Müller Walter · Nationalrat · 2004-06-07
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-07
Wortprotokoll
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung hat eine lange Vorgeschichte. Erste Anfänge gab es schon in der Zeit kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Es dürfte aber klar sein, dass das Bedürfnis nach einer Stärkung der Gemeinden in den meisten anderen europäischen Staaten wesentlich grösser gewesen ist als in der Schweiz mit bereits sehr gut ausgebauten Strukturen, wie das jetzt bereits mehrfach erwähnt worden ist. Der entscheidende Durchbruch gelang erst mit der Aufnahme eines Artikels, der es jedem Staat erlaubt, zu entscheiden, welche Bestimmungen innerstaatliche Geltung haben sollen. Dieser Artikel ist für die Schweiz und insbesondere für die Kantone sehr wichtig. Die Charta trat dann nach vier Ratifikationen am 1. September 1988 in Kraft und wird bald in allen 45 Ländern, die heute Mitglieder des Europarates sind, ratifiziert sein.
Die Charta definiert einen allgemeinen Rahmen für die Stellung der kommunalen Gebietskörperschaften innerhalb der staatlichen Strukturen. Für die FDP ist es wichtig und begrüssenswert,
1. dass keine Vereinheitlichung des Rechts im Bereich der kommunalen Organisationen stattfindet, also kein unnötiger Gesetzesmechanismus ausgelöst wird;
2. dass die Charta keinen institutionellen Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Gemeindefreiheiten beinhaltet;
3. dass die Charta ein System à la carte ist. Jeder Staat hat die Möglichkeit, Bestimmungen auszuwählen, die er als bindend erachten will.
Letztendlich ist die Charta auch kündbar - das muss man auch sagen. Ursprünglich plante der Bundesrat einen raschen Beitritt zur Charta, aber in einer ersten Vernehmlassung gab es Vorbehalte von zahlreichen Kantonen und den bürgerlichen Parteien. Nach langen Diskussionen wurde im Oktober 2002 beschlossen, die Charta im Rahmen eines tripartiten Treffens zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu diskutieren und eine Lösung zu finden. Es wurde unter allen Partnern eine Einigung erzielt. Mir scheint es da ganz wesentlich zu sein, dass die Kantone auch damit einverstanden sind. Die Bundesratsparteien befürworteten in der Folge diesen Konsens und damit den Beitritt der Schweiz zur Charta.
Die FDP begrüsst es, wenn Gemeinden und Städte ihre Probleme und Anliegen stufengerecht und effizient lösen können. Das fördert die Eigenverantwortung, den Wettbewerb in allen Bereichen, den haushälterischen Umgang mit den finanziellen Ressourcen und die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg.
Die FDP-Fraktion hat aber Verständnis für die Anliegen der Kantone und begrüsst es, wenn in Artikel 12 Absatz 2 die Artikel bezeichnet werden, die als bindend betrachtet werden. Damit ist auch klar gesagt und geregelt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der Charta von den einzelnen Staaten selbst geregelt wird. Damit wird auch der Vorbehalt, der von Ulrich Schlüer gekommen ist, relativiert. Klarheit schafft es letztendlich auch, wenn in der Botschaft bei den Artikeln angegeben wird, ob Bundesrecht oder kantonales Recht betroffen ist.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten und befürwortet die Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum.