Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-06-07
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat kann bestätigen, dass die Meldung von den sieben mutmasslichen Drogenhändlern, die festgenommen worden sind, der Wahrheit entspricht. Alle festgenommenen Personen stammen aus west- und ostafrikanischen Staaten. Fünf dieser sieben Personen haben in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen. Mit einer Ausnahme sind sämtliche dieser Gesuche bereits 2002 und früher rechtskräftig entschieden worden. Eine dieser Personen wurde vorläufig aufgenommen; die Aufhebung dieser Massnahme wird im Moment geprüft. Eine Person hatte aufgrund nachträglicher Heirat eine kantonale Aufenthaltsbewilligung erhalten. Zwei Personen hatten sich dem Vollzug der Wegweisung durch Untertauchen entzogen. Das jüngste Asylgesuch stammt vom 27. April 2004, also wenige Tage vor Begehung der Straftat. Das Bundesamt für Flüchtlinge ist am 28. Mai 2004 auf dieses Gesuch nicht eingetreten und hat den Vollzug der Wegweisung angeordnet. Die beiden übrigen Personen waren bisher weder bei der Asyl- noch bei den Ausländerbehörden verzeichnet gewesen; es handelt sich um illegal eingereiste Ausländer, die auch illegal hier sind.
Das Asylverfahren bietet keinerlei Schutz vor Ahndung strafbarer Handlungen. Ungeachtet eines allenfalls hängigen oder abgeschlossenen Asylverfahrens ist rasches und konsequentes Handeln der Polizei und der Justiz angezeigt. Der vorliegende Fahndungserfolg der Zürcher Polizei wird bestimmt Signalwirkung entfalten. Insofern ist die Veröffentlichung zu begrüssen. Sofern die eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen erwartungsgemäss einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, werden die Angeschuldigten dem Gericht zugeführt und dementsprechend verurteilt werden.
Der Bundesrat ist über die zunehmende Straffälligkeit von Asylsuchenden und illegal eingereisten Personen besorgt. Der vorliegende Fall zeigt, dass die rasche Behandlung der Asylgesuche und das Unterbinden der illegalen Migration von grosser Bedeutung sind.