Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-14
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
In der Einigungskonferenz haben sich die Vertreter von National- und Ständerat auf einen echten Kompromiss geeinigt. Es ist nicht einfach eine Variante, die sich durchgesetzt hat, sondern es wurde eine differenzierte Lösung gefunden, deren Annahme ich Ihnen bestens empfehlen kann.
Bei der Sanierung von Pensionskassen sollen in Zukunft auch auf Kosten des Mindestzinses auf dem Obligatorium Abstriche gemacht werden können. Allerdings ist diese Lösung an drei Bedingungen geknüpft:
1. Eine Reduktion des Mindestzinses auf dem Obligatorium ist erst subsidiär möglich, wenn auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch Sanierungsbeiträge an die Sanierung einer Pensionskasse leisten und wenn auch freiwillige Leistungen an die Rentnerinnen und Rentner gekürzt worden sind. Es geht also nicht an, dass eine Sanierung nur auf Kosten der Altersguthaben der aktiven Beschäftigten durchgeführt wird.
2. Diese Sanierung auf Kosten des Mindestzinses ist auf fünf Jahre befristet.
3. Es dürfen maximal 0,5 Prozent des Mindestzinses gekürzt werden. Das heisst also, dass über eine Zeitdauer von fünf Jahren maximal 2,5 Prozent des obligatorischen Altersguthabens gekürzt werden können. Damit ist auch sichergestellt, dass der Kern des Verfassungsziels, nämlich die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise im Alter, nicht systematisch untergraben wird.
Ich empfehle Ihnen dies zur Zustimmung. Wenn wir das ablehnen würden, gäbe es überhaupt keine Lösung, und ich glaube, das wäre nicht im Dienst der Sache. Wir haben jetzt relativ klare Verhältnisse geschaffen und haben eine Opfersymmetrie, die eben von allen Beteiligten eine gewisse Leistung verlangt.