Wäfler Markus · Nationalrat · 2004-06-14
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-06-14
Wortprotokoll
Wir beabsichtigen heute, im Gesetz das Absinthverbot zu streichen, angeblich wegen mangelnder Verfassungsgrundlage. Wir haben aber noch andere Verfassungsbestimmungen wie zum Beispiel Artikel 11 betreffend Kinder- und Jugendschutz oder auch Artikel 105, wo steht: "Die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser ist Sache des Bundes. Der Bund trägt insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung."
Ja, es stimmt, unsere Gesellschaft hat sich verändert, verändert hat sich aber nicht die gesundheitsschädigende Wirkung des Absinths. Es sollte uns zu denken geben, dass wir in einer Phase akuter Jugendalkoholprobleme unter fadenscheinigen Begründungen noch den der Gesundheit äusserst schädlichen Absinth anbieten wollen.
Ich bitte Sie deshalb im Interesse unseres Jugendschutzes, die Streichung des Absinthverbotes abzulehnen.