Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-04
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-04
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass das Sprachengesetz einen Verfassungsartikel umsetzen soll. Ich bin mir auch bewusst, dass das Sprachengesetz bereits in der letzten Legislaturperiode im entsprechenden Programm des Bundesrates vorgesehen war, und ich bin mir auch bewusst, dass Ihre WBK auf dieses Gesetz wartet - ein Gesetz übrigens, das als Kompromiss in einer langjährigen und mühsamen Arbeit mit den Kantonen zustande gekommen ist.
Der Bundesrat hat jedoch die Kultur- und Sprachenpolitik nicht zu einem Schwerpunkt dieser Legislaturperiode gemacht. Damit will er nicht sagen, dass er der Verständigung, der Mehrsprachigkeit und den Sprachen selbst keine Bedeutung zumisst - im Gegenteil. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen und Massnahmen des Bundes und der Kantone das nötige Gewicht darauf gelegt ist und die nötigen Massnahmen bereits getroffen sind, um dieser Mehrsprachigkeit zum Durchbruch zu verhelfen und der Verständigung das nötige Gewicht beizumessen. Der Bundesrat verweist insbesondere auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Das neue Sprachengesetz hätte gerade in diesem Bereich keine weiteren Mittel gebracht und keine Massnahmen mehr vorgesehen.
Der Bundesrat war vom Entwurf zu einem neuen Sprachengesetz nicht überzeugt. Insbesondere haben ihn einige Massnahmen nicht überzeugen können, ganz besonders das vorgesehene Spracheninstitut, das neu hätte eingeführt werden sollen.
Der Bundesrat verweist aber auch auf die Bemühungen der Kantone, besonders im Austausch über die Sprachgrenzen hinweg. Hier möchte der Bundesrat die Bemühungen der Kantone nicht zusätzlich unterstützen und damit die Kantone nicht von einer wichtigen Aufgabe entlasten. Dem Bundesrat ist deshalb die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen besonders wichtig. Das war ein weiterer Grund, weshalb er auf den Entwurf zum Sprachengesetz nicht eingetreten ist.
Er bittet Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsmehrheit in diesem Punkt abzulehnen.
Was den Antrag Gysin Remo betrifft, möchte ich auf das Gesetzgebungsprogramm hinweisen, wo das Kulturförderungsgesetz vorgesehen ist. Der Bundesrat wird sich bereits in diesem Jahr mit diesem Gesetz zu befassen haben. Die Vernehmlassung soll in diesem Jahr durchgeführt werden. Dieses Gesetz ist vom Bundesrat vorgesehen, er möchte es aber nicht als Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode und im entsprechenden Bundesbeschluss aufgenommen wissen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, den Antrag Gysin Remo abzulehnen. Ich kann aber dem Antragsteller versichern, dass das Gesetz dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode zugeleitet wird.