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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-14

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-14

Wortprotokoll

Es geht hier nicht darum, aus irgendwelchen Gründen die Herstellung solcher münzähnlicher Gegenstände zu verunmöglichen. Herr Berberat sagte, wofür man diese verwenden kann. Das soll man auch in Zukunft tun können. Es geht lediglich darum, sicherzustellen, dass solche münzähnlichen Gegenstände nicht mit Münzen, die einen Einlöswert haben, verwechselt werden können. Es geht um den Schutz der Konsumenten vor solchen Nachahmungen. Wir stellen fest, dass die Präger solcher münzähnlicher Gegenstände immer versuchen, so nahe wie möglich an eine richtige Münze heranzukommen.

Es stehen sich hier zwei Konzepte gegenüber. Das bisherige Konzept ist von der Mehrheit übernommen worden. Hier erteilt die Eidgenössische Finanzverwaltung eine Bewilligung für die Herstellung solcher Münzen. Das Gesuch um diese Bewilligung muss man einreichen; entweder man bekommt sie oder eben nicht. Die Münzen werden zurückgeschickt, und man kommt mit neuen Entwürfen, bis die Münzen so gestaltet sind, dass sie nicht mehr verwechslungsfähig sind. Das ist das alte System, das sich aus unserer Sicht nicht besonders bewährt hat. Wir wissen zum Ersten nicht einmal alles über diese Münzen. Zum Teil vergisst man, uns die Entwürfe zu unterbreiten. Zweitens versucht man natürlich immer, möglichst nahe an in Kurs stehende Münzen heranzukommen; man muss verhandeln. Drittens gibt es einen erheblichen Aufwand, der eigentlich nicht nötig wäre.

Darum hat der Bundesrat ein anderes Konzept entwickelt, das dem Konzept entspricht, das bei der Herstellung der Banknoten in Gebrauch ist. Bei der Banknote ist es auch so, dass man keine Bewilligung geben muss, sondern die Banknote darf einfach nicht verwechselt werden können. Es gibt ein Merkblatt von der Nationalbank, was darunter zu verstehen ist. Das funktioniert im Prinzip klaglos, und das Gleiche könnte man hier tun.

Die Münzpräger sind Profis, die genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Deshalb kann man hier nicht sagen, es entstünde eine Rechtsunsicherheit. Sie tun es in eigener Verantwortung, und wenn sie zu weit gehen, laufen sie Gefahr, eingeklagt zu werden. Wenn jemand das korrekt macht, besteht keine Gefahr.

Dieses Konzept ist auch liberaler - wir haben es vor einiger Zeit im Zusammenhang mit den Liberalisierungsvorschlägen in einer Botschaft vorgeschlagen - und wird klaglos funktionieren. Die Ängste um Arbeitsplätze in Randregionen sind unbegründet, weil man diese münzähnlichen Gegenstände dort weiterhin herstellen kann. Der Bund selber stellt diese nicht her. Es wäre noch problematischer, wenn wir uns selber eine Bewilligung geben müssten. Man darf diese münzähnlichen Gegenstände nicht mit den so genannten Gedenkmünzen verwechseln, die eigentliche, offizielle Münzen mit einem Einlöswert sind.

Der Bundesrat findet das neue Konzept besser. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, und deshalb will ich Sie dazu ermuntern, diesem neuen Konzept zuzustimmen. Für den Bundesrat ist dies im Prinzip keine Prestigefrage. Hier geht es darum, von zwei möglichen Lösungen die bessere zu wählen. Wenn sich schliesslich die andere Lösung durchsetzen wird, geht darob die Welt nicht unter.

Hingegen ist mir etwas anderes ausserordentlich wichtig, nämlich das, was Herr Widrig und Herr Berberat gesagt haben: Dieses Gesetz soll in dieser Session bereinigt werden können, damit wir mit den Goldverkäufen anfangen können. Es geht hier erst um die Goldverkäufe und nicht um die Verwendung dieses Golderlöses. Es ist richtig, dass wir in fünf Jahren leider nicht 1700, sondern nur 1300 Tonnen verkaufen können. Das ist die erwähnte Abmachung. Wir wissen auch nicht, ob es möglich ist, dass diese Abmachung nach fünf Jahren von den verschiedenen Notenbanken verlängert werden kann. Wir haben deshalb ein Interesse daran, innerhalb der fünf Jahre, während denen der Goldpreis durch dieses Abkommen gestützt wird, unser Gold in ungefähr gleich grossen Tranchen verkaufen zu können. Wenn wir nächstes Jahr nicht damit anfangen können, dann verpassen wir ein Jahr und sind nicht sicher, ob wir das Ganze noch durchbringen können. Das ist der Grund dafür, dass es sehr wichtig ist, in dieser Session dieses Gesetz zu bereinigen. Das steht für mich vor dem Durchsetzen der einen oder anderen Lösung.

Sollten Sie sich trotzdem für die bundesrätliche Lösung entscheiden können, dann würden Sie sich für das sachlich Richtige entscheiden.