frage Sie: Wer will mir hier im Saal beziffern, wie hoch das strukturelle Defizit heute überhaupt ist? Wir Grünen gehen vielmehr davon aus, dass wir heute wegen der Konjunkturschwäche massive Defizite haben. Im Weiteren gibt es Branchen, die Strukturschwächen und massive Strukturmängel aufweisen. Aber gerade da, meine Kolleginnen und Kollegen von der Rechten, mauern und pflastern Sie um jeden Preis. Wer von Ihnen hat den Sondersatz für die Mehrwertsteuer beim Tourismus durch alle Böden hindurch verteidigt? Das ist ein steuerpolitischer Sündenfall, der sich letztlich mit einer halben Milliarde Franken Defizit in der Legislatur im Staatshaushalt niederschlägt - ein fertiger Unsinn, weil dieses verlorene Steuersubstrat weder Gerechtigkeit schafft noch die Branche sichert und insbesondere keine dringend notwendigen Innovationen ermöglicht.

Gerade an diesem Beispiel lässt sich exemplarisch zeigen, dass wir uns politisch inhaltliche Schwerpunkte setzen müssen und diese auch konsequent umsetzen müssen. Wenn Reformen, dann solche, die in die Zukunft weisen und Innovationen bringen. Allein ein weiterer Abbau der staatlichen Tätigkeit - und das versteckt sich deutlich hinter dem Antrag des Bundesrates - bringt der Schweiz nichts. Da sind die Grünen schon gar nicht bereit, einfach so einen Blankoscheck auszustellen.

Herr Präsident, gestatten Sie mir, zur Minderheit V und gleichzeitig zur Minderheit VI zu sprechen, weil diese inhaltlich zusammengehören. Mit der Minderheit V möchten wir in [PAGE 872] der Legislaturplanung haben, dass endlich die ökologische Steuerreform aufgegriffen wird, und mit der Minderheit VI, dass eine Bundeserbschaftssteuer eingeführt wird.

Steuern werden mit dem klaren Zweck erhoben, dass der Staat für die Gesellschaft und ihr Umfeld Leistungen erbringen kann. Es liegt zurzeit im Trend, immer und immer wieder von Steuersenkungen zu sprechen. Das tut die bürgerliche Rechte, ohne konkret darauf einzugehen, wo sie denn staatliche Leistungen überhaupt abbauen will.

Wir Grünen stehen nicht primär dafür ein, dass möglichst viele Leistungen vom Staat erbracht werden. Für uns steht im Vordergrund, dass staatliches Handeln dort wirkungsvoll und sinnvoll möglich ist, wo die Gebote der Gerechtigkeit, der Chancengleichheit und der Zukunftsfähigkeit dies notwendig machen. Das Ziel der Grünen ist eine Gesellschaft, in der alle nach ihren Möglichkeiten ein würdiges und gesundes Leben führen können, und das in einer Umwelt, die Lebensqualität auf lange Dauer sichert. Wir setzen uns also für entsprechende Rahmenbedingungen ein und sind durchaus offen für die Frage, wer die entsprechenden Leistungen erbringen kann oder soll. Nicht unbedingt sind es allerdings Private, die Leistungen am günstigsten erbringen. Aber das kann durchaus auch sein.

Gestatten Sie mir nun eine Bemerkung zum Inhaltlichen der Leistungen: Wir Grünen setzen uns für soziale Leistungen ein. Das bedeutet beispielsweise ein Schul- und Gesundheitssystem, das vorausschauend Menschen unterstützt und mit gleichen Chancen ausstattet. Integrationsleistungen sind gesamtgesellschaftlich bedeutungsvoll und in diesem Sinne für alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens wichtig. Die Sicherung der Existenz in den verschiedenen Lebensphasen und -situationen wie Ausbildung, Familie, Alter ist uns ein zentrales Anliegen.

Menschen in Armut können sich kaum entfalten; sie können sich selber oft schlecht helfen, und das Risiko ist gross, dass sie krank werden. Gesamtgesellschaftlich müssen wir deshalb das Möglichste tun, um Armutsrisiken für Menschen zu minimieren, und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.

Aus grüner Sicht sind Leistungen zur Vorsorge und Sicherung der Lebensgrundlagen wesentliche Vorinvestitionen für künftige Generationen. Die Ökologie hat deshalb für uns einen hohen Stellenwert, denn es steht einigen wenigen Generationen nicht zu, innert kürzester Zeit Ressourcen zu verschleissen oder die Umwelt zu schädigen. High-Risk-Technologien wie die Atomspaltung mit dem daraus entstehenden Müll, das Ausbringen von hochgiftigen Chemikalien in die Landwirtschaft oder Landschaft, die Freisetzung gentechnisch veränderten Erbgutes genauso wie die exzessive Nutzung von nicht erneuerbaren Energien bergen das Risiko, dass natürliche Gleichgewichte kippen - nicht alleine zum Schaden der Natur, sondern zum Schaden von vielen Menschen.

Staatliches Handeln muss also geprägt sein von Verantwortung und Rücksicht, von Gerechtigkeit und Zukunftswillen für die Gemeinschaft. Unter diesem Titel ist auch das Steuersystem zu beurteilen.

Wir Grünen sind überzeugt, dass der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie ihn Artikel 127 der Bundesverfassung vorsieht, einmal einen gerechten Ansatz darstellte. Wir stellen jedoch fest, dass in der Zwischenzeit dieser Grundsatz vielenorts durch komplizierte Abzugsmöglichkeiten ausgehöhlt wurde. Diese favorisieren insbesondere Gutbetuchte und verzerren das jetzige Steuersystem. Gerade dem weiteren Ausbau der Abzugsmöglichkeiten hat das Volk am 16. Mai eine klare Abfuhr erteilt. Unser Anliegen ist es, das Steuersystem gerechter auszugestalten und auch zu ergänzen. Wir stehen deshalb klar für die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ein, weil diese Steuer eine gerechte Steuer darstellt. Erben per se hat nämlich in keiner Weise mit Leistung zu tun.

Lenkungsabgaben, die wir Grünen auf nicht erneuerbaren Energien erheben wollen, haben primär das Ziel, erneuerbaren Energien eine Chance zu geben und damit Innovationen für zukunftsweisende Technologien zu fördern. Diesen Beitrag haben wir für die Umwelt, insbesondere das Klima, und für die künftigen Generationen zu leisten. Die mögliche Ausgestaltung von Lenkungsabgaben, auch mit Verknüpfung im Steuersystem, wurde vielfach studiert. Wir drängen darauf, dass die Schweiz in diesem Bereich nicht hintansteht und sich nicht dadurch sämtliche Möglichkeiten für die technische Innovation und damit für die Schaffung neuer Arbeitsplatzpotenziale vergibt. Bisher haben Wirtschaftskreise und der Bundesrat auf diesem Gebiet allein als Bremser gewirkt und damit leider auch offenen, erneuerungsfreudigen Investoren entgegengewirkt. Wir Grünen erwarten vom Bundesrat, dass er sich an seine früheren Versprechen hält und eine ökologische Steuerreform seriös und vorbehaltlos prüft.

Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheiten II (Genner), V (Genner) und VI (Graf) zu unterstützen.