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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-06-08

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-08

Wortprotokoll

Für unsere Fraktion ist die Vorlage 1 ganz zentral. Sie ist die Konsequenz aus der seinerzeitigen Gold-Initiative der SVP, welche die ganzen überschüssigen Währungsreserven der AHV zukommen lassen wollte und welche vom Volk leider knapp verworfen wurde. Dank der Gold-Initiative konnte aber die Vorlage zur Stiftung solidarische Schweiz verhindert werden, welche ihrerseits die Währungsreserven während 30 Jahren in ihrer Substanz erhalten und deren Erträge zu je einem Drittel der AHV, der Stiftung solidarische Schweiz und den Kantonen zukommen lassen wollte. Daher, weil dieses Geschäft für uns so zentral ist, sind wir klar für Eintreten auf diese Vorlage und bitten Sie, bei Artikel 197 Ziffer 2 in erster Priorität der Minderheit I (Spuhler) und in zweiter Priorität der Mehrheit zu folgen.

Bei dieser Vorlage geht es um die Frage, was mit dem Kapital und den Erträgen aus den bereits bestehenden überschüssigen bzw. freien Reserven der Nationalbank in Form der 1300 Tonnen Gold zu geschehen hat. Diese entsprechen einem Wert von etwas mehr als 20 Milliarden Franken. Bei der Vorlage 2, die wir später beraten, geht es dann um die künftigen Gewinne der Nationalbank.

Zurück zur Vorlage 1: Wir brauchen heute nicht mehr darüber zu philosophieren, ob es grundsätzlich sinnvoll ist oder nicht, einen Teil der Währungsreserven aus der Nationalbank auszugliedern. Dieser Entscheid ist per 1. Mai 2000 mit der Aufhebung der Goldbindung des Frankens gefällt worden.

Herr Kollege Bührer, bereits damals hat aber Ihr Bundesrat, Herr Bundesrat Villiger, versprochen, dass für die Verwendung der freien Reserven eine separate Verfassungsgrundlage zu schaffen sei; dafür gelange nicht einfach der Verteilschlüssel gemäss Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zusteht, zur Anwendung. Bei jenem Verteilschlüssel geht es klar um die Verteilung der ordentlichen Reingewinne. Jetzt und hier geht es aber um die Frage der Verteilung der einmaligen überschüssigen Reserven. Darauf ist der Bundesrat zu behaften. Bei der Annahme einer Übergangsbestimmung, von Artikel 197 Ziffer 2 der Bundesverfassung, geht es jetzt genau darum, der Verfassungsbestimmung, die Herr Bundesrat Villiger versprochen hatte, zuzustimmen.

Materiell gesehen hat sich die SVP immer dafür eingesetzt, dass die Erträge aus diesen Reserven der AHV zugute [PAGE 952] kommen sollen. Wir sind damit einverstanden, dass das Kapital für eine Dauer von 30 Jahren einem separaten Fonds überwiesen wird, dass dieses Fondsvermögen in seinem realen Wert für die künftigen Generationen zu erhalten ist und dass nur die Erträge daraus während 30 Jahren auszuschütten sind. Hingegen lehnen wir den Antrag des Bundesrates klar ab, dass zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel ohne Zweckbindung an den Bund gehen sollen. Die SVP-Fraktion will dieses Geld nicht einfach in öffentliche Kassen versickern lassen mit der Konsequenz, dass die öffentliche Hand auf den Stufen Bund und Kantone daraus wieder neue zusätzliche Aufgaben finanziert, während auf der anderen Seite die AHV ein grundsätzliches strukturelles Problem mit der Demographie hat; mit der Demographie deshalb, weil ja bekanntlich der Anteil der älter werdenden Bevölkerung und damit der Rentner im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung ständig steigt.

Es ist für uns eine einmalige Chance, mit diesen Erträgen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung der Finanzierung der AHV zu leisten. Nach dem Bundesrat stünde dafür ein realer Ertrag von mindestens 2,5 Prozent oder mindestens 500 Millionen Franken, gerechnet auf diesen 20 Milliarden, zur Verfügung. Wenn zusätzlich, wie es die SVP-Fraktion verlangt, auch die 17 Prozent des speziell für die AHV bestimmten Mehrwertsteuerprozentes statt der Bundeskasse dem AHV-Fonds zugewiesen würden, so machte dies noch einmal 400 Millionen Franken aus. Mit diesen gut 900 Millionen Franken oder 3 Prozent der Gesamtausgaben der AHV kann die Finanzierung dieses Sozialwerkes bis zum Jahr 2012 sichergestellt werden. Dadurch gewinnen wir Zeit für längerfristige Lösungen, nachdem am 16. Mai die 11. AHV-Revision ja bekanntlich abgelehnt worden ist.

Von der Zuweisung des Ertrages aus den überschüssigen Währungsreserven zum AHV-Fonds profitiert nicht nur die heutige Rentnergeneration, sondern profitieren auch künftige Rentnergenerationen, da ja diese Zuweisung während 30 Jahren andauert. Vor allem profitieren auch die erwerbstätigen Aktiven davon, weil für sie eine Erhöhung der Beiträge oder der Mehrwertsteuer verhindert werden kann.

Die SVP-Fraktion lehnt die Minderheiten II bis VI ab. Wir finden es falsch, wenn wir diese Erträge jetzt zersplittern und nebst der AHV auch noch die Bildung, andere Anschubfinanzierungen oder Familienzulagen finanzieren. Wir wollen eine Konzentration, eine Fokussierung der Mittel auf die AHV. Daher bitten wir Sie, in erster Linie der Minderheit I (Spuhler) zu folgen.

Wenn Sie trotzdem den Kantonen noch etwas lassen wollen, bitte ich Sie auf jeden Fall, die Mehrheit zu unterstützen. Mit dieser erhalten die Kantone einen Drittel. Das ist genau so viel, wie sie seinerzeit auch bei der Schaffung der geplanten Solidaritätsstiftung erhalten hätten. Damals haben sich die Kantone ja vehement für diese Stiftung eingesetzt und haben sich mit diesem Drittel begnügt. Es ist nicht einzusehen, weshalb sie heute mehr beanspruchen sollen. Dies umso mehr, als ja das Steuerpaket abgelehnt wurde und sie keine Steuerausfälle haben und sie auf der anderen Seite aus den ordentlichen Erträgen der Nationalbank etwa 700 Millionen Franken zusätzlich erhalten, da ja die Nationalbank aus den ordentlichen Gewinnen bekanntlich 1 Milliarde Franken pro Jahr zusätzlich ausschüttet.

In diesem Sinne bitte ich Sie also: Machen Sie etwas für die AHV, und folgen Sie der Minderheit I (Spuhler) oder allenfalls der Mehrheit.