Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-06-07
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Herr Wasserfallen, wenn Sie diese Antwort schon erwartet haben, muss ich Folgendes sagen: Ich wollte Ihren Erwartungen gerecht werden und habe diese Antwort gegeben. (Heiterkeit) Jetzt stelle ich aber fest, dass Sie eine ganz andere Frage beantwortet haben wollten, die hier gar nicht steht. Wenn Sie diese zusätzlich stellen, kann ich schon etwas dazu sagen.
Soweit es sich bei solchen Zahlungen darum handelt, dass die verbandsinternen und anwaltlichen Aufwendungen vergütet werden, entspricht das der Praxis in jedem Gerichtsverfahren. Wenn nämlich ein Rekurrent obsiegt, muss ihm der Unterlegene auch die Anwaltskosten und die eigenen Bemühungen bezahlen. Erfolgt vorher ein Vergleich, wird diese Frage dann schon zum Gegenstand des Vergleichs gemacht. Das geht in Ordnung. Wenn aber ein eigentlicher Ablasshandel ausserhalb - ich betone: ausserhalb - des materiellen Rechtes erfolgte und sich ein Verband eine Entschädigung bezahlen liesse, damit das Verfahren abgekürzt würde, dann wäre das verurteilungswürdig.
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