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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-09

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-09

Wortprotokoll

Unsere Motion 02.3560, "Stopp den Ausgaben", wurde am 3. Oktober 2002 eingereicht. Die Stellungnahme des Bundesrates erfolgte am 30. Oktober 2002. Die Motion hat in diesen zwanzig Monaten nicht an Aktualität verloren. Wohl haben wir mittlerweile das Entlastungsprogramm 2003 mit Einsparungen und einer Erstreckung der Schuldenbremse umgesetzt. Wir haben im Bereich der Schuldenbremse also auch Augenwischerei und Selbstbetrug betrieben. Aber trotz diesen teilweise zweifelhaften Massnahmen ist weiterer Sanierungsbedarf gegeben, wenn die Schuldenbremse in der Legislaturperiode 2004-2007, aber auch in folgenden Legislaturperioden, eingehalten werden soll.

Es bleibt weiterhin zu prüfen, wie bereits bewilligte Ausgaben gestoppt, gekürzt oder zumindest zeitlich hinausgeschoben werden können. Aber es ist beim Verschieben von Investitionen Zurückhaltung zu üben, und es wird abzuwägen sein, ob wirklich nachhaltig gespart wird oder ob nur Probleme vor sich hergeschoben und künftigen Generationen überlassen werden. So ist denn beim Entlastungsprogramm 2004 überhaupt darauf zu achten, dass Kürzungen bei den Konsumausgaben und nicht bei den wirtschaftswirksamen Investitionen vorgenommen werden - also anders als beim Entlastungsprogramm 2003, wo doch ein Grossteil der Kürzungen die Investitionen betraf und z. B. bei der Kürzung im FinöV-Fonds zugunsten der Staatskasse letztlich mit zumindest teilweise gezinkten Karten gespielt wurde. Dass wir diese Kürzungen bis 2009 wieder ausgleichen müssen - ich verweise auf das Entlastungsprogramm 2003 -, wird uns wahrscheinlich auch im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 noch etliche Sorgen bereiten. Das ist ein Fehler, der nicht wiederholt werden sollte.

Aus der Stellungnahme des Bundesrates schliessen wir, dass er unsere Bedenken teilt. Wir sind mit der Umwandlung der Ziffern 2 bis 4 in ein Postulat und der Abschreibung von Ziffer 1 einverstanden.