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Gross Jost · Nationalrat · 2004-06-07

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-07

Wortprotokoll

Es geht hier um die Ausnahmen vom Erfordernis der Publizität. Ich muss Herrn Schibli sagen, dass selbstverständlich auch die Kommissionsmehrheit der klaren Auffassung ist, dass aus Gründen der Landesverteidigung, entsprechend der bereits bestehenden Praxis nach Artikel 154 des Parlamentsgesetzes, weiterhin auf die Publikation verzichtet werden kann.

Es geht hier um die Frage, wem diese Nichtpublikation zu kommunizieren ist. Das ist allein die Frage. Es geht hier nicht um die Kompetenz, eine Geheimhaltung anzuordnen. Die Nichtpublikation ist sicher ein wesentlicher Eingriff in die Rechte des Parlamentes und in die Rechtssicherheit; deshalb sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben. Es wurde deshalb in der Kommission auch abgelehnt, den Geltungsbereich von der Landesverteidigung auf die innere Sicherheit auszudehnen. Aber ich möchte hier ganz klar sagen: Wir haben heute schon gemäss Artikel 154 des Parlamentsgesetzes die Bestimmung, dass die Geschäftsprüfungsdelegation beider Räte das Recht auf Einsicht in diese geheimen Erlasse und Beschlüsse hat und dass die Direktion für Völkerrecht eine Liste der rechtlichen Verpflichtungen und völkerrechtlichen Verträge führt.

Es geht, Herr Schibli, nicht darum, dass dem Bundesrat diese Kompetenz zusteht - das ist selbstverständlich, schon aufgrund von Artikel 185 der Bundesverfassung -, sondern darum, dass die Geschäftsprüfungsdelegation beider Räte im Sinne von Artikel 154 des Parlamentsgesetzes bereits die Kompetenz bzw. das Recht hat, Einsicht in solche geheimen Erlasse zu nehmen. Das ist weiterhin so. Das können ja sehr bedeutende Dinge sein, das können beispielsweise Vereinbarungen mit dem Ausland über die Bekämpfung des Terrorismus sein, das können Vereinbarungen sein, im Bereich des Geheimdienstes zusammenzuarbeiten.

Die Kommissionsmehrheit möchte an dieser Kompetenz der Geschäftsprüfungsdelegation festhalten; die Kommission hat mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung diese Fassung beschlossen.

Wenn Herr Schibli sagt, es solle nicht einmal informiert werden, so denke ich, dass er hinter diese Praxis der Geschäftsprüfungsdelegation gemäss Artikel 154 des Parlamentsgesetzes zurückgehen will.

Das ist ganz klar nicht die Meinung und war übrigens, Frau Bundeskanzlerin, auch nicht die Meinung, die Sie in der Kommission vertreten haben. Sie haben ja im Übrigen diesem Antrag in der Kommission auch nicht opponiert.

Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.