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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07

Wortprotokoll

Zunächst eine Vorbemerkung: Der Bundesrat wird erst Ende Juni 2004 über die Gewichtstoleranzen im Strassenverkehr beschliessen. Es ist also noch nichts beschlossen.

Hingegen hat sich das antragstellende Departement, das UVEK, seine Gedanken gemacht. Es hat, obwohl das EG-Recht keine Toleranzen vorsieht, nicht im Sinne, diesen Weg zu gehen. Wir möchten nicht eine totale Nulltoleranzregelung vorschlagen. Wir möchten in jedem Fall eine Mess- und Gerätetoleranz von 3 Prozent vorsehen, die dann abgezogen werden können. Sie können das etwa vergleichen mit der Messtoleranz bei Geschwindigkeitsübertretungen. Man sieht eine solche Toleranz wegen der allfälligen Fehlerquote beim Gerät vor: Das Gerät könnte ja ungenau sein.

Mit dieser Toleranz von 3 Prozent, die generell abgezogen wird, ergeben sich nach unserer Einschätzung auch keinerlei Probleme mit den Vollzugsstellen: Die Vollzugstätigkeit wird einfacher und einheitlicher, und die Chauffeure werden schon gar nicht kriminalisiert. Es ist ja heute so, dass die Transportunternehmen ihre Dienstleistungen in der Regel nach den beförderten Tonnagen berechnen. So sieht auch der Chauffeur, welches Gewicht auf seinem Lastwagen ist.

Wieso Holztransporteure eine andere Regelung haben sollen als die Transporteure anderer Materialien, sehen wir nicht ein. Wir möchten dem Bundesrat eine Gleichbehandlung vorschlagen. Ich weiss, was von den Holztransporteuren geltend gemacht wird. Es wird gesagt: Man lädt die Holzstämme trocken auf; während der Fahrt kommt der Regen, und alles wird noch viel schwerer; kommen wir dann in eine Kontrolle hinein, müssen wir bezahlen; das ist ungerecht. Aber das ist bei anderen Materialien auch der Fall, bei Sand zum Beispiel. Da müssten wir beginnen zu fragen: Welche Materialien können während der Fahrt schwerer werden? In Tat und Wahrheit wissen die Transporteure genau, wie sie das berechnen müssen.