Brunner Toni · Nationalrat · 2004-06-04
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-04
Wortprotokoll
Ich kann es in einem Block machen: Namens der Minderheit I beantrage ich Ihnen, den ganzen Artikel 7 zu streichen. Ich beantrage Ihnen auch, keine neuen Kreationen dieses Artikels in die Legislaturziele aufzunehmen.
Unter Oberziel 6, "den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken", wird im bundesrätlichen Entwurf ein konkretes Teilziel erwähnt, nämlich Kinder betreuende und ältere berufstätige Menschen besser zu integrieren. Die Absicht dahinter ist klar und kann dem begleitenden Bericht entnommen werden, der diesen Artikel 7 ausdeutscht. Da wird zum einen der Neuauflage der Mutterschaftsversicherung das Wort geredet. Wir alle wissen: Die Bevölkerung stimmt im Herbst darüber ab und hat das bisher immer anders gesehen. Die im begleitenden Bericht erläuterte Vereinheitlichung der Unterrichtszeiten an den Schulen, die Blockzeiten, Mittagstische, Aufgabenhilfen und Tagesschulen wiegen aber schwer.
Mit der Erwähnung dieses Teilzieles will der Bundesrat also auch auf bisher traditionell kantonale Hoheitsgebiete Einfluss nehmen, und das über das Legislaturprogramm des Bundes. Das ist unverständlich, und da gehört nur Artikel 62 der Bundesverfassung in Erinnerung gerufen, wo es in Absatz 1 kurz und einfach heisst: "Für das Schulwesen sind die Kantone zuständig." Das sei auch an all jene gerichtet, die bei Artikel 2 der Mehrheit zugestimmt haben. Wir können hier nicht unter Ausschluss der betroffenen Kreise, vorab der Kantone, den Föderalismus kurzum über den Haufen werfen. Eine Zentralisierung des Schulsystems kann nicht hier drin beschlossen werden.
Betreffend die bessere Integration der älteren Leute muss festgehalten werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit der älteren erwerbsfähigen Personen am besten nicht über ein Legislaturprogramm erreicht wird, in dem wir das noch speziell erwähnen, sondern damit, dass vorab auch beim Bund wieder bis Alter 65 gearbeitet wird. Im Übrigen kennen wir das flexible Rücktrittsalter.
Nun, die Kommissionsmehrheit hat in Buchstabe a ein anderes Ziel verankert, nämlich: "durch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern." Es ist klar: Allerhand staatliche Institutionen ausserhalb der Familie sollen gefördert werden. Aber nur schon daran, dass die Mehrheit in Buchstabe a ein anderes Ziel verankert hat, zeigt sich letztlich eben eindrücklich, dass kein Konsens darüber herrscht, was unter dem Oberziel "den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken" eigentlich prioritär verstanden werden soll. Die Mehrheit der Kommission hat zudem weitere Ziele formuliert, die wir als Legislaturziele ablehnen. Es ist dies ein Sprachenartikel, es ist dies aber auch die bessere Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Sie sehen das dann bei den nächsten Buchstaben.
Ich denke, gegen eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes kann in diesem Saal ja kein Mensch ernsthaft etwas haben. Der bundesrätliche Entwurf, die Anträge der Kommission und die ganzen Minderheitsanträge beweisen aber eindrücklich, dass unter "gesellschaftlichem Zusammenhalt" alle etwas anderes verstehen. Das ergibt dann ein ganzes Sammelsurium, das in sich nicht mehr unbedingt logisch ist. Vor allem aber verliert man damit die wesentlichen Ziele aus den Augen, die da wären - und die z. B. auch wir von der SVP verfolgen -: die Konsolidierung der Bundesfinanzen, die Sicherung der Sozialwerke und das Wirtschaftswachstum.
Daher empfehlen wir Ihnen, Artikel 7 gänzlich zu streichen.